STREICHUNG §27 SGB - KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG
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Frau Bundesgesundheitsministerin
Frau Ursula Schmidt - PERSÖNLICH
Probsthof 78a
53108 Bonn
Fax-Übermittlung – Nr. 0228 – 941-4966
Betreff
Gesundheitsreform
"§ 27a SGB V Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich wende mich mit einer ganz besonderen Problematik an Sie. Ich bin als „ungewollt Kinderlose“ in verschiedenen Kinderwunschforen tätig und habe mich seinerzeit in verschiedenen Schreiben um die Kostenerstattung der ISCI durch die Krankenkassen bemüht. Einige Schreiben waren u.a. auch an Sie persönlich gerichtet.
Nun tauchen im Rahmen der Kostenerstattung in letzter Zeit in den verschiedenen Foren immer wieder Gerüchte auf, dass im Rahmen der Gesundheitsreform 2003 der §27 „Künstliche Befruchtung“ SGB komplett ersatzlos gestrichen werden soll. Was dieses für Tausende von uns bedeutet, liegt wohl auf der Hand.
Von Ihnen möchte ich nun gern wissen, inwieweit die Gesundheitsreform 2003 in diese Richtung geplant ist. Ich hoffe auf eine kurzfristige Antwort von Ihnen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schnellchen am 2001-11-08 11:56 ]</font>
Frau Ursula Schmidt - PERSÖNLICH
Probsthof 78a
53108 Bonn
Fax-Übermittlung – Nr. 0228 – 941-4966
Betreff
Gesundheitsreform
"§ 27a SGB V Sozialgesetzbuch
Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich wende mich mit einer ganz besonderen Problematik an Sie. Ich bin als „ungewollt Kinderlose“ in verschiedenen Kinderwunschforen tätig und habe mich seinerzeit in verschiedenen Schreiben um die Kostenerstattung der ISCI durch die Krankenkassen bemüht. Einige Schreiben waren u.a. auch an Sie persönlich gerichtet.
Nun tauchen im Rahmen der Kostenerstattung in letzter Zeit in den verschiedenen Foren immer wieder Gerüchte auf, dass im Rahmen der Gesundheitsreform 2003 der §27 „Künstliche Befruchtung“ SGB komplett ersatzlos gestrichen werden soll. Was dieses für Tausende von uns bedeutet, liegt wohl auf der Hand.
Von Ihnen möchte ich nun gern wissen, inwieweit die Gesundheitsreform 2003 in diese Richtung geplant ist. Ich hoffe auf eine kurzfristige Antwort von Ihnen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Schnellchen am 2001-11-08 11:56 ]</font>
Hi miteinander,
auf T-Online finden sich zwei Beiträge.
1) Bericht über das ARZNEIMITTEL-Sparpaket
http://gesundheit.t-online.de/Gesu/aktu ... lligt.html
2) Weiterer Bericht, Forderungen der Kassen, Forderungen der Ärzte
http://gesundheit.t-online.de/Gesu/aktu ... mente.html
Meines Erachtens stiftet der Beitrag auf T-Online mehr Verwirrung, als daß er zur Klärung beiträgt. Für mich wurden da zwei Dinge unerlaubt vermengt:
1) Die Regierungsfraktionen beschlossen gestern den Entwurf zum "Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz". Dieses Gesetz wird am Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten. siehe Sitzungsprotokoll
http://www.bundestag.de/aktuell/to/196.html
Dieses Gesetz soll die erwartete Entlastung von bis zu 3 Mrd. DM bringen.
2) Die Forderungen der Kassen und der Ärzte
a) "Kassen fodern mehr Geld": das ist ja nichts Neues
b) die Ärzte fordern: Zitat:
"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung brachte abermals eine Abgabe auf Tabak und Alkohol ins Gespräch. Das Geld solle ins Gesundheitswesen fließen.
Reduzierter Leistungskatalog
Auch müsse der Kassenkatalog auf einen Kern zurückgeschnitten werden: Kuren, Unfallfolgen durch Risikosportarten, künstliche Befruchtung und Sterilisation sollten nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe forderte, auch auf andere Einkünfte wie Kapitalerträge und Aktiengewinne Kassenbeiträge zu erheben."
Euch erregt die Passage über den reduzierten Leistungskatalog. Ich verstehe den Bericht so, daß der reduzierte Leistungskatalog eine Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, ist. Das ist auch nichts Neues, das hat Herr Hoppe schon öfter gefordert.
Mein Fazit: Als Gesetz steht das "Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz" vor der Beratung und Verabschiedung. Die Kürzung des Leistungskataloges ist kein Plan von Frau Schmidt, sondern die wiederholte Forderung der Bundesärztekammer. T-Online hat uns hier einen Bärendienst erwiesen. Ich bleibe dabei, daß die Repromedizin vor der nächsten Bundestagswahl nicht angetastet werden wird.
Viele Grüße. Andreas
P.S. Ich stehe zur Zeit mit einem Reporter des ZDF-Magazins Wiso in Kontakt. Ich habe ihn gebeten, den Sachverhalt ebenfalls einmal zu überprüfen.
auf T-Online finden sich zwei Beiträge.
