Gibt es Juristen unter uns?
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suppenhuhn
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Hallo suppenhuhn,
vielen Dank erst mal, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, die wesentlichen Fakten, die ich wissen muß, so verständlich darzustellen. Ist ja alles wirklich kompliziert. Vielleicht wäre es da wirklich besser, gleich an den Bundestag heranzutreten, um eine verfassungsmäßige Regelung zu schaffen. Wobei es äußerst schwer sein dürfte, die von der Notwendigkeit und Verfassungswidrigkeit ohne entsprechendes Urteil zu überzeugen.
Hallo Andreas,
danke für den Link. Ich denke jedoch nicht, dass dieses Urteil auf uns übertragbar ist. Vornehmlich wurde hier damit argumentiert, dass es sich um eine in Deutschland verbotene Maßnahme handelt. Das ist in Fällen, wo nicht Ei-, sondern Samenzellen gespendet werden, nicht der Fall.
Zitat aus dem Urteil: „Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist. Das Revisionsvorbringen zielt auf einen Vergleich zwischen Ehefrauen, bei denen für die künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes eigene Eizellen zur Verfügung stehen, und solchen, bei denen fremde, von einer anderen Frau gespendete Eizellen verwendet werden müssen.“
Die zu vergleichenden Normadressaten wären in unserem Fall Ehefrauen, deren Ehemänner fruchtbar sind und Ehefrauen, deren Ehemänner unfruchtbar sind.
Vielleicht bringt uns ja der Vergleich von Frauen, die nicht verheiratet sind mit Frauen, die verheiratet sind, was. Schließlich vereint uns beide Gruppen die Eigenschaft, dass unsere Eizellen nicht mit dem Samen unserer Ehemänner befruchtet werden. Hast Du schon gelesen, dass diese unverheiratete Frau, die jetzt in der zweiten Instanz geklagt hatte, leider wieder verloren hat?
Hallo, alle anderen,
fragt sich nun, wie erreicht man den Bundestag mit diesem Anliegen am besten? Welches sind die entscheidenden Personen, die diesen Gesetzesänderungsvorschlag einbringen könnten / würden? Wer dort sollte unsere Unterschriftenlisten zusammen mit einem offenen Brief erhalten? Vielleicht hat ja dazu noch jemand den zündenden Vorschlag?
Vielen Dank und liebe Grüße, Rebella
vielen Dank erst mal, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, die wesentlichen Fakten, die ich wissen muß, so verständlich darzustellen. Ist ja alles wirklich kompliziert. Vielleicht wäre es da wirklich besser, gleich an den Bundestag heranzutreten, um eine verfassungsmäßige Regelung zu schaffen. Wobei es äußerst schwer sein dürfte, die von der Notwendigkeit und Verfassungswidrigkeit ohne entsprechendes Urteil zu überzeugen.
Hallo Andreas,
danke für den Link. Ich denke jedoch nicht, dass dieses Urteil auf uns übertragbar ist. Vornehmlich wurde hier damit argumentiert, dass es sich um eine in Deutschland verbotene Maßnahme handelt. Das ist in Fällen, wo nicht Ei-, sondern Samenzellen gespendet werden, nicht der Fall.
Zitat aus dem Urteil: „Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß die ungleiche Behandlung gerechtfertigt ist. Das Revisionsvorbringen zielt auf einen Vergleich zwischen Ehefrauen, bei denen für die künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes eigene Eizellen zur Verfügung stehen, und solchen, bei denen fremde, von einer anderen Frau gespendete Eizellen verwendet werden müssen.“
Die zu vergleichenden Normadressaten wären in unserem Fall Ehefrauen, deren Ehemänner fruchtbar sind und Ehefrauen, deren Ehemänner unfruchtbar sind.
Vielleicht bringt uns ja der Vergleich von Frauen, die nicht verheiratet sind mit Frauen, die verheiratet sind, was. Schließlich vereint uns beide Gruppen die Eigenschaft, dass unsere Eizellen nicht mit dem Samen unserer Ehemänner befruchtet werden. Hast Du schon gelesen, dass diese unverheiratete Frau, die jetzt in der zweiten Instanz geklagt hatte, leider wieder verloren hat?
