erstmal kurz die Fakten:
Alter: 35 Jahre
Kiwu seit 01/2010, in Behandlung seit 06/2010
4 mal GVnP (mit Glomifen und US-Monitoring)
4 mal IUI
Diagnose: gestörte Mukus-Spermien-Interaktion, idiopathische Ehesterilität, Spermien i.O.
jetzt Antrag zur IVF bei GKV (TK) eingereicht.
Meine KK hat den Antrag an den MDK weitergereicht, da sie wohl bei einem Behandlungswechsel gesetztlich (?) verpflichtet sind so vorzugehen. Dieser hat nun in seinem Sozialmedizinischen Gutachten die Feststellung getroffen, dass die medizinischen Vorraussetzungen gemäß den "Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstliche Befruchtung" nicht erfüllt seien, da ein Tubenverschluß bisher nicht ausgeschlossen sei.
Weder meine behandelnde Ärztin noch mein "Haus-" Gynäkologe sehen aktuell die Indikation zu einer Bauchspiegelung gegeben, da es keine Verdachtsmomente (Operationen, Entzündungen, etc.) für einen Tubenverschlluß vorliegen. Die (unwahrscheinliche) Diagnose eines Tubenverschlusses hätte laut ihrer Auskunft auch keinen weiteren Einfluß auf die Therapie, da bei Patienten über 35 Jahren i.d.R. keine Refertilisation sondern eine IVF empfohlen wird.
Darf meine KK eine rein diagnostische Bauchspiegelung mit den damit verbundenen Risiken (Kontrastmittelunverträglichkeit, Anästhesie-Risiko- operatives Risiko) als reine Ausschlußdiagnostik fordern?
Schließlich sieht die gleiche Richtlinie unter "Leistungsvoraussetzungen" folgendes vor:
1. Ärztliche Maßnahmen nach diesen Richtlinien sind nur durchzuführen, wenn die Maßnahmen zur Herstellung der Empfängnisfähigkeit nach § 27 SGB V (zum Beispiel Fertilisierungsoperation, alleinige hormonelle Stimulation), die nicht Gegenstand dieser Richtlinien sind, keine hinreichende Aussicht auf
Erfolg bieten, nicht durchführbar oder nicht zumutbar sind.
Gegen den Bescheid meiner KK werde ich auf jedenfall Einspruch einlegen.
Gibt es weitere Gesetze, Richtlinien oder Urteile auf die ich verweisen kann?
Lohnt sich bei einer weiteren Ablehnung der Weg vor das Sozialgericht?
Besten Dank schon mal im Voraus für die hoffentlich zahlreichen Rückmeldungen
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