Hallo Dr. Peet,
vor fünf Jahren wurde unsere Tochter nach 1 ICSI (langes Protokoll mit Pillenvorzyklus) geboren.
Danach hatten wir noch einen negativen Kryo-Versuch mit Embrionen aus der ersten ICSI.
Nun haben wir insgesamt vier Mal versucht eine neue ICSI anzugehen. Immer wieder bildeten sich unter der Downregulierung mit Synarela Zysten.
Beim ersten Mal hatte ich noch Cycloprogynova im Vorzyklus, danach nicht mehr.
Zweimal wurde mit einer Stimulation begonnen, dann aber abgebrochen.
Unser Arzt, dem wir eigentlich sehr vertrauen, setzt absolut auf das lange Protokoll, hält eine Menge von Synarela.
"Ursachenträger" ist eigentlich mein Mann. Mir wurde nun mein erhöhtes Gewicht angemahnt (BMI 32). Mittlerweile bin ich auch 39...
Gibt es Ihrer Meinung nach Alternativen, die in unserem Fall in Betracht gezogen werden könnten?
Für eine unabhängige Meinung bin ich sehr dankbar!
GrünerDaumen
Downregulierung und immer wieder eine Zyste
Moderator: Dr.Peet
- GrünerDaumen
- Rang1
- Beiträge: 373
- Registriert: 05 Nov 2008 19:27
Danke für die Beachtung
Na dann sollten Sie einfach mal ein Antagonistenprotokoll versuchen.
Peet
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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