Ich finde, wir Kölner sollten mal wieder einen Katholiken vor die Stadtmauern jagen.
So weit ich weiß, kann der Bundespräsident seine Unterschrift höchstens verweigern, wenn er Zweifel an der Verfassungskonformität des Gesetzes hat (ob er das darf ist aber unter Juristen umstritten) bzw. wenn es nicht verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Alles andere wäre ja auch höchst problematisch und würde dem Bundespräsidenten viel zu viel Macht geben bzw. das Parlament praktisch entmachten. Es ist also Blödsinn, wenn man den Bundespräsidenten auffordert, er solle ein Gesetz nicht unterzeichnen und zeigt mal wieder, wie wenig gewisse Kirchenvertreter unsere Verfassung und Demokratie respektieren.
Zweifel daran, dass der Gesetzesentwurf verfassungskonform ist, gibt es aber wohl keine. Zumindest bin ich bisher noch nicht auf solche Stimmen gestoßen.
Sollte er seine Unterschrift tatsächlich verweigern, würde weiterhin das BGH-Urteil gelten und damit wäre die PID immer noch erlaubt und könnte praktiziert werden (das wird sie jawohl auch an manchen Zentren).
Phil: Ich drücke Dir auch die Daumen, dass es gleich klappt
