Gibt es Juristen unter uns?
Gibt es Juristen unter uns?
Hallo, ich bräuchte da mal Hilfe. Selbstverständlich geht es um die Kinderwunschthematik. Wie, von wem werden Gesetze geändert? Welchen Weg geht das genau? Wie kommt man mit seinem Änderungswunsch (SGB V) zum Bundesverfassungsgericht? .... Wenn sich einer meldet, der da Ahnung hat, schreibe ich Näheres.
Danke und liebe Grüße, Rebella
Danke und liebe Grüße, Rebella
Hallo Rebella,
nein Juristin bin ich nicht. Nur soviel kan ich dir sagen: GEsetze werden nur vom Gesetzgeber verändert, sprich der Bundestag (bei Landesgesetzen das Landesparlament). Manche Regelungen sind aber nicht auf Gesetzesebene angesiedelt. Unter den Gesetzen gibt es Ausführungsverordnungen, die festlegen, in welcher konkreten Form das Gesetz umgesetzt wird. Darunter oder daneben kann es noch Weisungen geben ... Verordnungen werden von der Regierung erlassen, kommen also aus dem zuständigen Ministerium. Manche (nicht alle gleube ich?) müssen noch vom Bundesrat bestätigt werden (wahrscheinlich die, die in Länderkompetenz eingreifen?...).
Wenn du also was verändern willst, musst du wissen, ob du konkret im Gesetzestext umschreiben möchtest oder eine Verordnung zum Gesetz. Mit einem Rechtstreit kannst du unter Umständen erreichen, dass das Gericht feststellt, dass die Handhabung eines Gesetzse oder einer Verordnung rechtswidrig ist, weil sie dann vielleicht übergeordneten Gesetzen widerspricht oder der Gleichheitsgrundsatz irgendwie nicht beachtet wird. Vielleicht stellt das Gericht auch fest, dass das Gesetz an sich rechtswidrig ist. Dann ist so ein Urteil ein Appell an den Gesetzgeber zu handeln ....
Das war jetzt etwas abstrakt .... Was du tun kannst hängt vom konkreten Fall ab.
Juristen, bitte korigiert mich, wenn was falsch ist!
Gruß Mina
nein Juristin bin ich nicht. Nur soviel kan ich dir sagen: GEsetze werden nur vom Gesetzgeber verändert, sprich der Bundestag (bei Landesgesetzen das Landesparlament). Manche Regelungen sind aber nicht auf Gesetzesebene angesiedelt. Unter den Gesetzen gibt es Ausführungsverordnungen, die festlegen, in welcher konkreten Form das Gesetz umgesetzt wird. Darunter oder daneben kann es noch Weisungen geben ... Verordnungen werden von der Regierung erlassen, kommen also aus dem zuständigen Ministerium. Manche (nicht alle gleube ich?) müssen noch vom Bundesrat bestätigt werden (wahrscheinlich die, die in Länderkompetenz eingreifen?...).
Wenn du also was verändern willst, musst du wissen, ob du konkret im Gesetzestext umschreiben möchtest oder eine Verordnung zum Gesetz. Mit einem Rechtstreit kannst du unter Umständen erreichen, dass das Gericht feststellt, dass die Handhabung eines Gesetzse oder einer Verordnung rechtswidrig ist, weil sie dann vielleicht übergeordneten Gesetzen widerspricht oder der Gleichheitsgrundsatz irgendwie nicht beachtet wird. Vielleicht stellt das Gericht auch fest, dass das Gesetz an sich rechtswidrig ist. Dann ist so ein Urteil ein Appell an den Gesetzgeber zu handeln ....
Das war jetzt etwas abstrakt .... Was du tun kannst hängt vom konkreten Fall ab.
Juristen, bitte korigiert mich, wenn was falsch ist!
Gruß Mina
Hallo Rebella,
ich bin auch keine Juristin, aber ich krame mal aus dem Gedächtnis, was ich noch aus dem Studium weiß. So einfach ist es nicht, zum Bundesverfassungsgericht zu gelangen. Es müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein.
1. Du persönlich musst Dich durch einen Akt der Staatlichen Gewalt in Deinen Rechten betroffen fühlen (Für die Nachbarin oder einen Bekannten kannst Du die Rechte nicht einklagen).
