Es gibt keine universelle Antwort auf die Frage. Ich bin der Meinung, dass sich diese Frage jeder selbst beantworten muss.
Für mich beginnt das Leben weder mit der Befruchtung noch mit der Einnistung. Ich bin jetzt in der 22.SSW und obwohl ich mein Kind spüren kann und es mit allen Mitteln, die mir zur Verfügung stehen, schützen würde, bin ich mir nicht sicher, ob es in dem Sinne schon lebt. Tatsache ist: Es ist von meiner Gunst abhängig. Ohne mich kann es zur Zeit nicht überleben! Keiner kann in diesem Statium meine Rolle einnehmen und trotzdem glaubt der Gesetzgeber, er habe das moralische Recht, sich in diese Beziehung grundlegend einzumischen. Und dabei läßt er sich auch noch massiv von religiösen Vereinnigungen leiten. Damit habe ich wirklich ein Problem.
So lange ein Mensch so abhängig von einem anderem ist, kann man nicht von eigenständigem Leben sprechen und so lange können auch nicht die gleichen Rechte für ihn gelten, wie für eigenständige Menschen.
Ich weiß, dass meine Einstellung erst einmal erschreckend klingt. Aber wenn man sich einfach mal von den moralischen Richtlinien der Kirche löst, dann gibt es eigentlich kaum eine andere Antwort. Wer hat schon das Recht über den Körper eines anderen (in dem Fall einer Schwangeren) zu bestimmen? So bald das Kind auf die Welt gekommen ist bzw. außerhalb des Mutterleibes überleben kann, gelten natürlich alle Grundrechte. Übrigens auch die Religionsfreiheit, für die zwar das Grundgesetz keine Einschränkungen vorsieht, der Staat es aber nicht für nötig empfindet, sie für unsere Kind auch konsequent umzusetzen

So, das ist der Schluß auf den ich in den letzten Tagen gekommen bin
