
ich habe während der Behandlungspause nicht aktiv mitgeschrieben, da es während dieser Zeit nicht wirklich viel zu erzählen gibt, habe aber trotzdem immer fleißig mitgelesen und mitgefiebert. Im März konnte ich mich noch nicht zu einer weiteren Behandlung aufraffen, irgendwie war ich wohl psychisch noch nicht so weit. Mal sehen, ob ich im April wieder starten werde ...
Jetzt hätte ich gerne gewußt, welche Erfahrungen die nicht Verheirateten bzgl. der Absetzbarkeit der Kiwu-Kosten als "Außergewöhnliche Belastungen" mit dem Finanzamt gemacht haben.
Mein Lebenspartner hat die Kosten für die 2 ICSI's in der Einkommensteuererklärung angegeben und diese wurden nicht anerkannt.
Begründung:"..., da die Kosten nicht Sie betreffen bzw. Sie nicht die behandelte Person sind. Außerdem verstösst die Methode der Selektion von Herrn Prof. Zech in Bregenz gegen das deutsche EmbSchG und kann somit nicht steuermindernd anerkannt werden."
Mein Partner ist der Alleinverursacher. Es ist klar, daß er bei KB nicht die behandelte Person ist, da immer noch die Frau diejenige ist, die das Kind empfängt und bekommt. Sie haben nicht einmal die Kosten für die IMSI, die ja aufgrund der schlechten Spermienqualität erforderlich ist, anerkannt. Aber ich gehe davon aus, daß der Sachbearbeiter beim FA nicht im geringsten weiß, was eine IMSI ist.
Seit wann ist es für das FA von Bedeutung, wo die Behandlung durchgeführt wird ? Fakt ist doch, daß die Kosten für die ICSI's aufgrund der medizinischen Indikation so oder so entstanden wären unabhängig von einer Behandlung in D oder Ö.
Da ich seit 01.04.09 arbeitslos bin und somit in 2009 nicht viel Steuern abgeführt habe, bringt es uns natürlich nicht besonders viel, wenn ich die Kiwu-Kosten in meiner Erklärung angebe.
Da noch kein Job in Sicht ist, darf ich ja nächste Woche den Antrag auf ALG II/Hartz IV abgeben. Vermutlich bekomme ich keinen Cent, da ich ja in einer "Lebenspartnerschaft / Einstehens-
gemeinschaft" lebe. In Sachen ALG II ist es für den Staat von Interesse, daß man einen Lebenspartner hat, in Sachen Steuern (Steuerklasse, Absetzbarkeit von Kosten etc.) natürlich überhaupt nicht !
Seit ich kurz vor meinem 40. Geburtstag von der Diagnose meines Partners erfahren habe, fühle ich mich in diesem Land diskriminiert. Die gesetzl. KK genehmigt die Kostenübernahme für KB nur bis 40, meine/unsere individuellen Chancen, die uns die Ärzte geben, sind nicht von Interesse. Habe ich als kinderlose Frau mit 40, mittlerweile 41, kein Recht mehr auf Kinderwunsch ?
Ich glaube nicht, daß es in D in Zukunft mehr Kinder geben wird, solange den Menschen bei der Erfüllung dieses Wunsches so viele Steine in den Weg gelegt werden und in Anbetracht der immer stärker zunehmenden eingeschränkten Fruchtbarkeit.
Sorry für die vielen, negativen Gedanken, musste ich mir mal von der Seele schreiben.
Ich wünsche allen, die gerade in einer Behandlung stecken, viel, viel Glück.
Liebe Grüße
Katzenäuglein