Wie fühlt Ihr Euch als potentielle "Embryonenlieferante
Liebe Rebella,
das ging mir ganz genau so. Ich war schockiert.
Die Aussage kam von einer Biologin, die selber im Labor gearbeitet hat. Aber wie gesagt, darüber wird nicht einmal ansatzweise gesprochen.....
Ich habe ja genau darum extra nachgefragt, weil man ja vor jeder OP usw. unterschreiben muss, aber hier ist wohl eine Lücke und vor allem fehlt die Kontrolle, denke ich...
Kopfschüttelgrüße
Christina
das ging mir ganz genau so. Ich war schockiert.
Die Aussage kam von einer Biologin, die selber im Labor gearbeitet hat. Aber wie gesagt, darüber wird nicht einmal ansatzweise gesprochen.....
Ich habe ja genau darum extra nachgefragt, weil man ja vor jeder OP usw. unterschreiben muss, aber hier ist wohl eine Lücke und vor allem fehlt die Kontrolle, denke ich...
Kopfschüttelgrüße
Christina
Wer aufgibt, hat schon verloren.
Leider ist das ja was, was sich kaum kontrollieren läßt. Und ich sage mir, dafür, dass eine Praxis, die in Deutschland sowas macht, ihre ganze Existenz auf´s Spiel setzt, müßte sich das schon außerordentlich finanziell lohnen. Aber die Wissenschaftler, die Embryonen für ihre Forschung haben möchten, kriegen dann wohl wiederum ihre Embryonen viel günstiger im Ausland. Deshalb glaube ich eher, dass es da Verbindungen ins Ausland gibt.
In dieser Beziehung zumindest fühle ich mich doch in Deutschland noch recht sicher. Ein Rest Unsicherheit läßt sich allerdings nie ausschließen ....
In dieser Beziehung zumindest fühle ich mich doch in Deutschland noch recht sicher. Ein Rest Unsicherheit läßt sich allerdings nie ausschließen ....
Liebe Grüße, Rebella
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http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... chung.html
Forscher fordern Lockerung bei Stammzellforschung
Wissenschaftler haben bei einer Anhörung im Bundestag eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes gefordert. Deutschland könnte sonst den Anschluss an die internationale Spitzenforschung verlieren, warnten sie. Juristen und Ethiker lehnen eine Lockerung ab.
Foto: ZBAm Leipziger Institut für Klinische Immunologie werden Stammzellen in einer pinkfarbenen Nährlösung kultiviert.
Wissenschaftler haben bei einer Bundestags-Anhörung eine Liberalisierung des deutschen Stammzellgesetzes gefordert. Dagegen wandten sich mehrere Ethiker und Juristen am Mittwoch in Berlin gegen eine Novellierung. Bei der Anhörung bewerteten 24 Forscher, Mediziner, Juristen und Ethiker das 2001 vom Parlament nach langen Diskussionen verabschiedete Stammzellgesetz. Weiterführende links
Mäuse helfen Menschen Bestrafungswut gegen Wissenschaftler klingt ab Mäuse aus Stammzellen der Haut geklont Derzeit ist Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört werden, in Deutschland generell verboten. Nach dem Stammzellgesetz dürfen Forscher jedoch in engen Grenzen Zellen verwenden, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Zudem gibt es eine Strafandrohung gegen Wissenschaftler, die sich im Ausland an Projekten beteiligen, die im Inland verboten sind. Schlagworte