1) Bericht über das ARZNEIMITTEL-Sparpaket
http://gesundheit.t-online.de/Gesu/aktu ... lligt.html
2) Weiterer Bericht, Forderungen der Kassen, Forderungen der Ärzte
http://gesundheit.t-online.de/Gesu/aktu ... mente.html
Meines Erachtens stiftet der Beitrag auf T-Online mehr Verwirrung, als daß er zur Klärung beiträgt. Für mich wurden da zwei Dinge unerlaubt vermengt:
1) Die Regierungsfraktionen beschlossen gestern den Entwurf zum "Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz". Dieses Gesetz wird am Freitag in 1. Lesung im Bundestag beraten. siehe Sitzungsprotokoll
http://www.bundestag.de/aktuell/to/196.html
Dieses Gesetz soll die erwartete Entlastung von bis zu 3 Mrd. DM bringen.
2) Die Forderungen der Kassen und der Ärzte
a) "Kassen fodern mehr Geld": das ist ja nichts Neues
b) die Ärzte fordern: Zitat:
"Die Kassenärztliche Bundesvereinigung brachte abermals eine Abgabe auf Tabak und Alkohol ins Gespräch. Das Geld solle ins Gesundheitswesen fließen.
Reduzierter Leistungskatalog
Auch müsse der Kassenkatalog auf einen Kern zurückgeschnitten werden: Kuren, Unfallfolgen durch Risikosportarten, künstliche Befruchtung und Sterilisation sollten nicht mehr von den Kassen bezahlt werden. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe forderte, auch auf andere Einkünfte wie Kapitalerträge und Aktiengewinne Kassenbeiträge zu erheben."
Euch erregt die Passage über den reduzierten Leistungskatalog. Ich verstehe den Bericht so, daß der reduzierte Leistungskatalog eine Forderung des Präsidenten der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, ist. Das ist auch nichts Neues, das hat Herr Hoppe schon öfter gefordert.
Mein Fazit: Als Gesetz steht das "Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz" vor der Beratung und Verabschiedung. Die Kürzung des Leistungskataloges ist kein Plan von Frau Schmidt, sondern die wiederholte Forderung der Bundesärztekammer. T-Online hat uns hier einen Bärendienst erwiesen. Ich bleibe dabei, daß die Repromedizin vor der nächsten Bundestagswahl nicht angetastet werden wird.
Viele Grüße. Andreas
P.S. Ich stehe zur Zeit mit einem Reporter des ZDF-Magazins Wiso in Kontakt. Ich habe ihn gebeten, den Sachverhalt ebenfalls einmal zu überprüfen.
Hallo Iris,
habe mir auch das Schreiben kopiert und werde es morgen wegfaxen.
Ich habe da noch eine andere Frage an dich, denn ich denke, dass du darüber ganz bestimmt bescheid weißt: Wenn man bereits durch eine IVF ein Baby bekommen hat, wird einem dann auch weitere IVF genehmigt für weitere Kinder oder ist mit einem Schluß. Ich frage dich deshalb, weil wir noch 5 Eskimos haben und der Vertrag läuft jetzt im Nov. aus und wir wollten die Eskimos eigentlich vernicht lassen aber mir haben jetzt ein paar gesagt, dass wir das besser nicht machen, denn wir würden später keine weitere IVF bezahlt bekommen.
Für eine Antwort wäre ich dir wirklich dankbar.
Viele Liebe Grüsse
habe mir auch das Schreiben kopiert und werde es morgen wegfaxen.
Ich habe da noch eine andere Frage an dich, denn ich denke, dass du darüber ganz bestimmt bescheid weißt: Wenn man bereits durch eine IVF ein Baby bekommen hat, wird einem dann auch weitere IVF genehmigt für weitere Kinder oder ist mit einem Schluß. Ich frage dich deshalb, weil wir noch 5 Eskimos haben und der Vertrag läuft jetzt im Nov. aus und wir wollten die Eskimos eigentlich vernicht lassen aber mir haben jetzt ein paar gesagt, dass wir das besser nicht machen, denn wir würden später keine weitere IVF bezahlt bekommen.
Für eine Antwort wäre ich dir wirklich dankbar.
Viele Liebe Grüsse
Viele Liebe Grüsse
Flo mit Samira 21.08.2001
Flo mit Samira 21.08.2001

Hallo Andreas,
die Idee mit Wiso finde ich ganz wichtig, dann müssen die jetzigen Politiker öffentlich Stellung dazu beziehen, was den § 27a angeht. Mittlerweile glaube ich, daß an dem Gerücht doch etwas dran ist. Der Bericht unter t-online war ja frisch, wieso sollte man da alte Kamellen von der früheren Gesundheitsministerin einbringen.
