Hallo Spooky,
die gesetzliche Regelung steht in Ziffer 2 der "Richtlinien"
http://babystuebchen.de/richt.htm
"Nach einer Sterilisation besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Leistungen zur künstlichen Befruchtung. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse."
Der häufigste Weg ist daher dieser:
1) Das Paar zahlt die Refertilisierung aus eigener Tasche
2) Die gesetzliche KV zahlt eine etwaige anschließend notwendige Kiwu-Behandlung
Die Refertilisierung wird nur in seltenen Fällen von der gesetzlich Kasse gezahlt, dennoch bei der KV der Frau versuchen.
Vorgehensweise:
1) Frage bei Deiner KV nach, ob eine etwaige Kiwu-Behandlung nach Refertilisierung bezahlt wird.
2) Sucht für die Refi einen Experten. Deine Sterilisation liegt ja schon einige Jahre zurück...
3) Bei der KV des Mannes nachfragen, ob die Refertilisierung gezahlt wird.
Bei einer Kinderwunschbehandlung müßt ihr in jedem Fall verheiratet sein, sonst werden die Kosten nicht übernommen... aber die Refertilisierung müßt ihr wahrscheinlich selbst zahlen.
Viel Erfolg!