Öffentliche Anhörung zur Präimplantationsdiagnostik

Phil
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Beitrag von Phil »

Hier ein interessanter Beitrag (gefunden auf www.evangelisch.de) zum Thema PID-Abstimmungsverfahren am kommenden Donnerstag. Besonders der letzte Absatz ist interessant!

PID - Es sind die Sternstunden des Parlamentarismus: wenn der Fraktionszwang aufgehoben wird und die Abgeordneten im Bundestag nicht nach Parteiräson reden, sondern nur ihrem Gewissen folgen. Bei Fragen des Lebens zu dessen Beginn und dessen Ende ist dies die Regel: bei Stammzellenforschung, Abtreibung, Patientenverfügung. Auch die Debatte zur Präimplantationsdiagnostik (PID) am nächsten Donnerstag wird wohl im Nachhinein wieder als Sternstunde bezeichnet werden.

Einige Parlamentarier beschäftigen sich seit Jahren mit den umstrittenen Gentests an Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind. Viele haben mit sich gerungen, manche ihre Position geändert. Die Zahl der Befürworter eines PID-Verbots ist derzeit etwas genauso groß wie die Zahl jener Abgeordneten, die für eine Zulassung unter Auflagen plädieren. 178 der 620 Abgeordneten haben sich noch nicht festgelegt.

"Die Debatte ist von großem, gegenseitigen Respekt geprägt", sagt der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer. Die Absprachen in den drei Gruppen, die jeweils Mitglieder aus allen Fraktionen haben, seien sehr angenehm verlaufen. Drei Gesetzentwürfe wurden erarbeitet: In einem Entwurf soll die PID bei schweren Erbkrankheiten zulässig sein. Im zweiten Antrag wird die Zulassung der PID auf nicht lebensfähige Embryonen eingeschränkt. Im dritten Gesetzentwurf wird ein komplettes Verbot der PID gefordert.

Auch das Abstimmungsverfahren ist umstritten
Doch so bedächtig der Tonfall mitunter bei bioethischen Fragen wird, haben die Parlamentarier eine ihrer Kernaufgaben darüber nicht vergessen: Mehrheiten organisieren. Sie wollen jeweils ihren Antrag durchbringen - und gehen dabei durchaus gewieft vor. In den vergangenen Tagen konnten sich die Initiatoren der Anträge nicht auf ein Abstimmungsprocedere verständigen, so dass schließlich der Ältestenrat des Bundestags entscheiden musste.

Das Gremium votierte für das sogenannte Stimmzettel-Verfahren. Danach können die Abgeordneten schriftlich ihre Stimme für einen der drei Anträge abgeben. Erhält keiner der Anträge die absolute Mehrheit, fällt in einer zweiten Abstimmung der Antrag mit den wenigsten Stimmen weg. Dann wird nur noch über zwei Anträge abgestimmt, und es reicht die einfache Mehrheit.

Mit diesem Verfahren ist der Initiator des zweiten Antrags, René Röspel (SPD), erwartungsgemäß nicht einverstanden. Er versteht seinen Gesetzentwurf als Kompromiss zwischen Verbot und weiterer Zulassung der PID. Sowohl bei den Vertretern eines PID-Verbots als auch bei den Befürwortern einer breiteren Zulassung gebe es Abgeordnete, die seinen Antrag als "Rückfallposition" sähen, falls ihr eigener Antrag keine Mehrheit bekomme, sagt Röspel.

Was passiert, wenn kein Antrag eine Mehrheit bekommt?
Daher plädierte er dafür, über alle drei Anträge nacheinander abzustimmen. Erhielte der zuerst abgestimmte Antrag dann keine Mehrheit, könnten sich die Abgeordneten überlegen, lieber dem Kompromiss-Antrag zuzustimmen, um eine Mehrheit für den dritten Antrag zu verhindern. Dieses Verfahren ist jedoch vom Tisch.

Da sowohl Gegner als auch Befürworter der PID fast gleich viele Unterstützer haben, rechnen sich beide Seiten Chancen aus. Mit dem Stimmzettel-Verfahren können sie deshalb gut leben. So kurz vor der Abstimmung will sich ohnehin niemand dazu bekennen, vielleicht bei einer drohenden Niederlage die Lager zu wechseln. Es sei für ihn "in keiner Weise denkbar", für den Röspel-Antrag zu stimmen, sagt Singhammer. Ulrike Flach (FDP), die Initiatorin des Antrags für eine breitere Zulassung, spricht von "Welten, die zwischen uns liegen". Auf keinen Fall könne sie zur Röspel-Gruppe wechseln.

