Lieber Dr. Peet,
nach 2 erfolglosen ICSI´s habe ich im mai eine EZSP gehabt. Ich bin auch sofort schwanger geworden nur leider hatte ich in der 11. Woche eine Fehlgeburt.
Da wir aus der EZSP noch Kryos haben, stellt sich mir die Farge, ob es sinnvoll ist in der Zwischenzeit noch andere Dinge untersuchen zu lassen (Gerinnung, Immunologie oder so)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Teddy mit Henry im Herzen
Lieber Dr. Peet
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
das kann ich so nicht sagen. Aber, wenn ein Abort in der 11.SSW auftritt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit kein Problem des Gerrinnungssystems zu vermuten.
An Ihrer Stelle würde ich den nächsten Kryozyklus starten!
Peet
das kann ich so nicht sagen. Aber, wenn ein Abort in der 11.SSW auftritt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit kein Problem des Gerrinnungssystems zu vermuten.
An Ihrer Stelle würde ich den nächsten Kryozyklus starten!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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