Hallo,
im Januar habe ich erfahren das ich das pco-Syndrom habe. Ich habe daher duphaston und clomifen verschrieben bekommen. Nach der Einnahme von Clomifen wurde der Eisprung ausgelöst.
Leider waren jetzt 2 Zyklen erfolglos. Mein Mann hat sich ebenfalls untersuchen lassen.
Er hat nur einen Hoden. Heute haben wir das ERgebnis des Spermiogramms bekommen.
Leider sehr schlecht. Volumen: 2,6 Mio. Spermien und nur grenzwertige Beweglichkeit.
Welche Möglichkeiten haben wir nun? Ein 2. Spermigramm wird nächste Woche gemacht. einen Temrin in einer KiWu-Klinik habe ich auch schon vereinbart. Kommt nur eine ICSI in Frage?
sollte ich bis Behandlungsbeginn Clomifen weiter nehmen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Maja01
welche Möglichkeit bei schlechtem Spermiogramm und Pco
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
wenn das Kontrollspermiogramm ähnlich ist, wird nur eine ICSI sinnvoll sein. Clomifen weglassen!
Peet
wenn das Kontrollspermiogramm ähnlich ist, wird nur eine ICSI sinnvoll sein. Clomifen weglassen!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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