Hallo Frau Dr. Eue,
ich wollte Sie nach Ihrer Meinung zu folgenden Urteil fragen:
Urteil erlaubt Gen-Test an Embryonen
VON LUDWIG JOVANOVIC - zuletzt aktualisiert: 07.07.2010 - 02:30
Der Bundesgerichtshof hat die in Deutschland umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen, mit der künstlich befruchtete Embryos mit Gendefekten aussortiert werden können. Für Kritiker wird mit dem Urteil eine ethische Grenze überschritten.
Mein Mann hat eine Transloktion sodass bei uns eine bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein
Kind auch einen Gendefekt hat! Kann das mit dieser Diagnostik *umgangen* werden oder wird
dies noch nicht praktiziert?
MfG
Ihre Meinung (Frau Dr. Eue)
Moderator: sonjazeitler
Ja, Sie wären ein typischer Fall für eine PID, abhängig davon, wie schwer die Konsequenzen wären bei einer möglichen Erkrankung des Kindes (Mißbildungen usw.) und wie hoch die tatsächliche Wahrscheinlichkeit wäre. Darüber klärt Sie ein Humangenetiker auf.
Ansonsten ist es keineswegs so, dass mit diesem Urteil der Weg frei ist für eine PID in D. Das ESchG ist damit nicht außer Kraft gesetzt. Es ist lediglich ein Präzedenzurteil, bei dem ein Arzt straffrei ausging nach Anwendung der Methode in einem besonder schweren Fall. Was das für die Rechtssprechung bedeutet, muß man abwarten und vor allem wie sich Politik und Berufsverbände positionieren und ob es endlich das längst überfällige neue Reproduktionsmedizingesetz geben wird, das wir brauchen, um nicht mehr im rechtsfreien Raum zu arbeiten wie bisher.
MfG
Dr. Eue
Ansonsten ist es keineswegs so, dass mit diesem Urteil der Weg frei ist für eine PID in D. Das ESchG ist damit nicht außer Kraft gesetzt. Es ist lediglich ein Präzedenzurteil, bei dem ein Arzt straffrei ausging nach Anwendung der Methode in einem besonder schweren Fall. Was das für die Rechtssprechung bedeutet, muß man abwarten und vor allem wie sich Politik und Berufsverbände positionieren und ob es endlich das längst überfällige neue Reproduktionsmedizingesetz geben wird, das wir brauchen, um nicht mehr im rechtsfreien Raum zu arbeiten wie bisher.
MfG
Dr. Eue
Disclaimer:
Als Biologin bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche Gespräch mit Ihrem Biologen oder Arzt nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden.
www.kinderwunschzentrum.de
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