Den Abstimmungsmodus betrachtet die Flach-Gruppe mit der größten Gelassenheit von allen. Denn es könnte auch passieren, dass kein Antrag eine ausreichende Mehrheit bekommt. Dann gilt weiterhin das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli vergangenen Jahres. Danach ist die PID in ungefähr den Fällen erlaubt, die auch der Flach-Antrag vorsieht. "Mit dieser Situation könnten wir am ehesten leben", sagt Flach. Sie rechnet jedoch mit einer eindeutigen Mehrheit - für ihren Antrag.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Ja, Phil, danke, das ist interessant.

Also ich tippe darauf, dass es keine absolute Mehrheit geben wird. Vermutlich würde der Röspel Entwurf die wenigsten Stimmen erhalten. Leider befürchte ich, dass von den Röspel Entwurf Befürwortern mehr zu den Verweigerern als zu den Befürwortern wechseln würden. Eine Abstimmung zwischen 2 von diesen 3 Varianten würde auch nur für eine dieser beiden Varianten einen kleinen Vorteil bringen.

Was mich noch interessiert, ist, was unter "keine ausreichende Mehrheit" zu verstehen ist. Ich dachte, nur dann, wenn eine gerade Anzahl von Abgeordneten abstimmt, kann es zur Fifty-fifty Situation kommen. Wenn eine ungerade Anzahl abstimmt, muss es immer eine einfache Mehrheit geben. Sehe ich da was falsch?

Was ich auch nicht verstehen kann, ist die Aussage, sowohl einige Befürworter als auch einige Gegner würden nie für den Röspel Entwurf stimmen. Ich nehme mal an, es wird dann Stimmenenthaltung praktiziert. Das halte ich für kontraproduktiv. Ich würde als PID Befürworterin bei einer Abstimmung zwischen Verbot und Röspel Entwurf mich immer für den letzteren entscheiden. Weil, dieser Entwurf ist besser als ein Verbot. Immerhin ermöglicht er doch einem Teil der PID-Nutzer die Behandlung in Deutschland. Wenn ich mich mit meiner Stimme enthalte, spiele ich der Verbots-Liga den Triumph zu.

Vielleicht kann mich mal jemand aufklären, wo da mein Denkfehler ist. Danke!
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Diese Mail des MdB Manfred Nink hat mich heute noch erreicht:

"vielen dank für Ihre Mail vom 16.06.2011 zur Präimplantationsdiagnostik
(PID).

Die Entscheidung über Zulässigkeit oder Verbot der PID habe ich mir
nicht leicht gemacht, denn eine solche Frage berührt Grenzen dessen, was
Menschen entscheiden können.

Für mich ergibt sich ein Widerspruch, wenn ein Schwangerschaftsabbruch
nach Feststellung einer Erbkrankheit beim Ungeborenen legal ist, die PID
zur Vermeidung von Schweren Erbkrankheiten aber verboten währe. Klar
muss jedoch sein, dass bei der Zulassung der PID einem möglichem
Missbrauch - wie etwa die Auswahl des Geschlechts - ein schwerer
rechtlicher Riegel vorgeschoben werden muss.

Nach mehreren Gesprächen, dem Studium von Unterlagen und eingehender
Überlegung habe ich mich dafür entschieden, dem Gesetzesentwurf der
Abgeordneten Rene Röspel, Priska Hinz zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Nink, MdB"
Liebe Grüße, Rebella
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Phil
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Beitrag von Phil »

Das verstehe ich auch nicht, Rebella.

Zunächst ist doch eine absolute Mehrheit gefordert, wenn alle drei Entwürfe im Rennen sind. Ich schätze auch, dass dann zunächst der Röspel-Entwurf aufgrund weniger Stimmen wegfallen wird. Es bleiben dann also noch die beiden Entwürfe für eine eingeschränkte Zulassung der PID und für ein absolutes Verbot.

Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht in der 2. Abstimmungsrunde dann eine einfache Mehrheit. Und meiner Meinung nach ist eine einzelne Stimme mehr für einen der beiden Entwürfe schon eine einfache Mehrheit, oder nicht?

Gibt es hier jemanden, der uns das mal erklären kann?

Meine Befürchtung ist allerdings auch, dass die Röspel-Anhänger allesamt zu den PID-Gegnern umschwenken werden. Das wäre für uns der Super-GAU, da die Gegner dann wahrscheinlich in der Mehrheit wären! Momentan haben die PID-Befürworter mit 227 Stimmen nur 23 Stimmen Vorsprung. Und wenn dann die 36 Stimmen für den Röspel-Antrag noch zu den 204 Stimmen der Gegner addiert würden... :-(

Mir graut's schon vor Donnerstag!