2. Du musst sämtliche Instanzen vorher durchlaufen sein. Wenn Du in allen Instanzen kein Recht bekommst, erst dann kannst Du Dich an das Bundesverfassungsgericht wenden.
3. Es muss ein letztendlich beim Bundesverfassungsgerichzt ein Grundrecht eingeklagt werden (z.B Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf persönliche Entfaltung...)
4. Deine Verfassungsbeschwerde muss streng formalen Gesichtspunkten genügen, ansonsten kann Dein Antrag schon allein aus formalen Gründen abgelehnt werden, obwohl Du in der Sache eigentlich Recht bekommen könntest. Es ist also ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Um Gesetze zu ändern, sehe ich drei Möglichkeiten:
1. Der Rechtsstreit: Hierbei musst Du Dich zuerst an das Gericht wenden, dass in erster Instanz für Deine Sache zuständig ist (Verwaltungsgerichtshof, Amtsgericht...). Bei Ablehnung muss Revision bei der nächst höhere Instanz eingereicht werden. Als letzte Instanz kann dann das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber eine Veränderung des entsprechenden Gesetzes verlangen.
2. Dich Interessengruppen oder Parteien anschließen, die Dein Anliegen vertreten, sodass ein Gesetzesentwurf in die entsprechenden Parlamente eingebracht wird. Dabei muss Du beachten, welches Parlament für Dein Anliegen zuständig ist. Man unterscheidet zwischen Landes- und Bundesrecht. Fällt Dein Gesetz in Bundesrecht, macht es natürlich wenig Sinn, sich in einer Landespartei zu engagieren.
3. Der Weg über die Medien, um auf die Parteien oder Interessenverbände soviel Druck auszuüben, sodass diese sich genötigt fühlen, einen Gesetzesentwurf nach Deinen Vorstellungen einzubringen.
Alle drei Wege sind, wie Du Dir vorstellen kannst, sehr langwierig und brauchen viel Geduld. Viel Glück bei Deinem Vorhaben.
Viele Grüße
Carmen
ich bin auch keine Juristin, aber ich krame mal aus dem Gedächtnis, was ich noch aus dem Studium weiß. So einfach ist es nicht, zum Bundesverfassungsgericht zu gelangen. Es müssen mehrere Voraussetzungen gegeben sein.
1. Du persönlich musst Dich durch einen Akt der Staatlichen Gewalt in Deinen Rechten betroffen fühlen (Für die Nachbarin oder einen Bekannten kannst Du die Rechte nicht einklagen).
2. Du musst sämtliche Instanzen vorher durchlaufen sein. Wenn Du in allen Instanzen kein Recht bekommst, erst dann kannst Du Dich an das Bundesverfassungsgericht wenden.
3. Es muss ein letztendlich beim Bundesverfassungsgerichzt ein Grundrecht eingeklagt werden (z.B Recht auf freie Meinungsäußerung, Recht auf persönliche Entfaltung...)
4. Deine Verfassungsbeschwerde muss streng formalen Gesichtspunkten genügen, ansonsten kann Dein Antrag schon allein aus formalen Gründen abgelehnt werden, obwohl Du in der Sache eigentlich Recht bekommen könntest. Es ist also ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Um Gesetze zu ändern, sehe ich drei Möglichkeiten:
1. Der Rechtsstreit: Hierbei musst Du Dich zuerst an das Gericht wenden, dass in erster Instanz für Deine Sache zuständig ist (Verwaltungsgerichtshof, Amtsgericht...). Bei Ablehnung muss Revision bei der nächst höhere Instanz eingereicht werden. Als letzte Instanz kann dann das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber eine Veränderung des entsprechenden Gesetzes verlangen.
2. Dich Interessengruppen oder Parteien anschließen, die Dein Anliegen vertreten, sodass ein Gesetzesentwurf in die entsprechenden Parlamente eingebracht wird. Dabei muss Du beachten, welches Parlament für Dein Anliegen zuständig ist. Man unterscheidet zwischen Landes- und Bundesrecht. Fällt Dein Gesetz in Bundesrecht, macht es natürlich wenig Sinn, sich in einer Landespartei zu engagieren.