Stammzellforschung Bundestag Anhörung Gesetz Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle sagte bei der Anhörung, das deutsche Gesetz mache es Wissenschaftlern unmöglich, Erkenntnisse aus der Stammzellenforschung bis zur medizinischen Anwendbarkeit zu entwickeln. Dies führe dazu, dass die deutsche Grundlagenforschung in den USA und in Großbritannien zu lukrativen Patenten weiterentwickelt werde, sagte Brüstle. Es stelle sich die Frage, „wie sinnvoll ist es, in dieses Forschungsgebiet enorm Ressourcen zu investieren", nur um nachher die Forschungsergebnisse nicht zu verwerten. Brüstle hatte im Herbst 2000 als erster deutscher Wissenschaftler den Import menschlicher embryonaler Stammzellen beantragt. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sprach sich erneut dafür aus, die Stichtagsregelung aufzuheben, die Strafandrohung für Wissenschaftler zu streichen und die Einfuhr von embryonalen Stammzellen auch für therapeutische oder diagnostische Anwendungen zu ermöglichen. DFG-Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker betonte, es gehe nicht um Änderungen am Embryonenschutzgesetz. Die DFG befürworte auch nicht das so genannte Forschungsklonen oder das reproduktive Klonen. Für weitere Forschungen an adulten Stammzellen benötige man jedoch Erkenntnisse aus der embryonalen Forschung. Unterstützung erhielt Hacker vom Medizinrechtler Jochen Taupitz, der auch dem Nationalen Ethikrat angehört. Auch der Bonner Verfassungsrechtler Matthias Herdegen plädierte für eine Gesetzesänderung. Er sprach sich dafür aus, die Stichtagsregelung durch eine Zulässigkeitsvoraussetzung zu ersetzen. Dabei soll die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzelllinien davon abhängig sein, ob die Zellen bereits zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags im Ausland bestanden und deren Herstellung nicht in strafbarer Weise veranlasst worden ist. Herdegen befürwortete ebenfalls, dass Stammzellen künftig auch zu therapeutischen Zwecken eingeführt werden dürfen. Bislang ist dies nur für Forschungszwecke erlaubt.
"Den Lebenschutz nicht der Forschungsfreiheit unterordnen"
Vertreter der katholischen Kirche in Deutschland votierten hingegen eindringlich gegen eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes. Forschungen mit menschlichen embryonalen Stammzellen setzten die Vernichtung embryonaler Menschen voraus und seien deshalb als inakzeptabel, erklärte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, am Mittwoch in Bonn. „Man darf nicht den Lebensschutz der Forschungsfreiheit unterordnen“, so Langendörfer. Die Förderung alternativer ethisch unbedenklicher Forschungsmethoden wie die an adulten Stammzellen sei noch längst nicht ausgeschöpft und sollte verstärkt werden. Den Kompromissvorschlag des evangelischen Bischofs Wolfgang Huber, den Stichtag einmalig zu verschieben, bewerteten die Wissenschaftler kritisch. Der Münsteraner Molekularbiologe Hans Schöler kritisierte, dass bei Einführung eines neuen Stichtags zukünftige Stammzelllinien wieder herausfielen. Der Kitzinger Jurist Rainer Beckmann sagte dagegen, eine Änderung des Stammzellgesetzes sei aus rechtlicher Sicht nicht notwendig. Dem stimmte die Frankfurter Moraltheologin Hille Haker zu. Moralischer Schutz stehe vor der von Wissenschaftlern geforderten Wettbewerbsfähigkeit, mahnte sie. Die Soziologin Therese Neuer-Miebach, Mitglied des Nationalen Ethikrates, plädierte dafür, vor einer Neuregelung von Forschergruppen eine Bestandsaufnahme über die Notwendigkeit neuer Stammzelllinien
Forscher fordern Lockerung bei Stammzellforschung
Wissenschaftler haben bei einer Anhörung im Bundestag eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes gefordert. Deutschland könnte sonst den Anschluss an die internationale Spitzenforschung verlieren, warnten sie. Juristen und Ethiker lehnen eine Lockerung ab.
Foto: ZBAm Leipziger Institut für Klinische Immunologie werden Stammzellen in einer pinkfarbenen Nährlösung kultiviert.
