Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz

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rebella67
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Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz

Beitrag von rebella67 »

Eine Veranstaltung zum Patientenrechtegesetz "Mündige Patientinnen" findet am 31.8. um 17:00 Uhr in Berlin im Auguste Victoria Krankenhaus statt. Dazu eingeladen haben Helga Kühn-Mengel und Mechthild Rawert, Bundestagsabgeordnete mit zugehöriger Funktion.

Ich werde zu dieser Veranstaltung hingehen und an die Patientenrechte der ungewollt Kinderlosen erinnern. Auch werde ich die Gelegenheit nutzen, Frau Kühn-Mengel an ihre leeren Versprechungen von 2006 zu erinnern und daran, dass Sie unsere vielen Nachfragen nicht beantwortet hat.

Ich habe schon eine ganze Menge, was zu sagen ist, im Gepäck, nehme hier aber gern noch Themenvorschläge entgegen. Wer noch mitkommen möchte, kann das gern tun. Ich würde dann für den oder diejenige noch eine Einladung von Frau Rawert erhalten, mit der ich vor 6 Wochen ein freundliches Gespräch hatte.

[Attachement gelöscht, weil die Veranstaltung vorbei ist.]
Zuletzt geändert von rebella67 am 18 Mai 2014 12:30, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Hier nun mein Bericht über die Veranstaltung am 31.8. mit Helga Kühn-Mengel. Erstmal voran: Ich habe ihr im Anschluss an diese Veranstaltung unsere gesammelten Briefe, auf die keine Antwort kam, überreicht und darum gebeten, doch noch mal zu antworten. Das hat sie mir dann auch versprochen. Ich habe zu ihr gesagt: „Ich weiß nicht, ob Sie sich noch an die Zusammenkunft mit Wunschkind e.V. im September 2006 erinnern.“ Und darauf antwortete sie sofort, das wisse sie noch. …

Die Veranstaltung zum Thema Patientenrechtegesetz war ja eher allgemeiner Art. Patientenrechte gibt es in allen Krankheitsbereichen zu schützen. Aber eben auch bei Kinderwunschbehandlungen. Von daher war es ein für uns relevantes Thema. Informationen zum Patientenrechtegesetz erhaltet ihr am besten hier: http://www.patientenbeauftragte.de/inde ... &idart=185

Leider ist es noch keine beschlossene Sache, sondern erstmal ein Entwurf einer Arbeitsgruppe, der dann zur Abstimmung in den Bundestag gebracht werden muss und deren Chancen auch davon abhängen, wie denn nun die Bundestagswahl ausgeht. Wenn dieses Gesetz durchkommt, sollte es auf jeden Fall aber auch etwas sein, wovon Paare in Kinderwunschbehandlung profitieren.

Auf der Veranstaltung wurde eine ganze Menge gesagt, was hier vielleicht auch den einen oder anderen interessiert. Deshalb mache ich mir jetzt hier mal die Mühe und tippe meine Mitschriften ab. Das hier also hat Frau Kühn-Mengel u.a. gesagt (meine Anmerkungen in Klammern):

- Wichtig ist nicht nur die Information, sondern auch der Dialog. (schau, schau)

- Im Jahr 2000 wurde beschlossen, dass eine Förderung der Selbsthilfe und Patientenberatung durch die GKV durch die Krankenkassen erfolgen soll. Und zwar mit 1 Euro pro Versicherten. Dieser Betrag wurde in den zurück liegenden Jahren nicht ausgeschöpft. Das heißt, die Krankenkassen sollten noch mehr fördern. Die Förderung sollte etwa zu 50% auf lokaler Ebene und zu 50% auf globaler Ebene passieren. Die Kasse darf selbst entscheiden, wen sie fördern will und wen nicht. Bisher war es so, dass die Kassen den Betrag, mit dem sie nicht gefördert haben, einsacken konnten. Jetzt sollte es so werden, dass nicht ausgeschöpfte Beträge mit in das Folgejahr genommen werden. (Ich denke, das ist ein Punkt, den gerade Vereine und Selbsthilfegruppen wissen sollten. Da ist evt. was zu holen.)

