Sehr geehrter Herr Dr. Peet,
im Jahr 2008 war bei mir erster ICSI versuch durchgeführt. Es war ein langes Protokoll mit Synarella Vorlauf+Gonal F. Es wurden 9 Eizellen punktiert und 2 haben sich am Tag 3 weiterentwickelt. Ich wurde sofort schwanger. Da war ich 31 Jahre alt.
Im letzten Jahr haben wir noch zwei Versuche gestartet für das Geschwisterchen.
Da wurde zum ersten Mal mein AMH-Wert mitbestimmt. Aufgrund diesen Wertes (0,17) habe ich einen ultra short Protokoll bekommen (Chlomifen+Menogon HP). Dabei konnten nur 3 Eizellen punktiert werden. Eine hat sich weiterentwickelt in Qualität 3C. Der Schwangersaftstest fiel negativ aus.
Der zweite Versuch wurde mit antogonisten Protokoll und Mischung Von Menogon HP und Gonal F duchgeführt. Es wurden 4 Eizellen punktiert. Am Tag 5 Wurden mir zwei Morulas zurückgegen.
Der Schwangerschaftstest fiel auch negativ aus.
Jetzt planen wir noch ein Versuch zu Starten. Ich habe mir zwei Meinungen eingeholt.
1. Mit dem langen Protokoll und vor allem mit Synarella -Vorlauf noch einmal zu probieren da ich im Jahr 2008 eine gute Eizellausbeute hatte.
2. Weiter mit Antogonistenprotokoll zu probieren, da nach der Meinung von meinem Arzt Habe ich auf ultra short Protokoll nicht so gut reagiert. Dieser ist aber genau wie auch der lange Protokoll ein agonisten Protokoll.
Was ist Ihre Meinung? Für Welches Protokoll soll ich mich entscheiden?
Welches Protokoll ist besser
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Nutzung der Links und Buttons
Hallo,
aus der Ferne würde ich so vorgehen:
2 Monate DHEA 3x25mg, dann "Flare up" Protokoll mit Synarela und Menogon.
Aus der Ferne!!!
Peet
aus der Ferne würde ich so vorgehen:
2 Monate DHEA 3x25mg, dann "Flare up" Protokoll mit Synarela und Menogon.
Aus der Ferne!!!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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