Kinderkrankheiten /Ansteckungsgefahr

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Kinderkrankheiten /Ansteckungsgefahr

Beitrag von save »

Hallo Fr. Dr. Eue

ich weiß, das ist nicht iht Fachgebiet, aber vielleicht können sie mir trotzdem Helfen.
ch bin jetzt Ende 6ter Woche schwanger und ich weiß, dass man es dem Arbeitgeber melden sollte, aber natürlich auch nicht zu früh.
Nun ergibt sich bei mir aber folgendes Problem.
Ich bin Lehrerin an einer Grundschule. Bei uns gibt es eine Gesetz, dass Lehrerinnen, die ihre Schwangerschaft melde, ein Berufsverbot bekommen, bis das Schulamt den Immunstatus bezüglich der gängigsten Kinderkrankheiten geklärt hat (dauert 2- 4 Wochen ). Atteste des Gyns erkennen sie nicht an, es müssen die Werte des zuständigen Gesundheitsamtes sein.
Ich dürfte also bis zu 4 Wochen nicht arbeiten, was mit sich bringen würde, dass die Kinder ziemlich viel verpassen (und das kurz vor der Entscheidung über die weiterführenden Schulen) und natürlich auch die Eltern wissen möchten, warum die Lehrerin so lange krank ist. Ich habe ein gutes Verhältnis mit den Klasseneltern, die würden sich sicher Sorgen machen.
Auf der anderen Seite steht natürlich das Baby. Ich möchte es kienesfalls gefährden.
Nun weiß ich, dass ich Schutz vor Röteln, Scharlach, Masern, Mumps, Keuchhusten und Schweinegrippe habe. Also keine Gefährdung besteht.

Ist es medizinich vertretbar, die Schwangerschaft unter diesen Umständen erst nach 12. Woche zu melden, oder bringe ich das Baby dabei in riesige Gefahr?
Ich würde es dann vor den Herbstferien melden, so wären 2 Wochen schon überbrückt und idealerweise würde ich kaum fehlen.


Ist das vertretbar?
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Dr. Eue
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Beitrag von Dr. Eue »

Wenn Sie nachweislich positiv getestet sind für Antikörper gegen die genannten Krankheiten, ist das sicher vertretbar. Wenn nicht, würde ich Variante "sicher" verfolgen, d.h. gemäß der Vorschriften handeln.

Alles Gute für die SS.

MfG

Dr. Eue
Disclaimer:
Als Biologin bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche Gespräch mit Ihrem Biologen oder Arzt nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden.

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