3. Der Weg über die Medien, um auf die Parteien oder Interessenverbände soviel Druck auszuüben, sodass diese sich genötigt fühlen, einen Gesetzesentwurf nach Deinen Vorstellungen einzubringen.
Alle drei Wege sind, wie Du Dir vorstellen kannst, sehr langwierig und brauchen viel Geduld. Viel Glück bei Deinem Vorhaben.
Viele Grüße
Carmen
Hallo Rebella,
ich bin keine Juristin. Habe aber Staatsrecht gehabt. Das ist zwar etwas her, aber grübel grübel, da war doch was.
Du fragst, wie man ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ändern kann.
Erstmal glaube ich in Erinnung zu haben, das man nur eine Gesetzesänderung unserer Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen kann.
Über den Weg ist entscheidend festzustellen, ob es um ein Zustimmungsgesetz handelt oder nicht. Der Weg wäre dann nämlich noch komplizierter. Dann müsste noch der Bundesrat zustimmen (oh je, das Gesetzgebungsverfahren konnte ich mal gut. Ist eben schon lange her.)
Wer kann einklagen? Das steht in der Verfassung (ich glaube in Artikel 79)
Da steht auf jeden Fall, das es der Bundestag ist, Abgeordnete oder eine Partei, da das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann.
Bürger können es nicht. Dazu müsste sich der Bürger an einen der genannten, denen es möglich ist, sein Anliegen vorbringen.
(Schreib einem Abgeordneten des Bundestages, der sich mit Deinem Thema befasst. Vielleicht bringt er das Thema in den Bundestag ein.)
Im übrigen ist das SGB nicht in unserer Verfassung geregelt.
Demnach wäre ein anderes Gericht zuständig.
Ich denke, erstmal Landgericht, dann Oberlandesgericht, dann Bundessozialgericht.
Dazu müsste der Bürger zum Rechtsanwalt gehen.
Kennst Du einen Fachanwalt, der sich auf dem Gebiet auskennt. Dann hol einen Beratungstermin um zu sehen, ob Du überhaupt Chancen hast. Denn so ein Gerichtsverfahren kostet einiges.
Vielleicht meldet sich noch eine Juristin und kann Dir genaue Auskunft über Deine Möglichkeiten geben.
Gruss
Jasmina
ich bin keine Juristin. Habe aber Staatsrecht gehabt. Das ist zwar etwas her, aber grübel grübel, da war doch was.
Du fragst, wie man ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht ändern kann.
Erstmal glaube ich in Erinnung zu haben, das man nur eine Gesetzesänderung unserer Verfassung vor dem Bundesverfassungsgericht einklagen kann.
Über den Weg ist entscheidend festzustellen, ob es um ein Zustimmungsgesetz handelt oder nicht. Der Weg wäre dann nämlich noch komplizierter. Dann müsste noch der Bundesrat zustimmen (oh je, das Gesetzgebungsverfahren konnte ich mal gut. Ist eben schon lange her.)
Wer kann einklagen? Das steht in der Verfassung (ich glaube in Artikel 79)
Da steht auf jeden Fall, das es der Bundestag ist, Abgeordnete oder eine Partei, da das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann.
Bürger können es nicht. Dazu müsste sich der Bürger an einen der genannten, denen es möglich ist, sein Anliegen vorbringen.
(Schreib einem Abgeordneten des Bundestages, der sich mit Deinem Thema befasst. Vielleicht bringt er das Thema in den Bundestag ein.)
Im übrigen ist das SGB nicht in unserer Verfassung geregelt.
Demnach wäre ein anderes Gericht zuständig.
Ich denke, erstmal Landgericht, dann Oberlandesgericht, dann Bundessozialgericht.
Dazu müsste der Bürger zum Rechtsanwalt gehen.
Kennst Du einen Fachanwalt, der sich auf dem Gebiet auskennt. Dann hol einen Beratungstermin um zu sehen, ob Du überhaupt Chancen hast. Denn so ein Gerichtsverfahren kostet einiges.
Vielleicht meldet sich noch eine Juristin und kann Dir genaue Auskunft über Deine Möglichkeiten geben.
