NICHT MEHR LANGE ICSI-ZUSAGEN - ABSOLUT WICHTIG!!!!!!!!!!!!
Hallo, also ich denke die Leute die eine Zusage für 4 Versuche haben sollten diese Versuche alsbald durchführen (am besten noch vor der Bundestagswahl im September 2002). Aber selbst wenn die SPD wieder an die Regierung kommt oder wer auch immer und der Paragraph 27 gestrichen wird,passiert das frühestens im Spätherbst oder Winter 2002 und erst dann können meiner Meinung nach schon genehmigte und noch nicht "genutzte" Versuche gestrichen werden !! Also keine Panik (ich habe auch eine Zusage für 4 Versuche und erst einen gemacht und meine neue berufliche Situation erlaubt es mir frühestens im Januar/Februar den nächsten Versuch zu machen !!). Wir sollten in der "heissen Phase" vor der Wahl möglichst alle viele Wahlveranstaltungen aller Parteien besuchen und die PolitikerInnen direkt auf dieses Vorhaben ansprechen. Vielleicht sollten wir sogar die Parteien rechtzeitig vor der Wahl anschreiben und nochmal auf diese Problematik ansprechen ? Wir müssen diesen Leuten klarmachen, dass es nicht sein kann sich über einen Geburtenrückgang zu beklagen aber gleichzeitig diesen für uns und viele Tausende andere so wichtigen Paragraphen ersatzlos zu streichen. Vielleicht muss man auch die Öffentlichkeit moblisieren ? Was meint ihr anderen dazu ? GRUSS SLY
Hallo an alle,
ich bin bei der TK versichert, die mir bisher nur den ersten Versuch genehmigt hat. In dem stecke ich gerade (SST am 19.10). Also habe ich mri auch Sorgen gamcht, wie das denn nnun ist und wieviele Versuche sie zahlen. Ich habe daraufhin Frau Monika Uszkoreit vom Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. angeschrieben. Hier ist ihre Antwort:
"Guten Tag,
leider ist das ganze chaotisch, da es noch keine endgueltigen Regelungen gibt. Es stehen Ihnen 4 Versuche zu, allerdings ist noch nicht geklaert, wie Versuch definiert werden wird.
Tun Sie doch der Kasse den Gefallen und beantragen Sie einfach neu.
mfg
Monika Uszkoreit, MA
BRZ"
Mein Schwager arbeitet bei der DAK und da heißt es wohl im MOment nur "Bezahlen".
Mehr Informationen habe ich leider nicht aber der BRZ ist unter http://www.repromed.de zu finden und hat immer aktuelle Informationen.
Viele Grüße
Chixse
ich bin bei der TK versichert, die mir bisher nur den ersten Versuch genehmigt hat. In dem stecke ich gerade (SST am 19.10). Also habe ich mri auch Sorgen gamcht, wie das denn nnun ist und wieviele Versuche sie zahlen. Ich habe daraufhin Frau Monika Uszkoreit vom Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. angeschrieben. Hier ist ihre Antwort:
"Guten Tag,
leider ist das ganze chaotisch, da es noch keine endgueltigen Regelungen gibt. Es stehen Ihnen 4 Versuche zu, allerdings ist noch nicht geklaert, wie Versuch definiert werden wird.
Tun Sie doch der Kasse den Gefallen und beantragen Sie einfach neu.
mfg
Monika Uszkoreit, MA
BRZ"
Mein Schwager arbeitet bei der DAK und da heißt es wohl im MOment nur "Bezahlen".
Mehr Informationen habe ich leider nicht aber der BRZ ist unter http://www.repromed.de zu finden und hat immer aktuelle Informationen.
Viele Grüße
Chixse
Ich habe gerade dieses Statement der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefunden:
"ICSI-Behandlung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben zur Problematik der Übernahme der Kosten von ICSI-Behandlung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) danke ich Ihnen sehr herzlich.
In der Tat ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichtes notwendig geworden, schnellst möglich eine Überprüfung der ICSI im Bundesausschuss vorzunehmen. Andererseits ist ICSI durch das Urteil aber noch keine Sachleistung innerhalb des GKV-Kataloges geworden, weil eine positive Regelung zu ICSI in der vertragsärztlichen Versorgung fehlt.
Insofern muss jeder Betroffene im Falle einer Behandlung die Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V in Anspruch nehmen. Ob die Voraussetzungen dafür im Einzelfall vorliegen, muss im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durch die jeweilige Krankenkasse geprüft werden.
In diesem Sinne hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Vertragsärzte informiert. Wir gehen davon aus, dass die Vertragsärzte ihre Patienten entsprechend beraten und darauf hinweisen, dass diese in jedem Einzelfall einen Anspruch auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkassen prüfen lassen müssen.
