Hallöchen,
irgendwie haben mich die Grünen von meinen damaligen "Kämpfen" immer noch im Postverteiler - jedenfalls bekam ich soeben ein Mail mit dem aktuellen Papier der Grünen zur Gesundheitsreform 2003. Da die Anlage leider ein pdf-File war, hab ich sie weiter geleitet an Andreas, in der Hoffnung, dass er dieses "lesbar" machen kann. Um es kurz zu machen - auch die Grünen haben die Streichung der künstlichen Befruchtung bzw. deren Kostenübernahme jetzt in ihrem aktuellen Papier zur Gesundheitsreform. Ein Verweis erfolgte auch auf die Quelle - vielleicht findet ja jemand dort das Konzept
www.gruene-fraktion.de
Es ist um einiges umfangreicher als der "Entwurf", der mir vor einigen Wochen zuging.
Hier noch zwei Links
Gesundheitsreform 2003
http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_ ... 183,00.pdf
Hier der Link mit Ansprechpartner bei den Grünen
http://www.gruene-fraktion.de/rsvgn/rs_ ... 126,00.pdf
Post von den Grünen
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Post von den Grünen
Lieber Gruß
Iris
Iris
Hi Iris,
danke für die Mail.
Wir haben jetzt zwei Versionen von Bündnis90/Die Grünen zur Gesundheitsreform.
Fassung vom 8.5.2003
Hier hieß es sinngemäß, daß versicherungsfremde Leistungen steuerfinanziert werden.
Fassung vom 3.6.2003
Zitat von Seite 5:
"Damit die GKV trotz steigender Anforderungen leistungsfähig bleibt, wird die Abgrenzung zwischen solidarischer Absicherung und eigenverantwortlichem Handeln neu gezogen. Die Leistungen der künstlichen Befruchtung und der Sterilisation werden aus dem Leistungskatalog der GKV genommen. Ebenso das Sterbegeld. Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Versicherte."
Ja, warum sind die Grünen denn nicht ehrlich und sagen, daß Kiwu nicht nur aus dem GKV-Katalog genommen, sondern laut Beschluß der Bundesregierung ersatzlos gestrichen werden soll? tststs
Viele Grüße. Andreas
danke für die Mail.
Wir haben jetzt zwei Versionen von Bündnis90/Die Grünen zur Gesundheitsreform.
Fassung vom 8.5.2003
Hier hieß es sinngemäß, daß versicherungsfremde Leistungen steuerfinanziert werden.
Fassung vom 3.6.2003
Zitat von Seite 5:
"Damit die GKV trotz steigender Anforderungen leistungsfähig bleibt, wird die Abgrenzung zwischen solidarischer Absicherung und eigenverantwortlichem Handeln neu gezogen. Die Leistungen der künstlichen Befruchtung und der Sterilisation werden aus dem Leistungskatalog der GKV genommen. Ebenso das Sterbegeld. Der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen wird begrenzt auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie auf schwer sehbeeinträchtigte Versicherte."
Ja, warum sind die Grünen denn nicht ehrlich und sagen, daß Kiwu nicht nur aus dem GKV-Katalog genommen, sondern laut Beschluß der Bundesregierung ersatzlos gestrichen werden soll? tststs
Viele Grüße. Andreas
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Andreas - Wischiwaschi-Aussagen kennen wir doch eigentlich von allen politischen Parteien
- ich denke mal, die Grünen hatten sich noch nicht eindeutig geäußert, damit nicht allzu viel Wirbel entsteht - naja und nun halten sie dem Koalitionspartner "die Stange".
Meine Erfahrung seinerzeit aus Telefonaten mit Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen gehen leider in die Richtung, dass diese Partei eigentlich generell gegen die künstliche Befruchtung ist. Sie haben damals mit ihrer Unwissenheit immer wieder von Selektion etc. gesprochen - sprich Designerbabies. Ich bemühte mich seinerzeit um entsprechende Aufklärung, was wohl leider nie geglückt ist. Trotzdem ist es bestimmt sinnvoll auch hier die Wahlkreisabgeordneten der Grünen anzusprechen. Vielleicht kann ja der berühmt-berüchtigte "stete Tropfen den Stein höhlen".