In einer Übersicht wurde gezeigt, was politisch für die Stärkung von Patientenrechten eingerichtet wurde:

2004:
- Einrichtung des Instituts für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Mitberatungs- und Antragsrecht von Patientenvertretern im Gemeinsamen Bundesausschuss (Das sind aber nur ganz bestimmte Vertreter. Mehr dazu hier: http://www.patientenbeauftragte.de/inde ... 3&idart=86; Bitte auch den Link mit den Kontaktadressen aufrufen. Da sehr ihr, wer die Patientenvertreter sind, die alle Patienten vertreten sollen -> Für uns könnten das Ansprechstellen sein) Die Patientenvertreter, die ausgewählt wurden, mussten bestimmten Anforderungen genügen: u.a. bundesweit organisiert / anerkannt / nicht finanziell von Dritten abhängig.

2005:
- Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. gegründet. Da sind auch Selbsthilfegruppen mit drin.
- Krankenhaus-Qualitätsberichte (BQS-Indikatoren)

2007:
- Stabstelle / Aufwandsentschädigung für Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss

2008:
- Institut für Patientensicherheit in Bonn


- Die unklare Rechtslage führt zur Unkenntnis der Beteiligten. Teilweise ist sie nur durch die Rechtssprechung definiert.
- Gutachten sollen zukünftig schneller und transparenter werden.
- Heute muss der Patient Fehler+Schaden beweisen; nur bei groben Behandlungsfehlern wird die Beweislast mal umgekehrt. Das Patientenrechtegesetz möchte das ändern.
- Patienten sollten auch mit in die Gremien dürfen, in den gemeinsamen Bundesausschuss z.B.
- Die Rechte der Patienten sind verstreut in verschiedenen Gesetzen. Eine Broschüre „Patientenrechte in Deutschland“ gibt eine Zusammenfassung der aktuellen Rechte, muss aber auch immer wieder aktualisiert werden.
- Im Bereich Psychiatrie gibt es Akten, in denen auch nach Jahre langer Behandlung nur der Name des Patienten + weitere wenige Daten wie das Geburtsdatum stehen. Das rechte Maß der Dokumentation muss gefunden werden.
- Das Recht des Patienten auf Herausgabe der Daten besteht. Nur mangelt es häufiger an der Durchsetzung dieses Rechts.
- Eine Commonworlth Studie hat herausgefunden, dass es bei GKV Patienten 80% Doppeluntersuchungen gibt, bei Privatpatienten 30%.
- 10% der über 65-jährigen kommen wegen Einnahme falscher Medikamente ins Krankenhaus. Das sind mindestens 100.000 Menschen pro Jahr. Es gibt zu wenig Versorgungsforschung.


Aussagen aus der anschließenden Diskussion:

- Was ist ein Patient? - Sobald ich mit dem Arzt spreche, kommt ein Behandlungsvertrag zustande.
- Der medizinische Dienst der Krankenkassen fertigt auch kostenlose Gutachten an. Kostenlose Gutachten gibt es auch über Prozesskostenhilfe
- Krankenkassen haben auch die Möglichkeiten, Daten aus der Krankenakte für den Patienten zu besorgen.
- In der Vergangenheit haben Haftpflichtversicherungen es ihren Ärzten verboten, sich nach einem Behandlungsfehler bei ihren Patienten zu entschuldigen. Solche Verbote darf es jetzt per Gesetz nicht mehr geben. Im Gegenteil soll angestrebt werden, dass dies passiert. Dem angestellten Arzt in einem Krankenhaus soll das auch nicht vom Krankenhaus aus zur Last gelegt werden dürfen.
- Ein Arzt meldete sich zu Wort und sagte, die Ärzte wollen keine Verrechtlichung der Medizin. Die Ärzte wollen nicht noch mehr Verwaltungsaufwand haben, sondern mehr am Patienten arbeiten. Frau Kühn-Mengel antwortete darauf, Gesetze wären nicht nur zum Knebeln da, sondern sie schaffen auch Rechtsbewusstsein. Die wenigsten Patienten würden ihren Arzt verklagen.
Liebe Grüße, Rebella
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