UPDATE: Kann KK Kryos statt neuer ICSI vorschreiben?
Moderator: RA Wagner
UPDATE: Kann KK Kryos statt neuer ICSI vorschreiben?
Hallo!
Die KK meines Mannes (LVM, Privat in Kombi mit Beihilfe) hat uns die theoretische Zusage für 3 ICSIs gegeben. Voraussetzung für die 3. ist, dass bei einer der vorherigen eine Befruchtung stattgefunden hat.
Weiterhin schreiben sie, dass bei einer ICSI an mehr als 5 Eizellen, davon ausgegangen wird, dass welche eingefroren werden. Auf diese seien bei einem weiteren Versuch zurück zu greifen. Die Kosten würden sie entgegenkommend teilweise berücksichtigen, dies jedoch als Versuch anrechnen.
Darf die KK dies vorschreiben?
So wie ich das sehe, wären wir ja schön blöd, wenn wir das machen. Sonst würden wir 3 ICSIs anteilig bezahlt bekommen und auf die Kryos ggfls. als Selbstzahler zurückgreifen. Nach deren Vorstellungen machen wir nur eine ICSI und dann noch zwei Mal das mit Kryos, wobei dann keine weitere ICSI bezahlt werden würde.
Hat man einen Anspruch auf 3 ICSIs, oder kann dieser auch durch Kryos abgegolten werden?
Vielleicht hat jemand diesbzgl Ahnung.
Danke, schönen Abend
Die KK meines Mannes (LVM, Privat in Kombi mit Beihilfe) hat uns die theoretische Zusage für 3 ICSIs gegeben. Voraussetzung für die 3. ist, dass bei einer der vorherigen eine Befruchtung stattgefunden hat.
Weiterhin schreiben sie, dass bei einer ICSI an mehr als 5 Eizellen, davon ausgegangen wird, dass welche eingefroren werden. Auf diese seien bei einem weiteren Versuch zurück zu greifen. Die Kosten würden sie entgegenkommend teilweise berücksichtigen, dies jedoch als Versuch anrechnen.
Darf die KK dies vorschreiben?
So wie ich das sehe, wären wir ja schön blöd, wenn wir das machen. Sonst würden wir 3 ICSIs anteilig bezahlt bekommen und auf die Kryos ggfls. als Selbstzahler zurückgreifen. Nach deren Vorstellungen machen wir nur eine ICSI und dann noch zwei Mal das mit Kryos, wobei dann keine weitere ICSI bezahlt werden würde.
Hat man einen Anspruch auf 3 ICSIs, oder kann dieser auch durch Kryos abgegolten werden?
Vielleicht hat jemand diesbzgl Ahnung.
Danke, schönen Abend
Zuletzt geändert von Zissel am 20 Apr 2013 14:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kann KK Kryos statt neuer ICSI vorschreiben?
Zissel hat geschrieben:Hallo!
Die KK meines Mannes (LVM, Privat in Kombi mit Beihilfe) hat uns die theoretische Zusage für 3 ICSIs gegeben. Voraussetzung für die 3. ist, dass bei einer der vorherigen eine Befruchtung stattgefunden hat.
Weiterhin schreiben sie, dass bei einer ICSI an mehr als 5 Eizellen, davon ausgegangen wird, dass welche eingefroren werden. Auf diese seien bei einem weiteren Versuch zurück zu greifen. Die Kosten würden sie entgegenkommend teilweise berücksichtigen, dies jedoch als Versuch anrechnen.
Darf die KK dies vorschreiben?
So wie ich das sehe, wären wir ja schön blöd, wenn wir das machen. Sonst würden wir 3 ICSIs anteilig bezahlt bekommen und auf die Kryos ggfls. als Selbstzahler zurückgreifen. Nach deren Vorstellungen machen wir nur eine ICSI und dann noch zwei Mal das mit Kryos, wobei dann keine weitere ICSI bezahlt werden würde.
Hat man einen Anspruch auf 3 ICSIs, oder kann dieser auch durch Kryos abgegolten werden?
Vielleicht hat jemand diesbzgl Ahnung.
Danke, schönen Abend
Hallo,
ich möchte dir noch schnell antworten, habe gesehen das deine Frage unbeantwortet geblieben ist.
Was deine KK da schreibt ist so rechtens. Die Frage ist hier: und das ist mein voller Ernst: was ist das für ein Sachbearbeiter, hat der eine Kristalkugel vor seiner Nase? Woher will der wissen, wieviele Eizellen bei dir evtl. übrig bleiben??? Was ist der, Repromediziner, Arzt? Das würde ich den mal knallhart fragen.