Gruss
Jasmina
-
- Rang4
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- Registriert: 30 Jan 2003 18:33
Juristin
Hallöchen,
über eine Verfassungsbeschwerde kannst Du im Ergebnis nur erreichen, daß eine bestimmte Regelung für verfassungswidrig erklärt wird. Gesetzesänderungen kannst Du nicht einklagen. Erklär´ doch mal genau, was Du möchtest, dann kann ich Dir sicher näheres sagen.
LG
über eine Verfassungsbeschwerde kannst Du im Ergebnis nur erreichen, daß eine bestimmte Regelung für verfassungswidrig erklärt wird. Gesetzesänderungen kannst Du nicht einklagen. Erklär´ doch mal genau, was Du möchtest, dann kann ich Dir sicher näheres sagen.
LG
hallo ihr lieben,
für die sozialgesetzgebung ist das sozialgericht zuständig, dann zweitinstanzlich das landessozialgericht und dritte instanz ist das bundessozialgericht.
grüßle
krimmi
(habe bis vor 2 1/2 Jahren beim landessozialgericht gearbeitet
, damals hatte ich mich aber mit der kiwu-behandlung noch nicht wirklich beschäftigt, sonst hätt ich natürlich ein paar "ernste" gespräche mit meinen richterleins geführt
).
für die sozialgesetzgebung ist das sozialgericht zuständig, dann zweitinstanzlich das landessozialgericht und dritte instanz ist das bundessozialgericht.
grüßle
krimmi
(habe bis vor 2 1/2 Jahren beim landessozialgericht gearbeitet


Hallo, Mina, Carmen, Jasmina, suppenhuhn und Krimmi,
danke erst mal für Eure Mühe und Eure ausführlichen Antworten. Ein bischen was habe ich ja jetzt schon wieder dazu gelernt.
Nun müsste ich mal versuchen, das auf „meinen“ Fall zu projizieren. Da Ihr so lieb mitdenkt, schreibe ich jetzt doch mal genauer, worum es geht. Im Grunde ja gar nicht mehr für mich, sondern für die anderen Betroffenen. Ich habe ja meine beiden Kinder schon bekommen. Ich musste IVF mit Spendersamen machen und das wurde leider sehr teuer, da die Kassen in Fällen, wo das Kind nicht vom Ehemann ist – gilt ja auch für Unverheiratete – nicht zahlen. In den entsprechenden Foren habe ich nun schon seit längerer Zeit die Kommunikation mit anderen Betroffenen. Und da gibt es eben auch diejenigen, die einfach nicht das viele Geld haben. Davon abgesehen, wir finden es nicht gerecht, wir wollen die gleichen Leistungen finanziert bekommen wie andere Kinderwunschpaare auch (hier geht es also um den Gleichbehandlungsgrundsatz).
Ich habe mir persönlich in den Kopf gesetzt, etwas dafür zu tun, damit andere Betroffene es in Zukunft leichter haben. Da meine Behandlung schon abgeschlossen ist, habe ich die letzten Monate Betroffene gesucht, die eben diesen Weg durch alle Instanzen gehen und ich wollte ihnen dabei helfen. Leider hat sich keiner gefunden, der diesen nervenaufreibenden steinigen Weg noch neben der Behandlung gehen will, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch erfolglos. Daher glaube ich, dass die Variante 2 von Carmen besser sein könnte. Variante 3 (Medien) sehe ich auch nicht so rosig, wir alle wissen ja, wie die meisten Medien bewusst gegen uns Kinderwunschpaare arbeiten.
Eine andere Frau im Forum von www.wunschkinder.de hat jetzt eine Aktion dazu angeregt, die auch von anderen Teilnehmern mit aufgegriffen wurde. Wir wollen eine Unterschriftensammlung veranstalten und fordern, dass entsprechende Änderungen im SGB V §27 vorgenommen werden, in dem es heißt, dass die Kinderwunschbehandlung nur dann von den Kassen finanziert werden darf, wenn Eizellen und Samen der beiden Ehepartner verwendet werden.
Nur, an wen schicken wir die gesammelten Unterschriften am Schluß? Der Adressat müsste die Macht haben, diese Veränderung durchzusetzen. Bundestag (an wen dort am besten?), ein Parlament (welches?), ...? Wäre schön, wenn Ihr dazu auch noch einmal Euren Standpunkt abgeben könntet.
