hab hier mal was aus nem anderen forum zu dem thema:
"ich kan Dich beruhigen, Du musst den Krankenwagen nicht bezahlen, auch fallen keine Zuzahlungen an.
Völlig anders wäre der Sachverhalt (und hier kann ich nur alle anderen warnen) zu beurteilen, wenn Du bzw. Deine Tochter nicht mit ins Krankenhaus gefahren wärt:
Beispiel:
Du rufst einen Krankenwagen, der kommt, behandelt Dich, Deine Tochter oder wen auch immer. Danach stellt dann der Sanitäter oder der Notarzt fest, daß die Verletzung eigentlich nicht so schlimm ist und sagt, daß ein Krankentransport nicht erforderlich sei. Daraufhin fährt der Krankenwagen zurück und Du/Ihr nach hause.
Hier ist jetzt aus meiner Sicht eine völlig ätzende Rechtslage. Da der Krankenwagen leer zurückfährt zahlt die Krankenkasse keinen Rettungswageneinsatz und Du wirst AUF JEDEN FALL (!!) auf den Kosten sitzen bleiben.
Daher für solche Fälle die eindringliche Warnung: IMMER!!! mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus fahren. Ansonsten heisst es: aus eigener Tasche zahlen. Ist zwar völlig hirnrissig, da man normalerweise der Meinung ist, der Krankenkasse Geld gespart zu haben, aber das kommt als Boommerrang zurück."
"Ich war lange, lange Jahre Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse und kann definitiv sagen, daß die Rechtslage tatsächlich so ist, wie von mir beschrieben.
Vor nicht allzu langer Zeit hat dies eine Bekannte am eignen Leib erfahren müssen. Beim Laufen hat sie sich richtig böse auf die Nase gelegt und selber einen RTW angerufen. Dieser kam, behandelte und sagte, sie müsse nicht mit ins Krankenhaus, solle aber baldmöglichst ihren Hausarzt aufsuchen. Der RTW fuhr leer zhurück. Sie bekam über diesen Einsatz eine Rechnung in Höhe von 178,--€. Die Krankenkasse zahlt nicht, da kein Krankentransport erfolgte und die Stadt hat die Leistung (RTW) zur Verfügung gestellt und will Geld sehen. Es blieb ihr nichts anderes übrig, als zu bezahlen. Wäre sie mitgefahren, dann hätte die KK bezahlt.
Bei Kindern entfällt eine Zuzahlung.
Insofern hörst Du niix mehr."
dann wäre das geklärt
