sicher werden Sie sich bereits gewundert (oder geärgert) haben, daß Sie an dieser Stelle nur sehr zeitversetzt Antworten erhalten.
Grund dafür ist, daß meine Tätigkeit auf „Mißfallen“ gestoßen ist und im August 2011 eine Anzeige bei der Berliner Ärztekammer (BÄ)eingeging.
Die BÄ vertritt die Auffassung, daß es sich bei einem Großteil der bisher von mir veröffentlichten 4035 Beiträge um individuelle ärztliche Beratungen („unzulässige Beratung ausschließlich über Computerkommunikationsnetze“) handle.
Damit würde ich gegen das FERNBEHANDLUNGSVERBOT nach §7 Abs. 3 der Berufsordnung verstoßen. Weiterhin wurde angemahnt, daß durch meine Beiträge unnötigerweise das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Kinderwunschzentren beeinträchtigt werden könnte.
Leider habe auch der sog. „Disclaimer“ (Texthinweis unter meinen Beiträgen) hierbei keine relativierende Wirkung.
Unter Androhung eines berufsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens und eines Bußgeldes in Höhe von bis zu 5000,- Euro ist mir nahegelegt worden, meine individuelle Beratungspraxis einzustellen.
Ihr Dr. Peet
