Frage zum kurzen Protokoll:
Mein Arzt hat folgende Vorgehensweise empfohlen: Ab 1. Zyklustag 2X tägl. Synarela, ab 2. Zyklustag 3/3 (also 3 morgens, 3 abends) Ampullen Menogon HP am Tag.
Ist es richtig, dass das Menogon bereits am 2. ZT eingesetzt wird (ich habe nämlich gelesen, dass es erst am 3. Tag zum Einsatz kommt) und wie lange muss Synarela genommen werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Kurzes Protokoll
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
da "haut er ja mächtig drauf". Ich wünsche Ihnen von Herzen, daß "viel-hilft-viel" bei Ihnern zutrifft. Offensichtlich sind Sie ein schwerer Fall. Bin gespannt auf das Ergebnis- geben Sie mal Bescheid, ob´s was "gebracht" hat.
Ob am 2. oder 3. TAG ist nicht SOOO wichtig, je früher zu früh kann es nicht sein, höchstens zu spät, zB am 5. Tag.
Peet
da "haut er ja mächtig drauf". Ich wünsche Ihnen von Herzen, daß "viel-hilft-viel" bei Ihnern zutrifft. Offensichtlich sind Sie ein schwerer Fall. Bin gespannt auf das Ergebnis- geben Sie mal Bescheid, ob´s was "gebracht" hat.
Ob am 2. oder 3. TAG ist nicht SOOO wichtig, je früher zu früh kann es nicht sein, höchstens zu spät, zB am 5. Tag.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.