Direkt zur Kanzlerin - Voting für 2 Fragen vom 22. November!

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
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JBB
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Beitrag von JBB »

Eure Beteiligung ist klasse :D

Steter Tropfen höhlt den Stein...
Also immer schön "weiternerven" :wink:
Liebe Grüße
Bea

mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Und das wurde uns aus dem Bundeskanzleramt geantwortet:

Sehr geehrte Frau B.,

Sie fragen zunächst nach dem Zweck der „Krippenreform“: Es ist richtig, dass nach der Geburtenrate Deutschland in Europa einen hinteren Platz einnimmt. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem Ausbau der Kinderbetreuung einen weiteren wichtigen Akzent zugunsten der Familien in Deutschland gesetzt. Denn die meisten Jugendlichen in Deutschland wünschen sich einmal Kinder. Aber sie wissen auch ganz genau, dass es schwierig ist, Ausbildung, Beruf, Karriere, Partnerschaft und Kindererziehung unter einen Hut zu bringen. Deshalb müssen wir jeden Tag daran arbeiten, dass junge Menschen nicht den Mut zu Kindern verlieren. Dafür ist ein dichtes Netz aus Elterngeld, guter und flexibler Kinderbetreuung und familienbewusster Wirtschaft der Grundstock, an dem wir mit erheblichem Nachholbedarf, aber mit Hochdruck arbeiten.

Derzeit existiert de facto keine Wahlfreiheit, da gerade in den alten Bundesländern für 92 Prozent der Kinder unter drei Jahren kein Angebot vorhanden ist. Im Bundesdurchschnitt gibt es nur für rund zehn von hundert kleinen Kindern Betreuungsmöglichkeiten. Selbst bei niedriger Geburtenrate gilt es also, hier nachzuholen.

Bis 2013 soll es geschafft sein, dass für mehr als ein Drittel eines Jahrgangs Betreuungsplätze angeboten werden können. Und danach sollen Familien sogar einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erhalten.

Das erste Jahr, in dem Elterngeld bezogen werden kann, läuft. Daher muss der Ausbau des Betreuungsangebots zügig vonstatten gehen. Die Eltern sollen sich darauf einstellen können, dass es schon vom nächsten Jahr an mehr Plätze für Kinder unter drei Jahren geben wird. Dafür die „Krippenreform“! Wir wollen den jungen Menschen helfen, die sich Kinder wünschen aber aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen lieber darauf verzichten.

Entgegen Ihrer Auffassung werden Eheleute, denen die Erfüllung des Kinderwunsches aus gesundheitlichen Gründen Probleme bereitet, in Deutschland gezielt unterstützt. So können verheiratete Paare eine künstliche Befruchtung von dafür zugelassenen Ärzten und Einrichtungen durchführen lassen. Einen Teil der Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Vorausgesetzt wird, dass die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach ärztlicher Feststellung erforderlich sind und eine hinreichende Aussicht auf Erfolg versprechen.

Die Eheleute müssen sich zuvor einer Beratung unterziehen, und es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden (so genannte homologe Insemination). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jeweils zur Hälfte die Kosten von bis zu drei Versuchen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Die Versicherten tragen die andere Hälfte. Zugleich gelten Altersgrenzen: zwischen 25 und 40 Lebensjahren für Frauen, beziehungsweise 50 Lebensjahren bei Männern.

Dass eine künstliche Befruchtung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur für verheiratete Paare vorgesehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht am 28. Februar 2007 als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt. In der Urteilsbegründung wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Ehe für die unter medizinischen und ethischen Aspekten sehr gravierende Maßnahme der künstlichen Befruchtung Voraussetzung ist.