Ich habe auch noch ein paar Fragen zu Euren Statements:
Carmen:
– welches Parlament ist denn für das SGB V zuständig (SGB V regelt, was von den Kassen bezahlt wird und was nicht)?
Jasmina:
– Was ist ein Zustimmungsgesetz? Wenn der Bundesrat zustimmen muß? Muß er das bei diesem Gesetz?
- Du Schreibst: „Im übrigen ist das SGB nicht in unserer Verfassung geregelt.
Demnach wäre ein anderes Gericht zuständig.“
Heißt das, damit können wir gar nicht vor das Bundesverfassungsgericht? Kann doch aber nicht sein, denn der Gleichbehandlungsgrundsatz steht doch in der Verfassung. Welches Gericht wäre denn dann nach Deiner Meinung zuständig?
Es wäre nett, wenn Ihr mir noch ein bischen weiter helfen würdet.
Vielen Dank, Rebella
danke erst mal für Eure Mühe und Eure ausführlichen Antworten. Ein bischen was habe ich ja jetzt schon wieder dazu gelernt.
Nun müsste ich mal versuchen, das auf „meinen“ Fall zu projizieren. Da Ihr so lieb mitdenkt, schreibe ich jetzt doch mal genauer, worum es geht. Im Grunde ja gar nicht mehr für mich, sondern für die anderen Betroffenen. Ich habe ja meine beiden Kinder schon bekommen. Ich musste IVF mit Spendersamen machen und das wurde leider sehr teuer, da die Kassen in Fällen, wo das Kind nicht vom Ehemann ist – gilt ja auch für Unverheiratete – nicht zahlen. In den entsprechenden Foren habe ich nun schon seit längerer Zeit die Kommunikation mit anderen Betroffenen. Und da gibt es eben auch diejenigen, die einfach nicht das viele Geld haben. Davon abgesehen, wir finden es nicht gerecht, wir wollen die gleichen Leistungen finanziert bekommen wie andere Kinderwunschpaare auch (hier geht es also um den Gleichbehandlungsgrundsatz).
Ich habe mir persönlich in den Kopf gesetzt, etwas dafür zu tun, damit andere Betroffene es in Zukunft leichter haben. Da meine Behandlung schon abgeschlossen ist, habe ich die letzten Monate Betroffene gesucht, die eben diesen Weg durch alle Instanzen gehen und ich wollte ihnen dabei helfen. Leider hat sich keiner gefunden, der diesen nervenaufreibenden steinigen Weg noch neben der Behandlung gehen will, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch erfolglos. Daher glaube ich, dass die Variante 2 von Carmen besser sein könnte. Variante 3 (Medien) sehe ich auch nicht so rosig, wir alle wissen ja, wie die meisten Medien bewusst gegen uns Kinderwunschpaare arbeiten.
Eine andere Frau im Forum von www.wunschkinder.de hat jetzt eine Aktion dazu angeregt, die auch von anderen Teilnehmern mit aufgegriffen wurde. Wir wollen eine Unterschriftensammlung veranstalten und fordern, dass entsprechende Änderungen im SGB V §27 vorgenommen werden, in dem es heißt, dass die Kinderwunschbehandlung nur dann von den Kassen finanziert werden darf, wenn Eizellen und Samen der beiden Ehepartner verwendet werden.
Nur, an wen schicken wir die gesammelten Unterschriften am Schluß? Der Adressat müsste die Macht haben, diese Veränderung durchzusetzen. Bundestag (an wen dort am besten?), ein Parlament (welches?), ...? Wäre schön, wenn Ihr dazu auch noch einmal Euren Standpunkt abgeben könntet.
Ich habe auch noch ein paar Fragen zu Euren Statements:
Carmen:
– welches Parlament ist denn für das SGB V zuständig (SGB V regelt, was von den Kassen bezahlt wird und was nicht)?
Jasmina:
– Was ist ein Zustimmungsgesetz? Wenn der Bundesrat zustimmen muß? Muß er das bei diesem Gesetz?
- Du Schreibst: „Im übrigen ist das SGB nicht in unserer Verfassung geregelt.