Ich möchte nochmals betonen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen schnellstmöglich auf eine Beratung dieser Problematik drängen wird. Eine schnelle, allen Beteiligten gerecht werdende Lösung wird dann hoffentlich sehr bald gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. M. Richter-Reichhelm
Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes vom 3. April 2001 finden Sie hier!"
"ICSI-Behandlung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihr Schreiben zur Problematik der Übernahme der Kosten von ICSI-Behandlung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) danke ich Ihnen sehr herzlich.
In der Tat ist es durch das Urteil des Bundessozialgerichtes notwendig geworden, schnellst möglich eine Überprüfung der ICSI im Bundesausschuss vorzunehmen. Andererseits ist ICSI durch das Urteil aber noch keine Sachleistung innerhalb des GKV-Kataloges geworden, weil eine positive Regelung zu ICSI in der vertragsärztlichen Versorgung fehlt.
Insofern muss jeder Betroffene im Falle einer Behandlung die Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 3 SGB V in Anspruch nehmen. Ob die Voraussetzungen dafür im Einzelfall vorliegen, muss im Rahmen der rechtlichen Vorgaben durch die jeweilige Krankenkasse geprüft werden.
In diesem Sinne hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung die Vertragsärzte informiert. Wir gehen davon aus, dass die Vertragsärzte ihre Patienten entsprechend beraten und darauf hinweisen, dass diese in jedem Einzelfall einen Anspruch auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkassen prüfen lassen müssen.
Ich möchte nochmals betonen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen schnellstmöglich auf eine Beratung dieser Problematik drängen wird. Eine schnelle, allen Beteiligten gerecht werdende Lösung wird dann hoffentlich sehr bald gefunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. M. Richter-Reichhelm
Die Pressemitteilung des Bundessozialgerichtes vom 3. April 2001 finden Sie hier!"
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Schnellchen
- Rang5

- Beiträge: 12084
- Registriert: 11 Jul 2001 02:00
Hallo Ihr Lieben,
habe gerade folgende neue Info bekommen - war absolut vertraulich und ich werde sie mal sinngemäß weiter geben:
Auch bei den Kassen ist es noch nicht bekannt, wann der Bundesausschuss wieder tagt und eine endgültige Entscheidung treffen wird.... Es wird wohl eine Neubewertung der ICSI erfolgen, bei der es durchaus sein kann, dass diese dann als Kassenleistung ähnlich wie die IVF wird.
Die Kasse, von der ich diese Info bekommen habe, hofft, dass es durch das Urteil in Zukunft für uns besser wird.
Allerdings war bei dieser Info nichts dabei, woraus man schließen kann, ob der §27 gestrichen wird oder nicht...
Ich stelle jetzt mal ein Schreiben in den Briefordner - Kosten, welches ich soeben an unsere geliebte Ulla fertig gemacht habe... Ich versuche schon die ganze Zeit, das zu faxen. Geht aber nicht raus.. Die komplette Anschrift ist dabei.. Vielleicht kopiert Ihr es einfach und schreibt Ulla auch voll... Vielleicht bekommen wir da ja die Info, obwohl ich glaub da nicht dran.. Aber wenn wir ordentlich nerven und die Info bekommen, dass der §27 nicht gestrichen wird, dann können wir sie später richtig festnageln..
Ist mal so eine Idee von mir und ich hoffe, sie funktioniert
habe gerade folgende neue Info bekommen - war absolut vertraulich und ich werde sie mal sinngemäß weiter geben:
Auch bei den Kassen ist es noch nicht bekannt, wann der Bundesausschuss wieder tagt und eine endgültige Entscheidung treffen wird.... Es wird wohl eine Neubewertung der ICSI erfolgen, bei der es durchaus sein kann, dass diese dann als Kassenleistung ähnlich wie die IVF wird.
Die Kasse, von der ich diese Info bekommen habe, hofft, dass es durch das Urteil in Zukunft für uns besser wird.
Allerdings war bei dieser Info nichts dabei, woraus man schließen kann, ob der §27 gestrichen wird oder nicht...
Ich stelle jetzt mal ein Schreiben in den Briefordner - Kosten, welches ich soeben an unsere geliebte Ulla fertig gemacht habe... Ich versuche schon die ganze Zeit, das zu faxen. Geht aber nicht raus.. Die komplette Anschrift ist dabei.. Vielleicht kopiert Ihr es einfach und schreibt Ulla auch voll... Vielleicht bekommen wir da ja die Info, obwohl ich glaub da nicht dran.. Aber wenn wir ordentlich nerven und die Info bekommen, dass der §27 nicht gestrichen wird, dann können wir sie später richtig festnageln..