Hallo, alle anderen,
fragt sich nun, wie erreicht man den Bundestag mit diesem Anliegen am besten? Welches sind die entscheidenden Personen, die diesen Gesetzesänderungsvorschlag einbringen könnten / würden? Wer dort sollte unsere Unterschriftenlisten zusammen mit einem offenen Brief erhalten? Vielleicht hat ja dazu noch jemand den zündenden Vorschlag?
Vielen Dank und liebe Grüße, Rebella
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suppenhuhn
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Hallo Rebella,
Art. 3 GG wird oft mißverstanden. Auch wenn das Urteil nicht gerade Euren FAll betrifft, liegt Euer Fall dem dort entschiedenen doch näher, als die von Dir herangezogenen anderen Fälle. Man muß wirklich sehr vorsichtig sein, wenn man mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert. Du hast die maßgebliche Stellle ja zitiert. Es muß sich um vergleichbare Fälle handeln.
An dem Urteil der unverheirateten Frau wäre ich auch interessiert, wobei ich mir aber gut vorstellen kann, wie in diesem Fall argumentiert wird.
LG
Art. 3 GG wird oft mißverstanden. Auch wenn das Urteil nicht gerade Euren FAll betrifft, liegt Euer Fall dem dort entschiedenen doch näher, als die von Dir herangezogenen anderen Fälle. Man muß wirklich sehr vorsichtig sein, wenn man mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz argumentiert. Du hast die maßgebliche Stellle ja zitiert. Es muß sich um vergleichbare Fälle handeln.
An dem Urteil der unverheirateten Frau wäre ich auch interessiert, wobei ich mir aber gut vorstellen kann, wie in diesem Fall argumentiert wird.
LG
Hi Rebella,
1) ich befürchte, daß Sozialgerichte das o.g. BSG-Urteil auch auf die Behandlung mit Fremdsperma anwenden werden.
2) Versuchen, die Kostenverantwortung der GKVs auf andere Fälle auszudehnen, räume ich zur Zeit geringe Chancen ein. Ich schließe es vielmehr nicht aus, daß in diesem Jahr das Gegenteil eintreten wird. Bisherige Kassenleistungen der künstlichen Befruchtung werden im Rahmen der Gesundheitsreform entweder
a) ersatzlos gestrichen
b) mit einer Eigenbeteiligung versehen
c) nicht mehr von den Kassen, sondern aus Steuergeldern bezahlt.
Die Diskussion ist ja in vollem Gange, etwaige Entscheidungen werden wohl 2003 fallen und 2004 wirksam werden.
3) Daß die unverheiratete Annaly auch vor dem Landessozialgereicht unterlag, habe ich gelesen.
Viele Grüße und viel Erfolg für Dein Vorhaben. Andreas
1) ich befürchte, daß Sozialgerichte das o.g. BSG-Urteil auch auf die Behandlung mit Fremdsperma anwenden werden.
2) Versuchen, die Kostenverantwortung der GKVs auf andere Fälle auszudehnen, räume ich zur Zeit geringe Chancen ein. Ich schließe es vielmehr nicht aus, daß in diesem Jahr das Gegenteil eintreten wird. Bisherige Kassenleistungen der künstlichen Befruchtung werden im Rahmen der Gesundheitsreform entweder
a) ersatzlos gestrichen
b) mit einer Eigenbeteiligung versehen
c) nicht mehr von den Kassen, sondern aus Steuergeldern bezahlt.
Die Diskussion ist ja in vollem Gange, etwaige Entscheidungen werden wohl 2003 fallen und 2004 wirksam werden.
3) Daß die unverheiratete Annaly auch vor dem Landessozialgereicht unterlag, habe ich gelesen.
