Hallo Dr. Peet,
werde jetzt in den folgenden Zyklus für die 1. IVF stimuliert.
Dieser Zyklus ist fast vorbei,und zwar ohne Erfolg denke ich,weil ich wie immer eine Woche nach Eisprung braune Schmierblutung habe,obwohl Puregon 75 I.E.,Brevactid für Eisprung,Brevactid für Gelbkörperunterstützung und Utrogest 2x2.Hilft alles nichts.Eigenprogesteron ist eigentlich o.k.
Würden Sie mir bei so einem Problem,ein langes oder kurzes Protokoll für die IVF empfehlen?
Wie kann man die 2. zyklushälfte besser unterstützen,dass ich wenigstens bis zum Schwangerschaftstest ohne Schmierblutung schaffe?
danke
1. IVF
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
das Protokoll der Stim. ist hier sicher nicht entscheidend.
Es könnte versucht werden in der 2. Zyklushälfte zusätzlich Östrogen zuzuführen und 2x HCG alle 4 Tage nachzuspritzen.
peet
das Protokoll der Stim. ist hier sicher nicht entscheidend.
Es könnte versucht werden in der 2. Zyklushälfte zusätzlich Östrogen zuzuführen und 2x HCG alle 4 Tage nachzuspritzen.
peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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