Wissenschaftler haben bei einer Bundestags-Anhörung eine Liberalisierung des deutschen Stammzellgesetzes gefordert. Dagegen wandten sich mehrere Ethiker und Juristen am Mittwoch in Berlin gegen eine Novellierung. Bei der Anhörung bewerteten 24 Forscher, Mediziner, Juristen und Ethiker das 2001 vom Parlament nach langen Diskussionen verabschiedete Stammzellgesetz. Weiterführende links
Mäuse helfen Menschen Bestrafungswut gegen Wissenschaftler klingt ab Mäuse aus Stammzellen der Haut geklont Derzeit ist Forschung, bei der menschliche Embryonen zerstört werden, in Deutschland generell verboten. Nach dem Stammzellgesetz dürfen Forscher jedoch in engen Grenzen Zellen verwenden, die vor 2002 im Ausland entstanden sind. Zudem gibt es eine Strafandrohung gegen Wissenschaftler, die sich im Ausland an Projekten beteiligen, die im Inland verboten sind. Schlagworte
Stammzellforschung Bundestag Anhörung Gesetz Der Bonner Neurobiologe Oliver Brüstle sagte bei der Anhörung, das deutsche Gesetz mache es Wissenschaftlern unmöglich, Erkenntnisse aus der Stammzellenforschung bis zur medizinischen Anwendbarkeit zu entwickeln. Dies führe dazu, dass die deutsche Grundlagenforschung in den USA und in Großbritannien zu lukrativen Patenten weiterentwickelt werde, sagte Brüstle. Es stelle sich die Frage, „wie sinnvoll ist es, in dieses Forschungsgebiet enorm Ressourcen zu investieren", nur um nachher die Forschungsergebnisse nicht zu verwerten. Brüstle hatte im Herbst 2000 als erster deutscher Wissenschaftler den Import menschlicher embryonaler Stammzellen beantragt. Auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sprach sich erneut dafür aus, die Stichtagsregelung aufzuheben, die Strafandrohung für Wissenschaftler zu streichen und die Einfuhr von embryonalen Stammzellen auch für therapeutische oder diagnostische Anwendungen zu ermöglichen. DFG-Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker betonte, es gehe nicht um Änderungen am Embryonenschutzgesetz. Die DFG befürworte auch nicht das so genannte Forschungsklonen oder das reproduktive Klonen. Für weitere Forschungen an adulten Stammzellen benötige man jedoch Erkenntnisse aus der embryonalen Forschung. Unterstützung erhielt Hacker vom Medizinrechtler Jochen Taupitz, der auch dem Nationalen Ethikrat angehört. Auch der Bonner Verfassungsrechtler Matthias Herdegen plädierte für eine Gesetzesänderung. Er sprach sich dafür aus, die Stichtagsregelung durch eine Zulässigkeitsvoraussetzung zu ersetzen. Dabei soll die Einfuhr und Verwendung von embryonalen Stammzelllinien davon abhängig sein, ob die Zellen bereits zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags im Ausland bestanden und deren Herstellung nicht in strafbarer Weise veranlasst worden ist. Herdegen befürwortete ebenfalls, dass Stammzellen künftig auch zu therapeutischen Zwecken eingeführt werden dürfen. Bislang ist dies nur für Forschungszwecke erlaubt.
"Den Lebenschutz nicht der Forschungsfreiheit unterordnen"
Vertreter der katholischen Kirche in Deutschland votierten hingegen eindringlich gegen eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes. Forschungen mit menschlichen embryonalen Stammzellen setzten die Vernichtung embryonaler Menschen voraus und seien deshalb als inakzeptabel, erklärte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, am Mittwoch in Bonn. „Man darf nicht den Lebensschutz der Forschungsfreiheit unterordnen“, so Langendörfer. Die Förderung alternativer ethisch unbedenklicher Forschungsmethoden wie die an adulten Stammzellen sei noch längst nicht ausgeschöpft und sollte verstärkt werden. Den Kompromissvorschlag des evangelischen Bischofs Wolfgang Huber, den Stichtag einmalig zu verschieben, bewerteten die Wissenschaftler kritisch. Der Münsteraner Molekularbiologe Hans Schöler kritisierte, dass bei Einführung eines neuen Stichtags zukünftige Stammzelllinien wieder herausfielen. Der Kitzinger Jurist Rainer Beckmann sagte dagegen, eine Änderung des Stammzellgesetzes sei aus rechtlicher Sicht nicht notwendig. Dem stimmte die Frankfurter Moraltheologin Hille Haker zu. Moralischer Schutz stehe vor der von Wissenschaftlern geforderten Wettbewerbsfähigkeit, mahnte sie. Die Soziologin Therese Neuer-Miebach, Mitglied des Nationalen Ethikrates, plädierte dafür, vor einer Neuregelung von Forschergruppen eine Bestandsaufnahme über die Notwendigkeit neuer Stammzelllinien
Liebe Grüße, Rebella
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