Viele Grüße und viel Erfolg für Dein Vorhaben. Andreas
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suppenhuhn
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Hallo nochmal,
ich habe inzwischen des Urteil des BSozG gelesen und mir noch einmal Gedanken gemacht. Dort wurde eine fremde Eizelle mit Samen des Ehemannes befruchtet. Du sprichst von dem Fall, daß eine Eizelle der Ehefrau mit fremdem Samen befruchtet werden soll. Wenn Du an berücksichtigst, daß Mann und Frau den gleichen Anteil an der Zeugung eines Kindes haben, insbesondere die Eizelle der Frau nicht „mehr wert“ oder anders zu beurteilen ist, als der Samen, kann es keinen Grund dafür geben, Deinen Fall anders als den vom BSozG entschiedenen Fall zu behandeln. Die Gruppe „Ehefrau zeugungsunfähig/Mann zeugungsfähig“ ist mit der Gruppe „Ehefrau zeugungsfähig/Mann zeugungsunfähig“ eindeutig vergleichbar. Die Vergleichbarkeit mit Paaren, die eine homologe Insemination machen lassen, besteht demgegenüber nicht. Das BSozG hat dies nachvollziehbar begründet. Ich weiß allerdings nicht, ob die dortigen Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies wäre noch zu prüfen. Eine Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestünde wohl nur dann, wenn die Richter auf der Grundlage einer geänderte gesellschaftlichen und sozialen Betrachtungsweise Deinem Anliegen zum Erfolg verhelfen wollten. Dafür ist die Zeit wohl aber nicht reif.
LG
ich habe inzwischen des Urteil des BSozG gelesen und mir noch einmal Gedanken gemacht. Dort wurde eine fremde Eizelle mit Samen des Ehemannes befruchtet. Du sprichst von dem Fall, daß eine Eizelle der Ehefrau mit fremdem Samen befruchtet werden soll. Wenn Du an berücksichtigst, daß Mann und Frau den gleichen Anteil an der Zeugung eines Kindes haben, insbesondere die Eizelle der Frau nicht „mehr wert“ oder anders zu beurteilen ist, als der Samen, kann es keinen Grund dafür geben, Deinen Fall anders als den vom BSozG entschiedenen Fall zu behandeln. Die Gruppe „Ehefrau zeugungsunfähig/Mann zeugungsfähig“ ist mit der Gruppe „Ehefrau zeugungsfähig/Mann zeugungsunfähig“ eindeutig vergleichbar. Die Vergleichbarkeit mit Paaren, die eine homologe Insemination machen lassen, besteht demgegenüber nicht. Das BSozG hat dies nachvollziehbar begründet. Ich weiß allerdings nicht, ob die dortigen Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Dies wäre noch zu prüfen. Eine Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht bestünde wohl nur dann, wenn die Richter auf der Grundlage einer geänderte gesellschaftlichen und sozialen Betrachtungsweise Deinem Anliegen zum Erfolg verhelfen wollten. Dafür ist die Zeit wohl aber nicht reif.
LG
Hallo suppenhuhn, hallo Andreas,
Ich bin ja im Prinzip auch Eurer Meinung. Es wird – speziell zu dieser Zeit – sehr schwer sein und eher nicht gleich zu dem gewünschten Erfolg führen. Trotzdem denke ich, dass wir das tun sollten. Vielleicht wirkt es sich wenigstens für uns positiv auf den Umdenkungsprozeß aus? Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass PID begrenzt zugelassen werden könnte? Und nun sieht es doch gar nicht mehr so undenkbar aus. Die Leute, die dafür zuständig sind, sollen wenigstens mal anfangen, darüber nachzudenken. Sicher ließe sich das mit Eizellspende vergleichen (wünsche den Betroffenen ja auch, dass es zugelassen wird), aber die Argumentation bei der Urteilsbegründung ist doch so:
Zitat: „Gerechtfertigt wird die unterschiedliche Behandlung aber durch die zuvor genannten Gründe, die bereits für das Verbot der künstlichen Befruchtung einer Fremdeizelle im ESchG angeführt worden sind (vgl nochmals BT-Drucks 11/5460 S 6 ff; ferner: Kabinettsbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen vom 23. Februar 1988 - BT-Drucks 11/1856 S 6 ff; Abschlußbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Fortpflanzungsmedizin" - BAnz Beilage Nr 4a vom 6. Januar 1989, S 17 ff).”
