Forderung nach einem zentralen Spenderregister

Die heterologe Insemination ist eine Insemination mit Spendersamen.

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Forderung nach einem zentralen Spenderregister

Beitrag von rebella67 »

Das unten stehende bzw. anhängende Schreiben von einer Arbeitsgruppe von DI-Familie.de habe ich am 3.7. der Bundeskanzlerin überreicht:


Betroffene Eltern sehen gesetzgeberischen Handlungsbedarf:
Auch Deutschland braucht eine zentrale Dokumentationsstelle für „Donogene Insemination“

Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, müssen in unserer Gesellschaft verschiedene Hürden überwinden: Eine der ersten Hürden, die sie überwinden müssen, ist die finanzielle Belastung einer reproduktionsmedizinischen Behandlung. Daran scheitern bereits viele Anläufe. Unter der Rubrik „Wie wollen wir zusammenleben? Wie können wir kinderreicher und familienfreundlicher leben? Wie können Staat und Gesellschaft für mehr Sicherheit sorgen...“ soll nun im Rahmen des „Zukunftsdialogs über Deutschland“ mit der Bundeskanzlerin persönlich diskutiert werden, wie die Erfüllung eines Kinderwunsches finanzierbarer gemacht werden kann.

Natürlich hören aber die Probleme der Eltern mit der assistierten Reproduktion nach einer geglückten Finanzierung und nach der geglückten Geburt eines Kindes nicht auf. So z.B. im Fall der „Donogenen Insemination“, der Spendersamenbehandlung, eine der vielen Behandlungsmethoden der Reproduktionsmedizin. Wenn sich Paare für den Weg der Spendersamenbehandlung entschieden haben, stoßen sie auf weitere Hürden: Wie alle Eltern wollen sie den eigenen Kindern keine künftigen Bürden auflasten. Und weil sie weit in die Zukunft ihrer Kinder denken, wissen sie, dass es absehbar ist, dass das Kind irgendwann auf wesentliche Fragen zu seiner Person stoßen wird, zum Beispiel seiner Entstehung und den Umständen seiner Zeugung. Viele Eltern werden mit ihren Kindern über die Tatsache der Spenderbehandlung offen sprechen. Und sie brauchen dafür die Sicherheit, dass ihr heranwachsendes Kind Antworten bekommen kann. Zwar steht in der frühen Entwicklungsphase von Kindern der Beziehungs- und Bindungsaufbau zu den unmittelbaren Bezugspersonen im Vordergrund; die Anonymität des Samenspenders stellt dann kein Problem dar sondern schützt in der Regel das Familiensystem. Spätestens aber in der Phase von Ablösung und Identitätsfindung kann die Frage der biologisch-genetischen Abstammung eine größere Bedeutsamkeit für das Kind bekommen. Wer der Spender ist, kann dann eine drängende, ja quälende Frage für Menschen werden, die mithilfe der donogenen Insemination gezeugt wurden. An dieser Stelle wollen sich viele Eltern dafür engagieren, dass das erwachsen werdende Kind sein Persönlichkeitsrecht auf Wissen um die eigene Abstammung tatsächlich geltend machen kann. Wenn man aus einer Spendersamenbehandlung entstanden ist, muss man die Gewähr haben, bei Nachforschung die Identität des Spenders erfahren zu können, sobald man an den Punkt gelangt, dies für die persönliche Entwicklung zu brauchen.

Es sind Strukturen nötig, die für donogen gezeugte Menschen zuverlässig sicherstellen, dass sie Wissen über die eigene Abstammung erlangen können. Es liegt in der Verantwortung der Politik, eine gesetzlich klar definierte Struktur anzubieten, die Informationen für die sogenannten „Spenderkinder“ zugänglich macht, ohne dass die Betroffenen als Bittsteller bei Samenbanken oder behandelnden Ärzten auftreten müssen und ohne dass sie Gefahr laufen, dass diese Informationen über die Jahre bei den Behandlern verloren gehen. Ein nationales Register könnte hierfür eine Gewähr bieten.



