Hallo Dr. Peet,
ich bin zwei mal schwanger gewesen (1.Mal durch ICSI) zweites mal bei einem Kryo Versuch) und beide Schwangerschaften endeten etwa zum selben Zeitpunkt 7./8.SSW mit einer FG. Beide Male ließ sich vorher im US ein eindeutiger Herzschlag nachweisen und alles war zeitgerecht entwickelt. Jeweils im Folgeultraschall schlug dann das Herz nicht mehr.
Beim ersten Mal konnte keine Ursache festgestellt werden, die AS bei der zweiten Fehlgeburt ist noch nicht erfolgt.
Muss ich damit rechnen, dass jede SS so endet? Kann man irgendwelche Untersuchungen machen um mögliche Ursachen bei mir abzuklären? (Zur Ergänzung: da mein Mann als Verursacher gilt, wurde bei mir keine weitere Untersuchung durchgeführt, wir waren aber beim Humangenetiker vor Start der Behandlung und es gab keine Auffälligkeiten)
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!
Snape
2.FG-welche Untersuchungen wären sinnvoll?
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
machen könnte man: z.B. Thrombophiliediagnostik, Spermienfragmentationstest.
Peet
machen könnte man: z.B. Thrombophiliediagnostik, Spermienfragmentationstest.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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