Für einen Laien etwas schwer zu interpretieren, denn es wurden in dem Absatz wo es um den Gleichbehandlungsgrundsatz geht, gar keine Gründe zuvor genannt. Nach meiner Interpretation führt man hier als einzigen Grund auf, dass die künstliche Befruchtung einer Fremdeizelle verboten sei, somit würde man zwei Gruppen vergleichen, die eine macht was Verbotenes, die andere nicht. (Weiß allerdings nicht, was in den genannten Quellen steht. Ich nehme an, die Gründe, die für das Verbot angeführt worden sind. Solche Gründe dürften auf uns nicht zutreffen.) Da wir eine glückliche Gruppe sind, deren Handlung wenigstens nicht verboten ist, läßt sich doch diese Begründung nicht auf uns übertragen. Da müssten die sich schon eine andere Begründung einfallen lassen, meine ich.
Wenn die Gesetzemacher so fortschrittlich wären, dass sie Eizellspende und Samenspende gleichstellen würden, dann müssten sie zunächst auch das Erstgenannte zulassen.
Aber ich will nicht besserwisserisch sein. Suppenhuhn, Du wirst sicher beruflich damit zu tun haben und kennst Dich damit aus. Mir sträuben sich nur manchmal die Haare, wenn ich solche Begründungen lese. Die Begründung, warum diese unverheiratete Frau die zweite Instanz verloren hat, liegt ihr wohl selbst noch nicht vor (ist noch ganz frisch). Bin mir auch nicht sicher, ob sie sie bekannt geben wird. Wenn ja, dann werde ich Dich informieren.
Liebe Grüße, Rebella
Ich bin ja im Prinzip auch Eurer Meinung. Es wird – speziell zu dieser Zeit – sehr schwer sein und eher nicht gleich zu dem gewünschten Erfolg führen. Trotzdem denke ich, dass wir das tun sollten. Vielleicht wirkt es sich wenigstens für uns positiv auf den Umdenkungsprozeß aus? Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass PID begrenzt zugelassen werden könnte? Und nun sieht es doch gar nicht mehr so undenkbar aus. Die Leute, die dafür zuständig sind, sollen wenigstens mal anfangen, darüber nachzudenken. Sicher ließe sich das mit Eizellspende vergleichen (wünsche den Betroffenen ja auch, dass es zugelassen wird), aber die Argumentation bei der Urteilsbegründung ist doch so:
Zitat: „Gerechtfertigt wird die unterschiedliche Behandlung aber durch die zuvor genannten Gründe, die bereits für das Verbot der künstlichen Befruchtung einer Fremdeizelle im ESchG angeführt worden sind (vgl nochmals BT-Drucks 11/5460 S 6 ff; ferner: Kabinettsbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen vom 23. Februar 1988 - BT-Drucks 11/1856 S 6 ff; Abschlußbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Fortpflanzungsmedizin" - BAnz Beilage Nr 4a vom 6. Januar 1989, S 17 ff).”
Für einen Laien etwas schwer zu interpretieren, denn es wurden in dem Absatz wo es um den Gleichbehandlungsgrundsatz geht, gar keine Gründe zuvor genannt. Nach meiner Interpretation führt man hier als einzigen Grund auf, dass die künstliche Befruchtung einer Fremdeizelle verboten sei, somit würde man zwei Gruppen vergleichen, die eine macht was Verbotenes, die andere nicht. (Weiß allerdings nicht, was in den genannten Quellen steht. Ich nehme an, die Gründe, die für das Verbot angeführt worden sind. Solche Gründe dürften auf uns nicht zutreffen.) Da wir eine glückliche Gruppe sind, deren Handlung wenigstens nicht verboten ist, läßt sich doch diese Begründung nicht auf uns übertragen. Da müssten die sich schon eine andere Begründung einfallen lassen, meine ich.
Wenn die Gesetzemacher so fortschrittlich wären, dass sie Eizellspende und Samenspende gleichstellen würden, dann müssten sie zunächst auch das Erstgenannte zulassen.