Bei Ihren Überlegungen zu Schwangerschaftsabbrüchen sollten Sie nicht übersehen, dass der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach § 218 Strafgesetzbuch im Allgemeinen rechtswidrig ist. Für die zulässigen Ausnahmefälle gelten sehr differenzierte und strenge Vorschriften. Grundsätzlich ist ein Schwangerschaftsabbruch nur rechtmäßig, wenn eine medizinische Indikation (Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, die durch eine Abtreibung abwendbar ist) und eine kriminologische Indikation (Schwangerschaft infolge von Sexualdelikten) für den Abbruch besteht.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen nur in medizinisch oder kriminologisch indizierten Fällen. Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche gemäß der so genannten Beratungsregelung, die der Gesetzgeber straffrei stellt, die aber nicht rechtmäßig sind, werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Sie stellen in Ihrem Schreiben weiterhin einen Bezug her zu den Folgen von Drogen- und Alkoholmissbrauch und Rauchen. Sucht ist auch Krankheit. Ihre Behandlung wird deshalb von den Krankenkassen getragen. Diese Leiden bedeuten zunächst individuelle Tragödien für die Betroffenen und deren Angehörige. Zugleich belasten sie die Gesellschaft als Ganzes. Die Vorbeugung und die Bekämpfung der Drogenproblematik ist daher sowohl eine Herausforderung für den suchtkranken Menschen als auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesregierung stellt sich dieser Aufgabe in ihrer gesamten Bandbreite.

Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ich habe den Eindruck, die machen sich das da total einfach und lesen wirklich nur jeweils den ERSTEN Beitrag. Alle anderen Kommentare sind vollkommen unberücksichtigt geblieben.

Müssen wir jetzt dort jede unser eigenes Thema aufmachen, damit auch auf einzelne Kommentare, die im Gesamtzusammenhang wichtig sind, geantwortet wird?

Ich denke, mit dieser läppischen Antwort sollten wir uns nicht abspeisen lassen.

Was können wir hier weiter tun? Vorschläge?
Liebe Grüße, Rebella
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asspeedy
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Beitrag von asspeedy »

kann man das ganze bei Stern TV mal versuchen als Thema zu machen? Vielleicht macht der Jauch mit? Wie hoch sind die Chancen?

Finde es eine Frechheit und habe das auch vorhin so geschrieben.


Edit: habe bei stern tv mal geschaut. Müssten dann soviele wie möglich sich darüber "beschweren", dann wird das Thema vielleicht auch genommen
oder ein Brief von allen an den Jauch?

http://www.stern.de/tv/about/545436.html?nv=sb

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Beitrag von Kerstin0971 »

Hallo zusammen,

ich werde am Montag noch mal einen Beitrag bei www.Direktzurkanzlerin.de reinsetzten. Bitte um zahlreiche Votings.

Das mit dem Fernsehesender habe ich mir auch schon überlegt. Ich habe mir sagen lassen das der WDR da ein sehr offener Sender ist. Trau mich aber noch nicht kontakt aufzunehmen.

lg
Kerstin
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asspeedy
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Beitrag von asspeedy »

kannst du den Link hier dann wieder reinsetzen?

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Beitrag von Kerstin0971 »

klar mach ich das^^
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asspeedy
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Beitrag von asspeedy »

ok...

mal schauen ob meine Mum das diesmal schafft auch nen Beitrag zu schreiben. Beim letzten mal hat das irgendwie bei ihr nicht funktioniert....

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asspeedy
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Beitrag von asspeedy »

ich weiß ja, dass ihr nicht in berlin wohnt, aber man kann auch zu den Themen seine Meinung dazu schreiben:

http://www.morgenpost.de/content/2007/0 ... 03357.html

vielleicht kann man denen den Brief an die Merkel und den entsprechenden Antwortbrief zukommen lassen?

bzw, dass ihr dazu auch noch eure meinung schreibt?



LG Andrea

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Beitrag von rebella67 »

Hallo Asspeedy,

vielen Dank für den Hinweis. Ich werde dort einen Leserbrief hinschicken. Es können aber auch gern noch mehr sein.
Liebe Grüße, Rebella
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