Anyway!
Die dürfen dir das nicht vorschreiben! Wenn Eizellen übrig bleiben, dann liegt die Überlegung bei jedem selbst, diese einzufrieren oder nicht. Schließlich übernehmen die nicht die Kosten der Kryokonservierung. Die zahlst du selber!
Insgesammt beteiligen sich die KK nur an 3 Versuchen. Es spielt daher keine Rolle ob Frischversuch oder Kryoversuch. Wenn du allerdings möchtest, das die sich an einem Kryoversuch beteiligen, werten die das als einen weiteren Versuch ab.
Wenn du bei deinen Versuchen Eizellen übrig hast, dann überleg es dir gut ob du die Kryo konservieren möchtest. Die KK bekommt davon ja garnichts mit, weil du die Kosten und den Versuch selbst trägst. In der Regel sind Kryo Versuche günstiger für deinen Geldbeutel und du ersparrst dir jede Menge körperlichen Stress.
Viel Glück!
.....
<font size=-1>
AMH: 0,3 + TSH: 2,8
2010 1. IVF: negativ
2010/2011: 1.+2. Kryo: negativ
2011 3. Kryo: positiv --> Leere FH in 7.SSW!
2011 2. IVF: negativ, keine Kryos gehabt
Planänderung: Einnahme von DHEA + L-Thyroxin, Ergebnis nach 3 Monaten: AMH: 0,5 + TSH 1,7
1. ISCI in Türkei: negativ, vorzeitiger ES + nur 2 EZ punktiert
03/2012: TSH bei 0,9 + AMH bei 0,55, Fruchtbarkeitsmassage bei Frau Uschkoreit in Bonn + Ernährungsumstellung,
03/2012 3. IVF: Wir bestimmen den Behandlungsplan!!! Ergebnis: 6 Eizellen punktiert, 3 befruchtet, 3 transferiert.
BT: positiv.
4+6: schöne Fruchthöhle sichtbar
6+2: Dottersack und schlagendes Herzchen sichtbar, Embryo ist 4 mm groß offiziell von Kiwu entlassen.
Baby ist da... wir sind überglücklich!!!
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AMH: 0,3 + TSH: 2,8
2010 1. IVF: negativ
2010/2011: 1.+2. Kryo: negativ
2011 3. Kryo: positiv --> Leere FH in 7.SSW!
2011 2. IVF: negativ, keine Kryos gehabt
Planänderung: Einnahme von DHEA + L-Thyroxin, Ergebnis nach 3 Monaten: AMH: 0,5 + TSH 1,7
1. ISCI in Türkei: negativ, vorzeitiger ES + nur 2 EZ punktiert
03/2012: TSH bei 0,9 + AMH bei 0,55, Fruchtbarkeitsmassage bei Frau Uschkoreit in Bonn + Ernährungsumstellung,
03/2012 3. IVF: Wir bestimmen den Behandlungsplan!!! Ergebnis: 6 Eizellen punktiert, 3 befruchtet, 3 transferiert.
BT: positiv.
4+6: schöne Fruchthöhle sichtbar
6+2: Dottersack und schlagendes Herzchen sichtbar, Embryo ist 4 mm groß offiziell von Kiwu entlassen.
Baby ist da... wir sind überglücklich!!!
Hallo Zahra,
vielen Dank für deine Antwort!
So habe ich mir das auch gedacht, aber diese offiziellen Schreiben verunsichern einen ja immer erst mal.
Die Krankenkasse wollte von uns auch ursprünglich eine komplette Schweigepflichtsentbindung von allen behandelnden Ärzten (haben wir nicht gemacht!) und so hätten die das ja dann theoretisch anfragen können...
Wenn EZ übrig bleiben sollten, will ich auf jeden Fall Kryos machen und wie gesagt die "richtigen" Versuche für die KK aufheben.
LG
vielen Dank für deine Antwort!
So habe ich mir das auch gedacht, aber diese offiziellen Schreiben verunsichern einen ja immer erst mal.
Die Krankenkasse wollte von uns auch ursprünglich eine komplette Schweigepflichtsentbindung von allen behandelnden Ärzten (haben wir nicht gemacht!) und so hätten die das ja dann theoretisch anfragen können...
Wenn EZ übrig bleiben sollten, will ich auf jeden Fall Kryos machen und wie gesagt die "richtigen" Versuche für die KK aufheben.