Aber ich will nicht besserwisserisch sein. Suppenhuhn, Du wirst sicher beruflich damit zu tun haben und kennst Dich damit aus. Mir sträuben sich nur manchmal die Haare, wenn ich solche Begründungen lese. Die Begründung, warum diese unverheiratete Frau die zweite Instanz verloren hat, liegt ihr wohl selbst noch nicht vor (ist noch ganz frisch). Bin mir auch nicht sicher, ob sie sie bekannt geben wird. Wenn ja, dann werde ich Dich informieren.
Liebe Grüße, Rebella
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suppenhuhn
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- Beiträge: 9268
- Registriert: 30 Jan 2003 18:33
Hi Rebella,
vielen Dank! Ich wäre an dem Urteil wirklich interssiert. Allerdings bin ich nicht der Meinung, daß die Kassen alles zahlen müssen! Man kann darüber sicher streiten, aber ich stehe zu dieser AUffassung. Ich muß zwar auch selbst zahlen und denke über Mittel und WEge nach, wie ich das umgehen kann; trotzdem sehe ich nicht ein, daß die Solidargemeinschaft grenzenlos für die gesamte Ki-Wu-Behandlung aufkommen soll. Ich habe da einige ganz spezielle FÄlle im Auge, die ich hier nicht nennen will. Ich frage mich auch, warum die Leute nicht einfach heiraten. Wenn man schon ein Kind will, kann man dies doch tun. Aber das ist nur meine Meinung. Schön ist es allerdings, daß DU DIch überhaupt engagierst. Wenn DU noch Fragen hast, melde Dich ruhig. Ich bin zwar keine Expertin im Sozialversicherungsrecht, kann mich allerdings da schnell reindenken.
LG
vielen Dank! Ich wäre an dem Urteil wirklich interssiert. Allerdings bin ich nicht der Meinung, daß die Kassen alles zahlen müssen! Man kann darüber sicher streiten, aber ich stehe zu dieser AUffassung. Ich muß zwar auch selbst zahlen und denke über Mittel und WEge nach, wie ich das umgehen kann; trotzdem sehe ich nicht ein, daß die Solidargemeinschaft grenzenlos für die gesamte Ki-Wu-Behandlung aufkommen soll. Ich habe da einige ganz spezielle FÄlle im Auge, die ich hier nicht nennen will. Ich frage mich auch, warum die Leute nicht einfach heiraten. Wenn man schon ein Kind will, kann man dies doch tun. Aber das ist nur meine Meinung. Schön ist es allerdings, daß DU DIch überhaupt engagierst. Wenn DU noch Fragen hast, melde Dich ruhig. Ich bin zwar keine Expertin im Sozialversicherungsrecht, kann mich allerdings da schnell reindenken.
LG
Hi Rebella,
ich sehe 2 Wege: zum einen kann ein Paar, das eine Behandlung mit Fremdsperma hatte, vor einem Sozialgericht klagen. Alle Details zur Sozialgerichtsklage findest Du in Abschnitt IIa meines folgenden Artikels:
http://www.klein-putz.com/information/article.php?sid=7
Zum anderen könntet Ihr Euch an die Gesundheitspolitiker wenden. Im Mai will ja die Bundesgesundheitsministerin den Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform vorlegen. Darin könnte es auch um die künstliche Befruchtung gehen.
Viele Grüße und viel Erfolg bei Eurer Aktion. Andreas
ich sehe 2 Wege: zum einen kann ein Paar, das eine Behandlung mit Fremdsperma hatte, vor einem Sozialgericht klagen. Alle Details zur Sozialgerichtsklage findest Du in Abschnitt IIa meines folgenden Artikels:
http://www.klein-putz.com/information/article.php?sid=7
Zum anderen könntet Ihr Euch an die Gesundheitspolitiker wenden. Im Mai will ja die Bundesgesundheitsministerin den Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform vorlegen. Darin könnte es auch um die künstliche Befruchtung gehen.
Viele Grüße und viel Erfolg bei Eurer Aktion. Andreas
Hallo Rebella,
der Weg über die Gerichte scheint also noch schwieriger zu sein, als ich schon befürchtet habe.