Demnach wäre ein anderes Gericht zuständig.“
Heißt das, damit können wir gar nicht vor das Bundesverfassungsgericht? Kann doch aber nicht sein, denn der Gleichbehandlungsgrundsatz steht doch in der Verfassung. Welches Gericht wäre denn dann nach Deiner Meinung zuständig?
Es wäre nett, wenn Ihr mir noch ein bischen weiter helfen würdet.
Vielen Dank, Rebella
-
- Rang4
- Beiträge: 9268
- Registriert: 30 Jan 2003 18:33
Hallo Rebella,
hier wurden zwar einige Vorschläge unterbreitet. Die meisten sind jedoch aus juristischer Sicht schlicht falsch. Tut mir leid!
Es würde ein längerer Aufsatz werden, wenn ich Dir im einzelnen erkläre, warum die verschiedenen Darstellungen nicht zielführend sind. AUch kann man Deine Frage seriöserweise nicht einfach mal so beantworten, da muß man als Jurist schon ein bißchen Gehirnschmalz aufbringen, um sich zu überlegen, wie Du das angehen könntest. Es besteht natürlich die Möglichkeit, daß eine Betroffene vor dem Sozialgericht klagt und, nachdem sie in letzter Instanz verloren hat, zum Bundesverfassungsgericht geht. Ob eine VErfassungsbeschwerde aber Erfolgsaussichten hat ...?
ZUnächst einmal kannst Du den Gleichbehandlungsgrundsatz nur für tatsächlich vergleichbare Sachverhalte bemühen - und dies könnte schon der erste Ansatz sein, Deine KLage zu Fall zu bringen.
Es tut mir leid, daß ich Dir keine umfassende Darstellung der Rechtslage geben kann. Vielleicht nehme ich mir irgendwann einmal die Zeit, die Sache zu prüfen (ich bin auch Selbstzahlerin, allerdings aus anderem Grund). Ich rate Dir nur, nicht mit juristschem Halbwissen in die Diskussion zu gehen. Das bringt erfahrungsgemäß nichts.
Zu Deinen Fragen:
für das SGB V ist wie für alle Bundesgesetze der deutsche BUndestag "zuständig". Er beschließt über Änderungen.
Zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat sind Gesetze, wenn das Grundgesetz die ZUstimmungsbedürfigkeit bestimmt. Ich weiß nicht, ob das für das SGB V gilt, da ich gerade kein GG greifbar habe. DIes dürfte aber auch erst einmal nicht relevant sein.
VErfassung = Grundgesetz! Grundsätzlich gilt, daß der Bürger, bevor er zum VErfassungsgericht "geht", den Rechtsweg ausschöpfen muß, d.h. hier müßte er zunächst erfolglos alle INstanzen der Sozialgerichtsbarkeit durchlaufen haben.
Den Gleichbehandlungsgrundsatz als solchen kannst Du nicht "einklagen". Du kannst nur geltend machen, daß ein Gesetz Art 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verletzt. WEnn dies der Fall bei der maßgeblichen Vorschrift des SGB V wäre, hieße das aber nur, daß die Vorschrift verfassungswidrig ist. Ein Anspruch auf Finanzierung auf der von Dir genannten Fälle, besteht damit noch nicht. Es müßte dann erst einmal wieder der Gesetzgeber (Bundestag) tätig werden und eine verfassungsgemäße Regelung schaffen.
Ich hoffe,daß ich Dir helfen konnte.
LG
hier wurden zwar einige Vorschläge unterbreitet. Die meisten sind jedoch aus juristischer Sicht schlicht falsch. Tut mir leid!
Es würde ein längerer Aufsatz werden, wenn ich Dir im einzelnen erkläre, warum die verschiedenen Darstellungen nicht zielführend sind. AUch kann man Deine Frage seriöserweise nicht einfach mal so beantworten, da muß man als Jurist schon ein bißchen Gehirnschmalz aufbringen, um sich zu überlegen, wie Du das angehen könntest. Es besteht natürlich die Möglichkeit, daß eine Betroffene vor dem Sozialgericht klagt und, nachdem sie in letzter Instanz verloren hat, zum Bundesverfassungsgericht geht. Ob eine VErfassungsbeschwerde aber Erfolgsaussichten hat ...?
