noch ein Hinweis: § 27a SGB V wurde 1990 unter Kohl verabschiedet. Davor wurde nur die Insemination erstattet. Die Bundesregierungen haben die Details (Methoden etc.) aber immer dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen überlassen. Dieser hat 1990 Insemination und IVF zugelassen, ICSI aber ausgeschlossen. ICSI wurde erst nach dem BSG-Urteil vom 3.4.2001 zugelassen.
-> die Regierungen haben sich bisher nicht mit einzelnen Methoden befaßt.
Ich hoffe, Du nimmst mir meine Besserwisserei nicht übel. So wie Kreativität Deine Stärke ist, ist es bei mir die Recherche.

Viele Grüße. Andreas