Dies nur so ein Gedankengang von mir
Liebe Grüße
Silvia
die Idee mit Wiso finde ich ganz wichtig, dann müssen die jetzigen Politiker öffentlich Stellung dazu beziehen, was den § 27a angeht. Mittlerweile glaube ich, daß an dem Gerücht doch etwas dran ist. Der Bericht unter t-online war ja frisch, wieso sollte man da alte Kamellen von der früheren Gesundheitsministerin einbringen.
Dies nur so ein Gedankengang von mir
Liebe Grüße
Silvia
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Hallo Ihr Lieben,
ich stelle diesen Ordner jetzt ins Diskussions-Forum, damit sich ordentlich viele hier beteiligen.
Ich habe heute morgen aus zuverlässiger Quelle folgendes erfahren:
Der Bundesausschuss hat immer noch keine Einigung über die Art der Kostenerstattung für die ICSI gefunden.
Es sieht danach aus, dass die Repro-Kliniken und Praxen wohl nur die Hälfte an Kosten von den Kassen zurückerstattet bekommen (? - ist noch nicht ganz sicher!!!!)
Die Überlegungen §27a SGB zu streichen nehmen jetzt wohl doch konkrete Formen an.
Oben im ersten Posting habt Ihr eine Vorlage für dein Fax an Ulla Schmidt.
ICH BITTE EUCH ALLE, EUCH ZU BETEILIGEN!!! ES GEHT UM EURE BEHANDLUNGEN!!! WIR MÜSSEN HIER EINE STELLUNGNAHME VON DER BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIN ERREICHEN!!!
Lieber Gruß
Iris
ich stelle diesen Ordner jetzt ins Diskussions-Forum, damit sich ordentlich viele hier beteiligen.
Ich habe heute morgen aus zuverlässiger Quelle folgendes erfahren:
Der Bundesausschuss hat immer noch keine Einigung über die Art der Kostenerstattung für die ICSI gefunden.
Es sieht danach aus, dass die Repro-Kliniken und Praxen wohl nur die Hälfte an Kosten von den Kassen zurückerstattet bekommen (? - ist noch nicht ganz sicher!!!!)
Die Überlegungen §27a SGB zu streichen nehmen jetzt wohl doch konkrete Formen an.
Oben im ersten Posting habt Ihr eine Vorlage für dein Fax an Ulla Schmidt.
ICH BITTE EUCH ALLE, EUCH ZU BETEILIGEN!!! ES GEHT UM EURE BEHANDLUNGEN!!! WIR MÜSSEN HIER EINE STELLUNGNAHME VON DER BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIN ERREICHEN!!!
Lieber Gruß
Iris
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Hi miteinander,
natürlich habe auch ich meine Quelle befragt.
Ich habe folgende Auskunft erhalten:
1) § 27a SGB V: meiner Quelle sind hierzu keine neuen Erkenntnisse bekannt, daß eine Streichung noch vor der Bundestagswahl bevorsteht. Sicher schadet es nicht, wenn Ihr Euch an die Bundesgesundheitsministerin wendet. Schreibt aber doch bitte einen regulären Brief und kein Fax. Ich schätze die Wirkung von Faxen oder gar E-Mails gering ein.
2) Richtlinie über künstliche Befruchtung:
Die Richtlinie ist noch nicht verabschiedet, es finden zur Zeit immer noch Beratungen statt. Es geht darum, wie neue Studien zur Fehlbildungsrate bei ICSI beurteilt werden müssen. Hierzu gibt es ja einen Aufsatz einer Mainzer Professorin. Eine Beitragsserie hierzu findet Ihr hier: http://www.wunschkinder.de/php/read.php ... read=90978
MEIN Fazit: beim § 27a SGB haben wir mindestens bis zur Bundestagswahl Ruhe. Bei der Richtlinie dauert es leider länger als erwartet. Über die Ergebnisse kann bisher nur spekuliert werden.
Viele Grüße. Andreas
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Andreas am 2001-11-08 12:51 ]</font>
natürlich habe auch ich meine Quelle befragt.

1) § 27a SGB V: meiner Quelle sind hierzu keine neuen Erkenntnisse bekannt, daß eine Streichung noch vor der Bundestagswahl bevorsteht. Sicher schadet es nicht, wenn Ihr Euch an die Bundesgesundheitsministerin wendet. Schreibt aber doch bitte einen regulären Brief und kein Fax. Ich schätze die Wirkung von Faxen oder gar E-Mails gering ein.
2) Richtlinie über künstliche Befruchtung:
Die Richtlinie ist noch nicht verabschiedet, es finden zur Zeit immer noch Beratungen statt. Es geht darum, wie neue Studien zur Fehlbildungsrate bei ICSI beurteilt werden müssen. Hierzu gibt es ja einen Aufsatz einer Mainzer Professorin. Eine Beitragsserie hierzu findet Ihr hier: http://www.wunschkinder.de/php/read.php ... read=90978
MEIN Fazit: beim § 27a SGB haben wir mindestens bis zur Bundestagswahl Ruhe. Bei der Richtlinie dauert es leider länger als erwartet. Über die Ergebnisse kann bisher nur spekuliert werden.
Viele Grüße. Andreas
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