ich darf hier mal aktualisieren (habe den Link auch schon im Ordner zum Embryonenschutzgesetz, dort im Unterordner "Neuauslegung des Embryonenschutzgesetzes" gepostet.
http://library.fes.de/pdf-files/stabsab ... /05642.pdf
Berti, auf Frau Ulrike Riedel habe ich dich deswegen gebracht, weil sie Staatsekretärin im Gesundheitsmininisterium unter der - lange ist es her - Frau Andrea Fischer (Grüne) war. Außerdem diskutierst Du ja gerne mit Anhängern der Grünen.
Sie ist die Verteidigerin der herkömmlichen Auslegung des Embryonenschutzgesetzes, die sowohl die Weiterkultivierung von mehr als drei befruchteten Eizellen als auch die Präimplantationsdiagnostik, als Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz wertet (und in der Folge leider auch die Bundesärztekammer - ich möchte wetten, auf Basis eines Gutachtens von ihr). Sie ist sozusagen die Gegenspielerin von Frau Monika Frommel, Prof. Taupitz aus Mannheim und Günter, Diedrich, Hepp, die Befürworter einer liberaleren Auslegung des derzeitigen Embryonenschutzgesetzes.
Um zum Kern vorzudringen: In Ihrem Beitrag zum oben verlinkten Sammelaufsatz zum Stand der Reproduktionsmedizin in Deutschland, von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben, verteidigt Frau Ulrike Riedel ihre Auslegung der §§ 1 und 2 EmbSchG der "heiligen Dreierregel". Bis aufs Brechen wehrt sie sich gegen die Notwendigkeit, die Dinge endlich realitätsnäher zu sehen, in Fußnote 171. Ein Meisterwerk juristischer Spitzfindigkeit. Lesenswert! Die ganze Dreierregel steht und fällt also mit der Art und Weise, wie man eine bestimmte Bundestagsdrucksache von vor 19 Jahren interpretiert. Es ist einfach nicht zu fassen.
Es wird also spannend, was wohl in Deutschland mehr zählt: das Leben, oder der Zellhaufen, der noch nicht einmal richtig von seinen eigenen Genen gesteuert wird. Wenn ich mir vorstelle, dass das letztendlich aber der Antrieb dieser Dame sein muss, eine solche engstirnige, lebensfremde Auslegung eines Gesetzes 19 Jahre nach dessen Verabschiedung im Jahre 2008/09 immer noch mit Vehemenz zu betreiben. Ich finde es dann im Weiteren eine Verhöhnung, wenn sie sagt, der Gesetzgeber möge doch bitte endlich ein klareres Embryonenschutzgesetz auf den Weg bringen! Nur weil es Leute wie sie gibt - und sie hat ja mit Sicherheit maßgeblichen Anteil an der Einstellung der Juristen in der Bundesärztekammer - haben wir doch die konservative Auslegung der Regelungen im Embryonenschutzgesetz. Ohne sie würden sich doch schon mehr trauen, das Gesetz - endlich - liberaler auszulegen. Und wenn es dann nicht mehr klammheimlich geschieht, dann wird es auch leichter sein, das Gesetz tatsächlich anzupassen. Bis dahin sind es aber eben Leute wie Frau Riedel, die neuerdings auch als Gegnerin von Babyklappen von sich Reden macht, die eine Verbesserung verhindern. Logische Erklärung, warum, bleibt bei mir eben nur, dass der Zellhaufen tatsächlich ihrer Meinung nach mehr Schutz verdient, als das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, wozu auch, die Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch auf dem Niveau des anerkannten Standes der Wissenschaft gehören würde. Hier hat sie sich in der Abwägung eben für das eine und gegen das andere entschieden.
Und im juristischen Sinne wird es ein Streit zwischen zwei Arten von Auslegungen sein: die teleologische Auslegung (nach dem Gesetzeszweck, den Folgen usw.), oder die Auslegung nach dem Wortsinn, wobei letztere Vokabel bereits ein Zirkelschlussargument ist, denn ein Wort hat immer nur den Sinn, den man ihm - durch Auslegung - beimisst. Die Auslegung nach dem Wortsinn (Pro Dreierregel) ist dann jedenfalls der teleologischen Auslegung (Pro Neuauslegung) nicht mehr überlegen.
Wie wird das Kammergericht hier entscheiden? (Abgesehen davon, dass es ja im Fall selbst gar nicht um das Pro- oder Contra Dreierregel geht, sondern um die Präimplantationsdiagnostik)?
Möge das Kammergericht hier bei klein-putz.net ausgiebig recherchieren!
Im Zeit-Artikel wird schließlich noch erwähnt, dass auch das Amtsgericht Wolfratshausen sich der Neuauslegung angeschlossen hat. Es wäre interessant, mehr über das Urteil zu erfahren. Hier müsste man den Autor des Zeitartikels befragen.
Cruzeiro