LG
Hallo Zissel,
nach meiner Erinnerung (bin gerade im Urlaub und habe keinen Zugriff auf meine Datenbank) hat das OLG Köln entschieden, dass eine PKV auch die Kosten für eine Behandlung von mehr als sechs Eizellen übernehmen muss. Ich werde nach meinen Urlaub ihren Beitrag im Forum genauer kommentieren.
Ihr RA Wagner
nach meiner Erinnerung (bin gerade im Urlaub und habe keinen Zugriff auf meine Datenbank) hat das OLG Köln entschieden, dass eine PKV auch die Kosten für eine Behandlung von mehr als sechs Eizellen übernehmen muss. Ich werde nach meinen Urlaub ihren Beitrag im Forum genauer kommentieren.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Um Deine Frage zu beantworten:
Die Anzahl der Versuche ist bei der GKV nicht begrenzt. Daher könnt ihr nach drei Versuchen (mit Kryos) auch weitere beantragen. So lange die Erfolgsaussicht über 15% liegt, muss die PKV zahlen. Es gab schon Fälle, wo das für 6-8 ICSIs inklusive Kryos der Fall war.
Wenn ihr also Kryos machen wollt: Lasst die PKV zahlen - ein erfolgloser Kryoversuch senkt die Erfolgsaussicht natürlich weniger, als ein erfolgloser Frischversuch. In der Regel liegt die Erfolgsaussicht nach 3 Versuchen in jedem Fall noch über 15%.
Alles Gute!
Die Anzahl der Versuche ist bei der GKV nicht begrenzt. Daher könnt ihr nach drei Versuchen (mit Kryos) auch weitere beantragen. So lange die Erfolgsaussicht über 15% liegt, muss die PKV zahlen. Es gab schon Fälle, wo das für 6-8 ICSIs inklusive Kryos der Fall war.
Wenn ihr also Kryos machen wollt: Lasst die PKV zahlen - ein erfolgloser Kryoversuch senkt die Erfolgsaussicht natürlich weniger, als ein erfolgloser Frischversuch. In der Regel liegt die Erfolgsaussicht nach 3 Versuchen in jedem Fall noch über 15%.
Alles Gute!
Kostenbegrenzung auf bestimmte Anzahl Eizellen
Eine Kostenübernahme der PKV ist nach der geltenden Rechtsprechung grundsätzlich dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft mindestens 15 % betragen. Hierfür werden die statistischen Werte des IVF-Registers und die individuellen Faktoren zugrunde gelegt. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungsversuchen gibt es bei der PKV nicht (dieses ist nur bei der GKV bei der IVF/ICSI-Behandlung der Fall).
Im Hinblick auf die Beschränkung der Kostenübernahme von mehr als 5 Eizellen könnte auf ein aktuelles Urteil des OLG Köln vom 25.02.2011 (Az.: 20 U 76/09) zurückgegriffen werden. Danach ist ein privater Krankenversicherer verpflichtet, eine IVF/ICSI-Behandlung für sämtliche gewonnenen Eizellen zu erstatten. Wenn somit keine medizinische Notwendigkeit einer Kryokonservierung von Eizellen besteht, dann kann danach die PKV eine Kostenübernahme nicht verweigern.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ihr RA Wagner
Im Hinblick auf die Beschränkung der Kostenübernahme von mehr als 5 Eizellen könnte auf ein aktuelles Urteil des OLG Köln vom 25.02.2011 (Az.: 20 U 76/09) zurückgegriffen werden. Danach ist ein privater Krankenversicherer verpflichtet, eine IVF/ICSI-Behandlung für sämtliche gewonnenen Eizellen zu erstatten. Wenn somit keine medizinische Notwendigkeit einer Kryokonservierung von Eizellen besteht, dann kann danach die PKV eine Kostenübernahme nicht verweigern.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Re: Kostenbegrenzung auf bestimmte Anzahl Eizellen
Danke für deine Antwort.Danielle hat geschrieben:Um Deine Frage zu beantworten:
Die Anzahl der Versuche ist bei der GKV nicht begrenzt. Daher könnt ihr nach drei Versuchen (mit Kryos) auch weitere beantragen. So lange die Erfolgsaussicht über 15% liegt, muss die PKV zahlen. Es gab schon Fälle, wo das für 6-8 ICSIs inklusive Kryos der Fall war.
