Hallo Hr. Dr. Peet,
ich schlage mich mit dem Gedanken herum eine IVF im modifizierten natürlichen Zyklus durchführen zu lassen (mein AMH-Wert war 0.13 vor zwei Jahren, bin mittlerweile auch 43 Jahre alt). Nun ist mir aufgefallen, daß meine KIWU-Praxis nach einer IVF immer 3x2 Utrogest verschreibt, egal wie hoch oder wie niedrig der Östradiol-Wert war und egal wieviel Eizellen man hatte. Habe im Internet gelesen, daß ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Östradiol und Progesteron auch wichtig sein soll (ca. 10:1). Meine Frage: kann man Utrogest auch überdosieren ? Denn bei einer IVF im natürlichen Zyklus werde ich ja wohl nur eine Eizelle haben, der Östradiol-Wert ist dann auch nicht so hoch, sollte man da nicht weniger Utrogest nehmen als wenn man z.B. 10 Eizellen hat ?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Kann man Utrogest überdosieren ?
Moderator: Dr.Peet
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- Registriert: 05 Dez 2010 21:57
Hallo,
Sie würden sicher mit 3x2 Utrogest nicht überdosieren.
Peet
Sie würden sicher mit 3x2 Utrogest nicht überdosieren.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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