Du hast mich gefragt, an wen man sich wenden könnte, um die Unterschriftensammlung in Richtung Gesetzgeber zu senden. Ich habe mich noch mal schlau gemacht: Das Thema Kinderwunsch gehört zur Konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 in Verbindung mit Artikel 72), das heißt solange der Bund keine einheitlichen Regelungen erläßt, können die Länder entsprechende Gesetze erlassen. Damit wäre es meiner Meinung nach also sinnvoll sich an beide Parlamente zu richten, und zwar über die Abgeordneten Deines Wahlbezirks für den Landtag und den Bundestag.
Weiterhin macht es wohl Sinn sich an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden sowie das entsprechende Gegenstück im Landtag.
Ich habe mich auch noch ein bisschen im Internet umgesehen. Es gibt eine ARBEITSSTELLE PRÄNATALDIAGNOSTIK/REPRODUKTIONSMEDIZIN http://www.bvkm.de/netzwerk/index2.html , die die Aufgabe hat
"die fachliche, fachpolitische und öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Themenfeld zu unterstützen und voranzutreiben. Dazu macht sie folgende Angebote:
Erarbeitung und Weitergabe von Informationen, Materialien, Rundbriefen, Literatur
Unterstützung von Vernetzung und Kooperation zwischen betroffenen Berufsgruppen, Frauen- und Behindertenarbeit, Selbsthilfegruppen
Kollegiale Beratung
Vermittlung von Kontakten
Organisation und Mitarbeit bei Veranstaltungen zum Thema
Fortbildung für BeraterInnen
Vorträge".
Diese Arbeitsstelle wird durch das Bundesministerium für Arbeit gefördert. Vielleicht lassen sich über diesen Kontakt weiter hilfreiche Informationen finden, wo und wie man am besten ansetzt. Ich kann nur nicht sagen, wie offen und kooperativ diese Arbeitsstelle ist, da der Hauptpartner das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik ist und in welche Richtung damit das Hauptaugenmerk geht, aber ich denke einen Versuch ist es wert.
Viele Grüße
Carmen
der Weg über die Gerichte scheint also noch schwieriger zu sein, als ich schon befürchtet habe.
Du hast mich gefragt, an wen man sich wenden könnte, um die Unterschriftensammlung in Richtung Gesetzgeber zu senden. Ich habe mich noch mal schlau gemacht: Das Thema Kinderwunsch gehört zur Konkurrierenden Gesetzgebung (Artikel 74 in Verbindung mit Artikel 72), das heißt solange der Bund keine einheitlichen Regelungen erläßt, können die Länder entsprechende Gesetze erlassen. Damit wäre es meiner Meinung nach also sinnvoll sich an beide Parlamente zu richten, und zwar über die Abgeordneten Deines Wahlbezirks für den Landtag und den Bundestag.
Weiterhin macht es wohl Sinn sich an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden sowie das entsprechende Gegenstück im Landtag.
Ich habe mich auch noch ein bisschen im Internet umgesehen. Es gibt eine ARBEITSSTELLE PRÄNATALDIAGNOSTIK/REPRODUKTIONSMEDIZIN http://www.bvkm.de/netzwerk/index2.html , die die Aufgabe hat
"die fachliche, fachpolitische und öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Themenfeld zu unterstützen und voranzutreiben. Dazu macht sie folgende Angebote:
Erarbeitung und Weitergabe von Informationen, Materialien, Rundbriefen, Literatur
Unterstützung von Vernetzung und Kooperation zwischen betroffenen Berufsgruppen, Frauen- und Behindertenarbeit, Selbsthilfegruppen
Kollegiale Beratung
Vermittlung von Kontakten
Organisation und Mitarbeit bei Veranstaltungen zum Thema
Fortbildung für BeraterInnen
Vorträge".
Diese Arbeitsstelle wird durch das Bundesministerium für Arbeit gefördert. Vielleicht lassen sich über diesen Kontakt weiter hilfreiche Informationen finden, wo und wie man am besten ansetzt. Ich kann nur nicht sagen, wie offen und kooperativ diese Arbeitsstelle ist, da der Hauptpartner das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik ist und in welche Richtung damit das Hauptaugenmerk geht, aber ich denke einen Versuch ist es wert.
Viele Grüße
Carmen



