Mitmachen: Protest gegen eine Entscheidung der Ärztekammer
so, also nachdem ich denen bei der Kammer eine "Erinnerungsmail" geschickt habe, habe ich folgende Antwort bekommen:
Ihre E-mails vom 03.02.2012 und vom 09.02.2012
"Unser Zeichen: BR 0405/11 (Bitte stets angeben!)
vielen Dank für Ihre o. g. E-Mails.
Die Ärztekammer überwacht entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag die Einhaltung der beruflichen Pflichten der im Land Berlin tätigen Ärztinnen und Ärzte. Hinsichtlich ihrer Anfrage zu dem von Ihnen benannten Arzt bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Ärztekammer aus datenschutzrechtlichen Gründen daran gehindert ist, Patienten oder Drittbetroffenen Auskünfte zu unserem berufsrechtlichen Vorgehen im Einzelfall zu erteilen.
Weiterhin weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Ärztekammer gegenüber Patienten oder Drittbetroffenen auch keine allgemeinen Stellungnahmen zu berufsrechtlichen Fragestellungen abgibt. Sie haben diesbezüglich die Möglichkeit, sich etwa an die Verbraucherzentralen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Philipp Schmitt, LL.M. (Wellington)
Jurist, Abteilung Berufs- und Satzungsrecht"
Finde ich jetzt mehr als nichtssagend und werde mir überlegen, ob ich denen da mal was zu schreibe, weil m.E. eben nicht die Verbraucherzentrale zuständig ist. Eigentlich spricht das aber sehr dafür, daß wir mit unserer Meinung richtig liegen, denn sonst hätten die nochmal ganz anders reagiert. Interessant wäre es ja, ob Dr. Peet irgendwas davon gehört hat...
Ihre E-mails vom 03.02.2012 und vom 09.02.2012
"Unser Zeichen: BR 0405/11 (Bitte stets angeben!)
vielen Dank für Ihre o. g. E-Mails.
Die Ärztekammer überwacht entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag die Einhaltung der beruflichen Pflichten der im Land Berlin tätigen Ärztinnen und Ärzte. Hinsichtlich ihrer Anfrage zu dem von Ihnen benannten Arzt bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Ärztekammer aus datenschutzrechtlichen Gründen daran gehindert ist, Patienten oder Drittbetroffenen Auskünfte zu unserem berufsrechtlichen Vorgehen im Einzelfall zu erteilen.
Weiterhin weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Ärztekammer gegenüber Patienten oder Drittbetroffenen auch keine allgemeinen Stellungnahmen zu berufsrechtlichen Fragestellungen abgibt. Sie haben diesbezüglich die Möglichkeit, sich etwa an die Verbraucherzentralen zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Philipp Schmitt, LL.M. (Wellington)
Jurist, Abteilung Berufs- und Satzungsrecht"
Finde ich jetzt mehr als nichtssagend und werde mir überlegen, ob ich denen da mal was zu schreibe, weil m.E. eben nicht die Verbraucherzentrale zuständig ist. Eigentlich spricht das aber sehr dafür, daß wir mit unserer Meinung richtig liegen, denn sonst hätten die nochmal ganz anders reagiert. Interessant wäre es ja, ob Dr. Peet irgendwas davon gehört hat...
Na, was ist denn das für eine bescheuerte Antwort?
Wir wollten doch gar keine Auskünfte zu enem Arzt, sondern wir haben protestiert. Und da können sie ja auch mal angemessen drauf reagieren. Was nun?
Verbraucherzentrale - das ist in dem Fall doch albern. Die helfen uns auch nicht.
Wir wollten doch gar keine Auskünfte zu enem Arzt, sondern wir haben protestiert. Und da können sie ja auch mal angemessen drauf reagieren. Was nun?
Verbraucherzentrale - das ist in dem Fall doch albern. Die helfen uns auch nicht.
Liebe Grüße, Rebella
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