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Susanne mit Isabell
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Registriert: 19 Jul 2001 02:00

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Beitrag von Susanne mit Isabell »

Hallo,

habe eben den Newsletter von Urbia erhalten mit Hinweis auf folgenden Artikel:

http://www.urbia.de/topics/article/?id=8938

Besonders auf Seite 2 wird auf die "schwachmatische" Vorgehensweise hingewiesen.

Zitat:

Wunschkind e.V. weist auch darauf hin, dass die ungewollte Unfruchtbarkeit laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) als Krankheit gilt und die künstliche Befruchtung eine wirksame Behandlungsmethode darstellt. Außerdem macht der Verein darauf aufmerksam, dass die geplante Streichung ausschließlich den Paragraphen zur künstlichen Befruchtung (§27a SGB V) betrifft. Diese Behandlungsform auszuschließen sei unverständlich, da der vorangehende Paragraph § 27 SGB V auch weiterhin Bestand haben soll. Dieser beinhaltet die Erstattung von Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit. In diesem Zusammenhang wird auch Viagra von der Kasse erstattet.

Was soll man dazu noch sagen??
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