Hallo Ihr,
auf der CDU Homepage steht ja jetzt, wie die Eckpunkte des Konsens aussehen. Dort steht u.a. auch
Inanspruchnahme von Leistungserbringern im EU-Ausland
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten künftig grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU Leistungserbringer in Anspruch zu nehmen. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist nur bei Krankenhausbehandlungen erforderlich. Die Kosten werden auf der Grundlage der in der GKV geltenden Vergütungsregeln erstattet.
Also ich lese das so, dass ich zukünftig einen Versuch bspw. bei Zech garnicht mehr beantragen müßte, sondern einfach nach Bregenz fahren kann.
Wie seht Ihr das?
Gruß,
Chrissi
Wir denn zukünftig KB im Ausland einfacher?
Ist nicht klar
Hallo,
Diese Sache ist gar nicht klar. Kann man dann eine Behandlung im Ausland bezahlt bekommen? Nach welches Gesetz, Deutsches oder Ausländisches.
z.B hier wird KB für Frauen über 40 oder HI nicht bezahlt, wenn man das aber im Ausland machen kann, wird bezahlt?
Wie soll man verstehen?
Danke
Ruxi
Diese Sache ist gar nicht klar. Kann man dann eine Behandlung im Ausland bezahlt bekommen? Nach welches Gesetz, Deutsches oder Ausländisches.
z.B hier wird KB für Frauen über 40 oder HI nicht bezahlt, wenn man das aber im Ausland machen kann, wird bezahlt?
Wie soll man verstehen?
Danke
Ruxi
Hi Ruxi,
Auch jetzt kann man bei seiner KK einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung im Ausland stellen. Wie es aussieht, wird es in Zukunft einfacher sein, diese Anträge auch genehmigt zu bekommen.
Es wird dabei jedoch nicht mehr erstattet werden als die Leistungen, die auch in D bezahlt werden würden. 40 + wird also auch in Zukunft weder hier noch im Ausland bezahlt.
Es ist derzeit auch so, dass bei einer Behandlung im Ausland in D verbotene Leistungen wie beispielsweise die Kultur und Auswahl der Blastozysten oder PID selbst bezahlt werden müssen. Daran wird sich wohl auch nichts ändern.
Ich habe keine Ahnung, wie es bei weiterreichenden Leistungen wie Eizellspende ist, wo ja nicht im Prinzip dieselbe Behandlung nur um zusätzliche Schritte (Blastozystenkultur, PID...) ergänzt wird, sondern die Behandlung wahrscheinlich ganz anders abläuft (keine Stimu???) . Ich schätze mal, dass diese Betroffenen ihre Behandlung im Ausland in jedem Fall selbst zahlen müssen, weiss es aber nicht.
Liebe Grüße
Mondschaf

Auch jetzt kann man bei seiner KK einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Behandlung im Ausland stellen. Wie es aussieht, wird es in Zukunft einfacher sein, diese Anträge auch genehmigt zu bekommen.
Es wird dabei jedoch nicht mehr erstattet werden als die Leistungen, die auch in D bezahlt werden würden. 40 + wird also auch in Zukunft weder hier noch im Ausland bezahlt.
Es ist derzeit auch so, dass bei einer Behandlung im Ausland in D verbotene Leistungen wie beispielsweise die Kultur und Auswahl der Blastozysten oder PID selbst bezahlt werden müssen. Daran wird sich wohl auch nichts ändern.
Ich habe keine Ahnung, wie es bei weiterreichenden Leistungen wie Eizellspende ist, wo ja nicht im Prinzip dieselbe Behandlung nur um zusätzliche Schritte (Blastozystenkultur, PID...) ergänzt wird, sondern die Behandlung wahrscheinlich ganz anders abläuft (keine Stimu???) . Ich schätze mal, dass diese Betroffenen ihre Behandlung im Ausland in jedem Fall selbst zahlen müssen, weiss es aber nicht.
Liebe Grüße

Mondschaf