Trotzdem - die Hoffnung stirbt zuletzt!


Liebe Grüße
Phil
mijo
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Beitrag von mijo »

Von euch hat nicht zufällig jemand einen VZ-Account?

http://www.studivz.net/Profile/ewoo8EV7 ... hITJjPeY2c
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Phil
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Beitrag von Phil »

Leider nein.
rebella67
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Beitrag von rebella67 »

Meinst du, mijo, um dort eine Frage zu stellen? Ich habe keinen. Wenn es wichtig werden würde, kann man sich doch aber immer schnell einen anschaffen. ...
Liebe Grüße, Rebella
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rebella67
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Beitrag von rebella67 »

@Phil, dass "allesamt" von Röspel zum Verbot wechseln, glaube ich nicht. Ich glaube nur, dass es die meisten von dort sind.

Es gibt aber noch den großen Pool der bisher als unentschieden geltenden Abgeordneten. Diese machen die Sache am ehesten spannend. Da habe ich auch eher die Hoffnung, dass es da noch mehr Befürworter gibt.

Wann am Donnerstag ist die Abstimmung denn? Müssen wir bis in die späten Abendstunden zappeln?
Liebe Grüße, Rebella
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Tinerle
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Beitrag von Tinerle »

Gerade gefunden:

Donnerstag, 7. Juli

Präimplantationsdiagnostik:
Zu Beginn der Sitzung debattiert der Bundestag ab 9 Uhr abschließend über drei Gesetzentwürfe,
deren Ziel eine gesetzliche Regelung für den künftigen Umgang mit den umstrittenen Gentests an künstlich erzeugten Embryonen ist. Alle Gesetzentwürfe wurden von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegt. Der von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) initiierte Gesetzentwurf (17/5451) will die PID eingeschränkt erlauben: Nach dem positiven Votum einer Ethikkommission soll die PID an zugelassenen Zentren aber nur solchen Paaren ermöglicht werden, die die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist. Die Bundesregierung soll zudem "durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates" Anzahl und Zulassungsvoraussetzungen der PID-Zentren regeln. Der zweite Gesetzentwurf (17/5450), der unter anderem von Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Singhammer (CDU/CSU) eingebracht wurde, spricht sich dagegen für ein striktes Verbot der PID aus. Ein dritter Gesetzentwurf (17/5452), initiiert von Norbert Lammert (CDU/CSU), René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) soll PID zwar "grundsätzlich" verbieten, in Ausnahmefällen aber "für nicht rechtswidrig" erklären. Möglich soll eine PID nur dann sein, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern "mit hoher Wahrscheinlichkeit" eine Schädigung des Embryos erwarten lässt, "die mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Tot- oder Fehlgeburt führt". Der Gesundheitsausschuss hat eine Beschlussempfehlung vorgelegt (17/6400)
. Für Aussprache und anschließende Abstimmungen sind fast fünf Stunden eingeplant. Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Geschäftsordnungsanträge angekündigt.
Die Sitzungen werden live im Parlamentsfernsehen und im Web-TV übertragen.
Liebe Grüße
Tinerle

2012 wird unser Glücksjahr!
1. ICSI 2011 - negativ
2. ICSI 2011 - erst positiv - Die beiden Pünktchen sind nun zwei Sternchen!
1. Kryo 2012 - negativ
2. Kryo 2012 - positiv

Gewisterversuch:
1.ICSI und Kryo 2014 - negativ
2. Kyro 2014 - negativ
3. Kryo 2015 - negativ



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"Vor allem aber liebt einander, denn die Liebe ist das Band, das alles zusammenhält und vollkommen macht"
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Mondschaf
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Beitrag von Mondschaf »

hallo,

bin erst heute über den beigefügten essay von b. schlink gestoßen, den ich auch als autor sehr schätze.
schade, dass nicht alle so denken und nicht alle den betroffenen eltern zutrauen, vernünftige entscheidungen zu treffen.

liebe grüße

mondschaf
Dateianhänge
2011_06_18_CO-SP-2011-025-0030-0031.PDF
Essay von B. Schlink im Spiegel vom 20.06. zur Präimplementationsdiagnostik
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Mit zwei Jungs geboren 2004 und 2007

„Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.“ – J. W. von Goethe

„Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es (zu) dir - für immer.“ - Konfuzius

*** Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. ***
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