Aufwendungen für hererologische künstliche Befruchtung als a

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bionda
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Aufwendungen für hererologische künstliche Befruchtung als a

Beitrag von bionda »

Aufwendungen für hererologische künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologische künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen) sind ebenso als außergew. Belastungen abziehbar wie Aufwendungen für eine homologische künstliche Befruchtung (Befruchtung mit dem Samen des Ehemannes).
(Niedersächsisches FS, Urt. v. 5.5.2010, 9K231/07, BeckRS2010, 26029202; Rev. eingelegt, Az. BFH: VI R 43/10)
Das Niedersächsische FG führt damit die in jüngster Vergangenheit ergangene FG-Rechtsprechung zu dieser Thematik noch einen Schritt weiter und erkennt entgegen der Auffassung von BFH, der Finanzverwaltung und der herrschenden Meinung in der Literatur auch hier die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung an.


Veröffentlicht im DStR-Aktuell 34/2010
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