Hallo Herr Dr. Peet,
vielleicht können Sie mir einen Rat geben. IN meiner Signatur sehen Sie, welche Vorgeschichte es bei uns gibt. Jetzt ist die nächste ICSI/IMSI geplant... Mein neuer Kiwuarzt hat mir gesagt (nach Nachfrage von mir) dass ich 0,5 mg Dexamethason ca. 1 Woche vor Stimulationsbeginn morgens nehmen soll....
Da ich Hashimoto (mit Antikörpernachweis) und Endo II Grades habe... eine FG nach Gvnach Plan habe, soll das Dexamethason ja ein wenig das Immunsystem runter fahren. Reichen da 0,5 mg Dexamethason aus? Ich bin mir nicht ganz sicher ob das reicht... Da es unser vorerst letzter Versuch ist und wir alles an Geld und Kraft reinstecken wollen um möglichst auhc noch Kryos zu haben, bin ich sehr verunsichert.
Wöre schön, wenn Sie mir was dazu sagen könnten!
Danke Jenny
ICSI/ IMSI geplant Einnahme Dexamethason wg. Hashi u. Endo ?
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
sicher könnte man wenige Tage vor der Punktion bis eine Woche nach dem ET die Dosis auf 1,0 hochsetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Doc!
Peet
sicher könnte man wenige Tage vor der Punktion bis eine Woche nach dem ET die Dosis auf 1,0 hochsetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Doc!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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