ZUnächst einmal kannst Du den Gleichbehandlungsgrundsatz nur für tatsächlich vergleichbare Sachverhalte bemühen - und dies könnte schon der erste Ansatz sein, Deine KLage zu Fall zu bringen.
Es tut mir leid, daß ich Dir keine umfassende Darstellung der Rechtslage geben kann. Vielleicht nehme ich mir irgendwann einmal die Zeit, die Sache zu prüfen (ich bin auch Selbstzahlerin, allerdings aus anderem Grund). Ich rate Dir nur, nicht mit juristschem Halbwissen in die Diskussion zu gehen. Das bringt erfahrungsgemäß nichts.
Zu Deinen Fragen:
für das SGB V ist wie für alle Bundesgesetze der deutsche BUndestag "zuständig". Er beschließt über Änderungen.
Zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat sind Gesetze, wenn das Grundgesetz die ZUstimmungsbedürfigkeit bestimmt. Ich weiß nicht, ob das für das SGB V gilt, da ich gerade kein GG greifbar habe. DIes dürfte aber auch erst einmal nicht relevant sein.
VErfassung = Grundgesetz! Grundsätzlich gilt, daß der Bürger, bevor er zum VErfassungsgericht "geht", den Rechtsweg ausschöpfen muß, d.h. hier müßte er zunächst erfolglos alle INstanzen der Sozialgerichtsbarkeit durchlaufen haben.
Den Gleichbehandlungsgrundsatz als solchen kannst Du nicht "einklagen". Du kannst nur geltend machen, daß ein Gesetz Art 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) verletzt. WEnn dies der Fall bei der maßgeblichen Vorschrift des SGB V wäre, hieße das aber nur, daß die Vorschrift verfassungswidrig ist. Ein Anspruch auf Finanzierung auf der von Dir genannten Fälle, besteht damit noch nicht. Es müßte dann erst einmal wieder der Gesetzgeber (Bundestag) tätig werden und eine verfassungsgemäße Regelung schaffen.
Ich hoffe,daß ich Dir helfen konnte.
LG
Hi Rebella,
ich kann mich den Ausführungen von Ina nur vollinhaltlich anschließen! Überlege es Dir gut, denn kein Jurist kann Dir den Erfolg bestätigen, sondern lediglich eine Prognose erteilen, die bei zwei Juristen unterschiedlich ausfallen wird.
Aber die Basics hat Dir wie gesagt Ina hinreichend erläutert. Alles andere wäre auch nicht mehr verständlich.
Versuch vielleicht einen offenen Brief, wenngleich ich Dir auch hier keinen Erfolg versrechen könnte. Die Dramatik um die Gesetzeslage ist aber auch auf Gesetzgebungsebene bekannt. Das es eine Änderung er Gesetzgebung geben wird, davon bin ich nicht überzeugt.
ich kann mich den Ausführungen von Ina nur vollinhaltlich anschließen! Überlege es Dir gut, denn kein Jurist kann Dir den Erfolg bestätigen, sondern lediglich eine Prognose erteilen, die bei zwei Juristen unterschiedlich ausfallen wird.
Aber die Basics hat Dir wie gesagt Ina hinreichend erläutert. Alles andere wäre auch nicht mehr verständlich.
Versuch vielleicht einen offenen Brief, wenngleich ich Dir auch hier keinen Erfolg versrechen könnte. Die Dramatik um die Gesetzeslage ist aber auch auf Gesetzgebungsebene bekannt. Das es eine Änderung er Gesetzgebung geben wird, davon bin ich nicht überzeugt.
Hi Rebella,
das Bundessozialgericht hat die Kostenerstattung der heterologen IVF durch die gesetzliche Krankenversicherung bereits in seinem Urteil vom 9.10.2001 verneint. In diesem Fall ging es aber um die Eizellspende.
siehe
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 6016330.61
Änderungen des SGB V bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Viele Grüße. Andreas
das Bundessozialgericht hat die Kostenerstattung der heterologen IVF durch die gesetzliche Krankenversicherung bereits in seinem Urteil vom 9.10.2001 verneint. In diesem Fall ging es aber um die Eizellspende.
siehe
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 6016330.61
Änderungen des SGB V bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Viele Grüße. Andreas