meine Arbeitskolleging hat mir heute eine Kopie eines Zeitungsartikels aus "Die Welt" gegeben ...
Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen
Berlin - Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienvmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn dise gar nicht in Deutschland wohnne, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.
Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.
Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.
Frau Steinbach fördert jetzt, diese Bevorzugung ausländischer Familienangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen: "Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt." Bei Deutschen dürften nur ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.
So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträen, die jährlich vereinbart würden. Die Eltern eines Versicherten seien anspruchberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung und der Versicherung einer anderen Person leistungsberechtigt sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist. In der Türkei habe sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie 1999 auf umgerechnet 17,75 Euro belaufen. Wohnten die Angehörigen in Deutschland, ist es erheblich teurer. Die Gesamtsumme, wieviel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelung in das Ausland zahlen nannte der Staatssekretär nicht.
Nach Ansicht von Frau Steinbach muss diese Ungleichbehandlung "im Zuge der Umstrukturierung des Gesundheitswesens für ein Sparprogramm beseitigt werden." Staatssekretär Thönnes betont dagegen, die Bundesregierung plane "insoweit" keine Änderung des Abkommens mit der Türkei und des ehemaligen Jugoslawien.
Außerdem kritisiert Frau Steinbach, dass die Bundesregierung das Gesamtvolumen für diese Versicherungsausgaben verschweigt: "Die Zahlen müssen auf den Tisch."
Jochen Kummer
... Mich hat das heute morgen aus den Socken gehauen ... Und selbst wenn es "nur" ein paar tausend Euro sind, ist das für mich völlig unverständlich ... Was müssen wir eigentlich noch alles mit unserer Krankenversicherung tragen und zukünftig auf Leistungen verzichten, damit andere davon profitieren ...
P.S: Habe den Artikel abgeschrieben ... Bitte also nicht auf Rechtschreibung achten