Wenn ihr also Kryos machen wollt: Lasst die PKV zahlen - ein erfolgloser Kryoversuch senkt die Erfolgsaussicht natürlich weniger, als ein erfolgloser Frischversuch. In der Regel liegt die Erfolgsaussicht nach 3 Versuchen in jedem Fall noch über 15%.
Alles Gute!
Also wenn ich das richtig verstehe, kann ich theoretisch die erste ICSI und die Kosten für die Kryos einreichen und danach eine weitere ICSI beantragen?
Und was heißt, dass ein erfolgloser Kryoversuch die Erfolgsaussicht weniger senkt, als ein Frischversuch? Normalerweise sind doch die Erfolgsquoten bei Kryos schlechter als bei frischen EZ, oder?
Den letzten Part verstehe ich nichtRA Wagner hat geschrieben:Eine Kostenübernahme der PKV ist nach der geltenden Rechtsprechung grundsätzlich dann gegeben, wenn die Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft mindestens 15 % betragen. Hierfür werden die statistischen Werte des IVF-Registers und die individuellen Faktoren zugrunde gelegt. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Behandlungsversuchen gibt es bei der PKV nicht (dieses ist nur bei der GKV bei der IVF/ICSI-Behandlung der Fall).
Im Hinblick auf die Beschränkung der Kostenübernahme von mehr als 5 Eizellen könnte auf ein aktuelles Urteil des OLG Köln vom 25.02.2011 (Az.: 20 U 76/09) zurückgegriffen werden. Danach ist ein privater Krankenversicherer verpflichtet, eine IVF/ICSI-Behandlung für sämtliche gewonnenen Eizellen zu erstatten. Wenn somit keine medizinische Notwendigkeit einer Kryokonservierung von Eizellen besteht, dann kann danach die PKV eine Kostenübernahme nicht verweigern.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Ihr RA Wagner

Eine medizinische Notwendigkeit einer Kryokonservierung besteht ja nicht.
Muss ich denn der Krankenversicherung schon zurück schreiben, dass die Begrenzung auf 3 Versuche nicht zulässig ist, oder reicht es, falls nötig, einfach den 4. Versuch mit Verweis auf die Rechtslage einzureichen?
Vielen Dank für die Hilfe
LG
Zissel
Hallo Zissel,
zur Kryokonservierung: Mit dem Hinweis war gemeint, dass wenn – was ich Ihnen wünschen würde – nach der Befruchtung der gewonnenen Eizellen im Vorkernstadium absehbar ist, dass mehr als drei befruchtete Eizellen zurückgegeben werden können, der behandelnde Arzt ein Teil der Eizellen einfrieren wird.
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Klärung halte ich eine frühzeitige Klärung für sinnvoll, da Sie ansonsten die Kosten an die Klinik zahlen müssen und die Versicherung sich möglicherweise gegen eine Erstattung sperrt. Eventuell müssten Sie auch die Kosten im Wege einer Klage gegenüber der Versicherung geltend machen. Der Vorteil einer vorherigen Klärung ist somit, dass Sie die Kosten nicht vorfinanzieren müssen und kein Prozessrisiko besteht.
Ihr RA Wagner
zur Kryokonservierung: Mit dem Hinweis war gemeint, dass wenn – was ich Ihnen wünschen würde – nach der Befruchtung der gewonnenen Eizellen im Vorkernstadium absehbar ist, dass mehr als drei befruchtete Eizellen zurückgegeben werden können, der behandelnde Arzt ein Teil der Eizellen einfrieren wird.
Hinsichtlich des Zeitpunktes der Klärung halte ich eine frühzeitige Klärung für sinnvoll, da Sie ansonsten die Kosten an die Klinik zahlen müssen und die Versicherung sich möglicherweise gegen eine Erstattung sperrt. Eventuell müssten Sie auch die Kosten im Wege einer Klage gegenüber der Versicherung geltend machen. Der Vorteil einer vorherigen Klärung ist somit, dass Sie die Kosten nicht vorfinanzieren müssen und kein Prozessrisiko besteht.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Update
Hallo ihr Lieben,
nun sind wir mittlerweile bei dem von mir schon befürchteten Hickhack mit der LVM angekommen.
Kurzer Abriss:
LVM hat uns vorher pauschal 3 ICSI Behandlungen zugesagt.