Ist mal so eine Idee von mir und ich hoffe, sie funktioniert
Lieber Gruß
Iris
Iris
Liebe Mo,
geht leider nicht, das Blut haben wir gestern nach Kiel geschickt, Ergebnis dauert so etwa 6 Wochen. Wenn der Befund positiv ist, dauert es ja mindestens noch 1 - 2 Monate, daß man einen Termin bekommt, und dann muß man nochmals hin zur Kontrolle. Also ich rechne voll mit Frühjahr, bin aber auch ganz froh, denn die 3 x ICSI in 9 Monaten haben mich ziemlich körperlich kaputt gemacht. Beantragen werde ich sofort nächste Woche, da ist der Obermacker von meiner KK wieder da.
Liebe Grüße
Silvia
geht leider nicht, das Blut haben wir gestern nach Kiel geschickt, Ergebnis dauert so etwa 6 Wochen. Wenn der Befund positiv ist, dauert es ja mindestens noch 1 - 2 Monate, daß man einen Termin bekommt, und dann muß man nochmals hin zur Kontrolle. Also ich rechne voll mit Frühjahr, bin aber auch ganz froh, denn die 3 x ICSI in 9 Monaten haben mich ziemlich körperlich kaputt gemacht. Beantragen werde ich sofort nächste Woche, da ist der Obermacker von meiner KK wieder da.
Liebe Grüße
Silvia
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Schnellchen
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- Registriert: 11 Jul 2001 02:00
Hallo Ihr Lieben,
ich habe mich mal mit meinem SB von der KK in Verbindung gesetzt.. Der weiß ja immer eine ganze Menge und wir haben ein sehr gutes Verhältnis. Er hat sich heute morgen bei mir gemeldet und wird sich für uns umhorchen...
Dieses für Euch zur Info...
Weiterhin hat mich Andreas gestern Abend noch angemailt.. Er meinte, wir sollten uns erstmal vorrangig um diesen blöden Bundesausschuss kümmern, dass er endlich in die Puschen kommt... Ich denke mal, da hat er absolut Recht... Wir können ja zweigleisig fahren.. Bundesausschuss unter Druck setzen und parallel dazu die Ulla anmorsen, was sie denn für Infos da hat???
Bitte meldet Euch doch mal dazu...
ich habe mich mal mit meinem SB von der KK in Verbindung gesetzt.. Der weiß ja immer eine ganze Menge und wir haben ein sehr gutes Verhältnis. Er hat sich heute morgen bei mir gemeldet und wird sich für uns umhorchen...
Dieses für Euch zur Info...
Weiterhin hat mich Andreas gestern Abend noch angemailt.. Er meinte, wir sollten uns erstmal vorrangig um diesen blöden Bundesausschuss kümmern, dass er endlich in die Puschen kommt... Ich denke mal, da hat er absolut Recht... Wir können ja zweigleisig fahren.. Bundesausschuss unter Druck setzen und parallel dazu die Ulla anmorsen, was sie denn für Infos da hat???
Bitte meldet Euch doch mal dazu...
Lieber Gruß
Iris
Iris
Hi miteinander,
ich hatte heute Kontakt zu jemandem, der mir Neues zur Änderung der "Richtlinien über künstliche Befruchtung" durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen sagte.
Nach dem Schicksal des § 27a SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) habe ich auch gefragt.
Die Gesprächsergebnisse habe ich in einem Artikel auf Babyhilfe.de niedergelegt, den Ihr hier finden könnt.
http://www.babyhilfe.de/phpnuke/article.php?sid=36
Fazit: die Richtlinie steht kurz vor der Verabschiedung und die Gefahr der Änderung oder Streichung des § 27a SGB V besteht meines Erachtens in den nächsten eineinhalb Jahren nicht.
Viele Grüße. Andreas
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Andreas am 2001-10-11 16:39 ]</font>
ich hatte heute Kontakt zu jemandem, der mir Neues zur Änderung der "Richtlinien über künstliche Befruchtung" durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen sagte.
Nach dem Schicksal des § 27a SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) habe ich auch gefragt.
Die Gesprächsergebnisse habe ich in einem Artikel auf Babyhilfe.de niedergelegt, den Ihr hier finden könnt.
http://www.babyhilfe.de/phpnuke/article.php?sid=36
Fazit: die Richtlinie steht kurz vor der Verabschiedung und die Gefahr der Änderung oder Streichung des § 27a SGB V besteht meines Erachtens in den nächsten eineinhalb Jahren nicht.
Viele Grüße. Andreas
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Schnellchen
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