Ich denke mal - so wie du immer wieder schreibst - muss vor allen Dingen auf die Bundesregierung Druck ausgeübt werden - siehe hierzu auch folgendes Zitat:


Meine Erfahrung seinerzeit aus Telefonaten mit Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90 / Die Grünen gehen leider in die Richtung, dass diese Partei eigentlich generell gegen die künstliche Befruchtung ist. Sie haben damals mit ihrer Unwissenheit immer wieder von Selektion etc. gesprochen - sprich Designerbabies. Ich bemühte mich seinerzeit um entsprechende Aufklärung, was wohl leider nie geglückt ist. Trotzdem ist es bestimmt sinnvoll auch hier die Wahlkreisabgeordneten der Grünen anzusprechen. Vielleicht kann ja der berühmt-berüchtigte "stete Tropfen den Stein höhlen".
Ich denke mal - so wie du immer wieder schreibst - muss vor allen Dingen auf die Bundesregierung Druck ausgeübt werden - siehe hierzu auch folgendes Zitat:
und auch jenes hier:Anna Martina hat geschrieben:Hallo Andreas!
Habe gerade etwas recherchiert...
Gem. Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG unterliegt die künstliche Befruchtung der konkurrierenden Gestzgebung, d.h. die Länder haben für diesen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse, sofern der Bund nicht die gleichen Gegenstände durch Gesetz regelt. Hier bereits durch § 27a SGB V geschehen.
Es handelt es sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz gem. Art. 74 Abs. 2 GG, sondern um ein Einspruchsgesetz. Ein wirksamer Einspruch kann aber nur eingelegt werden, wenn der BRat binnen 3 Wochen nach Eingang des Gesetzgebungsbeschlusses des BTages den Vermittlungsausschuß angerufen hat.
Der Vermittlungsausschuß kann über den Gesetzesentwurf nur beraten, nicht aber maßgeblich über ihn beschließen. Das Ergebnis können nur Anregungen für eine Änderung des Entwurfs durch den BTag sein. Kommt es zu keinem Ergebnis oder wird seinen Änderungsvorschlägen bei erneuter Beschlußfassung des BTages nicht gefolgt, steht nunmehr der Weg für den Einspruch offen. Frist hierfür binnen 2 Wochen nach Durchführung des Verfahrens vor dem Vermittlungsausschuß.
Der Einspruch bewirkt nur, daß der BTag erneut über die Vorlage beschließen muß. Er kann den Einspruch durch einen erneuten Beschluß zurückweisen.
Wenn der Einspruch vom BRat mit 2/3 seiner gesetzl. Stimmen beschlossen worden ist, bedarf auch die Zurückweisung einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden BTag-Mitglieder, mindestens der Mehrheit der gesetzl. Mitglieder. Wenn aber der Einspruch vom BRat nur mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, genügt auch für die Zurückweisung die nichtqualifizierte Mehrheit.
Wird die für die Zurückweisung erforderliche Mehrheit im BTag erreicht, so bleibt es bei dem ursprünglichen Beschluß des BTages.
Wird sie nicht erreicht, so gilt der ursprüngliche BT-Beschluß als aufgehoben (Art. 77 Abs. 3 u. 4, 78 GG).
Bezüglich des Einflusses der Länder im BRat bleibt es der CDU, ihre Mehrheit im BRat auszunutzen, um die Streichung der künstlichen Befruchtung zu verhindern. Vorschläge von Beibehaltung über Mittelwege bishin zur Einführung eines Selbstbehalts wären dabei denkbar.
Viele Grüße von Anna Martina
Von daher ist es zwar gut, dass wir die Opposition auf unserer Seite haben, denke aber vor diesem Hintergrund wird diese nicht allzu viel ausrichten könnenAnna Martina hat geschrieben:Hallo Andreas!
Die Sache ist in der Tat ziemlich brisant, denn nach meinen Berechnungen müßte der Gesetzesentwurf der BRegierung möglicherweise schon in dieser Woche im BRat beraten werden. Nach Art. 76 Abs. 2 GG muß die BRegierung jeden Gesetzesentwurf zu allererst dem BRat zuleiten. Der BTag darf erst anschließend in den üblichen 3 Lesungen über den Gesetzesentwurf beraten. Dabei ist interessant, daß der BRat in diesem 1. Durchgang normalerweise 6 Wochen Zeit hat, um zu der Vorlage der BRegierung Stellung zunehmen (Art. 76 Abs. 2 S. 2 GG). Nur wenn die BRegierung eine Vorlage "ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet" (Art. 76 Abs. 2 S. 4 GG), hat der BRat nur 3 Wochen Zeit.
Da aber das BKabinett die ersatzlose Streichung der künstlichen Befruchtung aus dem GKV-Katalog erst am 28.05.2003 beschlossen hat, die 1. Lesung des BTages aber schon am 18.06.2003 geplant ist, also genau 3 Wochen später, ist klar, daß hier offensichtlich versucht wird, die Gesetzesänderung als "Eilsache" noch vor der parlamentarischen Sommerpause durchzupeitschen.
