Blöde Frage

Unsere Hauptkategorie. Hier wird über alles rund um den Kinderwunsch diskutiert. :-)
Antworten
ClaudiaSK
Rang0
Rang0
Beiträge: 88
Registriert: 19 Jul 2001 02:00

Beitrag von ClaudiaSK »

Meine Arbeitskollegin brachte mich gestern auf die Idee, die Fahrten zur KiWu-Praxis in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Nun meine Frage: Ist das als "außergewöhnliche Belastung" möglich? Wie beweise ich dem Finanzamt wieviele Fahrten ich tatsächlich gemacht habe?
kerstin32
Rang0
Rang0
Beiträge: 100
Registriert: 19 Jul 2001 02:00

Beitrag von kerstin32 »

Hallo Claudia,
meine Fahrten habe ich notiert und die Praxis bestätigt die Termine gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr. In der Steuererklärung könnte das unter Sonderausgaben oder Werbungskosten fallen. Habe da leider nicht ganz so die Ahnung. Tschüß Kerstin
JasminaA.
Rang1
Rang1
Beiträge: 678
Registriert: 31 Jul 2001 02:00

Beitrag von JasminaA. »

Hallo Claudia,

das ist keine blöde Frage.

Du kannst die Fahrkosten geltend machen aber, und jetzt kommt ein ganz dickes aber:

Es kommt darauf an, wie hoch Dein/Euer Eigenanteil an Arzneimittel, -kosten, ... ist.

Das liegt an der Höhe des Einkommens, an der Steuerklasse, an Freibeträge (habt Ihr schon Kinder?).

So ungefähr kann ich Dir ein Beispiel geben:
Wenn Mann und Frau ca. 100.000 DM im Jahr verdienen, haben keine Kinder, liegt der Eigenanteil des Ehepaares an Arzneikosten bei ca. 6.000 DM.
Wenn das Paar im Jahr 10.000 DM Arzneikosten hatte (z.B. wegen ICSI) kann es 4.000 DM steuerlich geltend machen.
Zu den Kosten zählen auch die Fahrtkosten, auch Parkgebühren, Rezeptkosten und eben alles drumherum.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Liebe Grüße
Jasmina
Benutzeravatar
Silvia
Rang1
Rang1
Beiträge: 891
Registriert: 11 Jul 2001 02:00

Beitrag von Silvia »

Liebe Claudia,

habe ich auch immer angegeben die Fahrten. Ich habe dann immer geschrieben: hiermit versichere ich eidesstaatlich, daß bei mir folgende Fahrtkosten wegen der ICSI-Behandlung angefallen sind:
Dann liste ich die Tage und die Kilometer mit auf. Wurde schon früher, bei meinen Bandscheibenoperationen so akzeptiert.

Liebe Grüße
Silvia
natti
Rang2
Rang2
Beiträge: 1828
Registriert: 12 Jul 2001 02:00

Beitrag von natti »

Hallo Claudia,

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (auf keinen Fall Werbungskosten, weil ja eine Krankheitsbehandlung nicht Dein berufliches Weiterkommen fördert). Außergewöhnliche Belastungen sind solche, die der Durchscnittsmensch nicht erlebt (wie auch immer der definiert wird). Wie Jasmina schon schriebe, gibt es aber dabei einen Selbstbehalt, der sich prozentual nach der Höhe des Einkommens richtet.

Mein Rat: Sammele alle (!) Belege, die irgendetwas mit Krankheit (nicht nur mit der KiWu-Behandlung) zu tun haben, also auch homöopathische Mittel aus der Apotheke. "Kein Gang aus der Apotheke ohne Quittung". Außerdem solltest Du Dir eine Aufstellung von jedem Gang zum Arzt machen und dafür die Anfahrtskosten (Fahrrad, Auto, Motorrad, Straßenbahn) auflisten. Das gleiche gilt für die Fahrten zur Apotheke, zur Krankengymnastik, zum Abholen der Schuheinlagen, etc. Da kommt insgesamt schon einiges zusammen.

Natti
Antworten

Zurück zu „Rund um den Kinderwunsch“