1. ICSI Rechnung: alles bezahlt, jedoch vermerkt, dass die ICSI an 14 EZ nur unter der Voraussetzung erstattet wird, dass auf Kryos zurückgegriffen wird (siehe erster Post)
- Versuch negativ
2. Kryo Versuch negativ, Rechnungen haben wir nicht eingereicht
3. zweite ICSI (negativ): Es wurden nur die Kosten für die ICSI an 5 EZ bezahlt, obwohl es 11 EZ waren.
Es stehen noch Kosten von ca. 1200€ aus.
LVM verweist auf ihr 1. Schreiben, dass ja als 2. ein Kryoversuch hätte sattfinden müssen (gab es ja, wurde nur nicht eingereicht, weil sie diesen auf die 3 Versuche angerechnet hätten) und möchte jetzt sämtliche Unterlagen über durchgeführte Protokolle, insbesondere des Kryoversuchs, Angaben zur Anzahl/Qualität der EZ und und und.
Wir haben denen geantwortet (leider erst nach dieser nicht voll erstatteten Rechnung und nicht bereits nach der 1. ICSI), dass laut aktueller Rechtslage a) die ICSI an sämtlichen gewonnen EZ zu zahlen ist und b) eine Begrenzung auf 3 Versuche durch die PKV nciht zulässig ist und ein Kryoversuch stattgefunden hat.
Darauf wurde natürlich überhaupt nicht eingegangen, sie wollen alle Unterlagen.
Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, denen sämtliche Unterlagen einzureichen, weil sich mir der Grund hierfür nicht erschließt. Es sind 3 ICSIs zugesagt worden, mehr hätten wir dann ggfls eingefordert, und die machen jetzt Stress.
Weiß jemand, ob die das Recht haben die Unterlagen und eine Kryo einzufordern, obwohl sie meiner Meinung nach für die aktuelle Abrechnung nicht von Bedeutung ist?
Im Moment habe ich große Lust, die Rechnung von der 1, Kryo auch noch nachträglich einzureichen und denen dann auch noch die 2. Kryo bezahlen zu lassen, die jetzt endlich erfolgreich war. Nur, weil die sich so blöd anstellen.
Wie würdet ihr vorgehen?
LG
Zissel
nun sind wir mittlerweile bei dem von mir schon befürchteten Hickhack mit der LVM angekommen.
Kurzer Abriss:
LVM hat uns vorher pauschal 3 ICSI Behandlungen zugesagt.
1. ICSI Rechnung: alles bezahlt, jedoch vermerkt, dass die ICSI an 14 EZ nur unter der Voraussetzung erstattet wird, dass auf Kryos zurückgegriffen wird (siehe erster Post)
- Versuch negativ
2. Kryo Versuch negativ, Rechnungen haben wir nicht eingereicht
3. zweite ICSI (negativ): Es wurden nur die Kosten für die ICSI an 5 EZ bezahlt, obwohl es 11 EZ waren.
Es stehen noch Kosten von ca. 1200€ aus.
LVM verweist auf ihr 1. Schreiben, dass ja als 2. ein Kryoversuch hätte sattfinden müssen (gab es ja, wurde nur nicht eingereicht, weil sie diesen auf die 3 Versuche angerechnet hätten) und möchte jetzt sämtliche Unterlagen über durchgeführte Protokolle, insbesondere des Kryoversuchs, Angaben zur Anzahl/Qualität der EZ und und und.
Wir haben denen geantwortet (leider erst nach dieser nicht voll erstatteten Rechnung und nicht bereits nach der 1. ICSI), dass laut aktueller Rechtslage a) die ICSI an sämtlichen gewonnen EZ zu zahlen ist und b) eine Begrenzung auf 3 Versuche durch die PKV nciht zulässig ist und ein Kryoversuch stattgefunden hat.
Darauf wurde natürlich überhaupt nicht eingegangen, sie wollen alle Unterlagen.
Ehrlich gesagt habe ich keine Lust, denen sämtliche Unterlagen einzureichen, weil sich mir der Grund hierfür nicht erschließt. Es sind 3 ICSIs zugesagt worden, mehr hätten wir dann ggfls eingefordert, und die machen jetzt Stress.
Weiß jemand, ob die das Recht haben die Unterlagen und eine Kryo einzufordern, obwohl sie meiner Meinung nach für die aktuelle Abrechnung nicht von Bedeutung ist?
Im Moment habe ich große Lust, die Rechnung von der 1, Kryo auch noch nachträglich einzureichen und denen dann auch noch die 2. Kryo bezahlen zu lassen, die jetzt endlich erfolgreich war. Nur, weil die sich so blöd anstellen.
Wie würdet ihr vorgehen?
LG
Zissel