Der BRat hat also nur sehr wenig Zeit, konstruktive Änderungsvorschläge zu unterbreiten geschweige denn zu beraten. Komisch ist dabei auch, daß sich die BRegierung eigentlich zu den Vorschlägen des BRats auch äußern muß. Das bedeutet aber auch, daß sie hierzu wenigstens ein paar Tage Zeit hat. In unserem Fall aber soll die 1. Lesung des BTags bereits am selben Tag beginnen, an dem die 3-Wochenfrist für den BRat abläuft! Für Äußerungen der BRegierung ist also überhaupt keine Zeit vorgesehen!
Wenn eine Chance besteht, auf den BRat einzuwirken, dann wohl noch diese Woche, zumal bereits seit dem 02.06.2003 Ausschußsitzungen des BRats stattfinden.
Soweit also der "1. Durchgang" beim BRat.
Allerdings hat der BRat nach den 3 Lesungen des BTages nochmal die Möglichkeit, über das Gesetz zu beraten. In diesem Stadium hat der BRat dann die Möglichkeit den Vermittlungsausschuß anzurufen und ggf. noch Einspruch einzulegen (wie vorhin schon geschrieben).
Die Sache mit der 2/3 Mehrheit im BRat sehe ich auch so, nach meinen Hochrechnungen hat die CDU/CSU zur Zeit 41 (von 69) Stimmen. Dabei habe ich die Stimmen von Bremen und Brandenburg bereits außen vor gelassen. In Bremen haben sich die Mehrheitsverhältnisse ja gerade durch die letzte Wahl geändert, wobei ich nicht weiß, ab wann sich das im BRat auswirkt. In Brandenburg regiert eine große Koalition, und es gibt eine gängige Praxis, daß sich Länder, die von einer großen Koalition regiert werden, bei Abstimmungen im BRat der Stimme enthalten (vgl. Abstimmung zum Zuwanderungsgesetz im letzten Jahr).
Demnach bräuchte die CDU/CSU also 46 Stimmen für die 2/3 Mehrheit, die sie derzeit aber nicht hat. Es genügt also leider die einfache Mehrheit, die im BTag dementsprechend leicht überstimmt werden kann.
Soviel für heute und viele Grüße von Anna Martina

Lieber Gruß
Iris
Iris
Hi Iris,
es ist allgemein bekannt, daß Bündnis90/Die Grünen gegen die künstliche Befruchtung sind. Unter ihrer Gesundheitsministerin Andrea Fischer stand Kiwu schon auf der Abschußliste. Unter Ulla Schmidt hat sich dann zunächst der sozialdemokratische Gedanke von Kiwu auch für Einkommensschwache durchgesetzt.
Bundesrat (BR): absolute Erkenntnis habe ich zum BR noch nicht. § 27a SGB V ist nicht zustimmungspflichtig, andere Teile der Gesundheitsreform sind es. Über Kiwu wird wohl nicht einzeln abgestimmt, sondern über das Paket "Gesundheitsreform" als Ganzes und dieses Paket bedarf dann der Zustimmung des BR. So hoffe ich, daß die Union Kiwu nicht am Ende einem Kompromiß opfert. Zur Zeit müssen wir uns aber verstärkt um die Regierungsparteien bemühen. In dieser Richtung laufen auch meine Aktivitäten im Moment.
Viele Grüße. Andreas
es ist allgemein bekannt, daß Bündnis90/Die Grünen gegen die künstliche Befruchtung sind. Unter ihrer Gesundheitsministerin Andrea Fischer stand Kiwu schon auf der Abschußliste. Unter Ulla Schmidt hat sich dann zunächst der sozialdemokratische Gedanke von Kiwu auch für Einkommensschwache durchgesetzt.
Bundesrat (BR): absolute Erkenntnis habe ich zum BR noch nicht. § 27a SGB V ist nicht zustimmungspflichtig, andere Teile der Gesundheitsreform sind es. Über Kiwu wird wohl nicht einzeln abgestimmt, sondern über das Paket "Gesundheitsreform" als Ganzes und dieses Paket bedarf dann der Zustimmung des BR. So hoffe ich, daß die Union Kiwu nicht am Ende einem Kompromiß opfert. Zur Zeit müssen wir uns aber verstärkt um die Regierungsparteien bemühen. In dieser Richtung laufen auch meine Aktivitäten im Moment.
Viele Grüße. Andreas