Trotz Embryonenschutzgesetz, trotz Kindschaftsrechtsverbesserungsgesetz, trotz Transplantationsgesetz und Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und trotz entsprechender Berufsordnungen und Leitlinien gibt die aktuelle Gesetzeslage keine näheren Hinweise auf genauere Ausführungs-bestimmungen und Zugangsregeln zu entsprechenden Daten. Es bleibt unklar, wie ein erwachsenes Kind, das durch Spendersamenbehandlung entstanden ist, mit Sicherheit auf die von ihm gewünschte Information der Spenderdaten zugreifen kann. Es bleibt vage, wie das Auskunftsrecht des Kindes faktisch umgesetzt werden kann und wie wirksam verhindert werden kann, dass Reproduktionsmediziner die Spenderdaten nach oder noch innerhalb der Aufbewahrungsfristen straffrei vernichten können. Die Haltung einzelner Samenbankbetreiber bezüglich der Herausgabe der Spenderdaten scheint momentan von Fall zu Fall unterschiedlich zu sein. Auch zukünftig ist im schlimmsten Fall denkbar, dass es für das Kind faktisch unmöglich bleiben wird, die Spenderidentität zu erfahren, wenn es danach verlangt. Und das, obwohl die Aufbewahrungsfrist auf 30 Jahre verlängert worden ist.
So melden sich erwachsene „Spenderkinder“ nun auch in Deutschland mehr und mehr via Medien und Internet zu Wort, weil sie ihre Spenderdaten nicht in Erfahrung bringen können. Dieser Trend wird sich in Zukunft bestimmt zu einem größeren Medienspektakel ausweiten, wenn die Politik hier nicht aktiv wird.

Aus Sicht besorgter Eltern gilt es daher für den reproduktionsmedizinischen Bereich der Donogenen Insemination endlich eine unabhängige staatliche Dokumentations-stelle der Spenderdaten einzurichten – selbstverständlich unter der Bedingung, dass die Schutzinteressen des Samenspenders gewahrt sind: es muss eine generelle Freistellung des Spenders geben von juristischen Elternpflichten und -rechten, das heißt gegen die Inanspruchnahme durch das Kind.
Bei einem Blick in die gängige Fachliteratur wird der Aufbau eines Registers von Fachexperten quer durch alle beteiligten Statusgruppen befürwortet. Führende Reproduktionsmediziner, Juristen, psychosoziale Berater, „Spenderkinder“ – sie alle haben sich bereits für ein zentrales Spenderregister ausgesprochen. Eine aktuelle schriftliche Umfrage des Elternnetzwerkes di-familie.de bei den deutschen Samenbankbetreibern scheint ebenfalls diese einhellige Tendenz zu einem solchen Zentralregister zu bestätigen.

Ein solches Register mit Meldepflicht der Reproduktionsmediziner sollte nicht privaten Initiativen oder dem ärztlichen Regime überlassen bleiben. Es sollte elternunabhängig, arztunabhängig, also unabhängig von bisherigen Akteuren, in staatliche Hände genommen werden, damit Kinder eine verlässliche Anlaufstelle vorfinden, die ihnen die Option einer sicheren, lebenslangen Auskunftsmöglichkeit garantiert. Bei der Entwicklung eines nationalen Registers sollten Vertreter aus der Praxis unbedingt beteiligt sein. Vielleicht im Rahmen eines Sachverständigen-gremiums aus Experten der verschiedenen Interessengruppen. Das heißt konkret Reproduktionsmediziner vom Arbeitskreis Donogene Insemination AKDI, sachkundige Juristen (Müller, Wehrstedt, Helms etc.), Ethiker (Fischer, Wiesemann) psychosoziale Berater der Deutschen Gesellschaft für Kinderwunschberatung BKID wie Thorn und Wischmann, Mitarbeiter des Deutschen-IVF-Registers DIR, Vertreter von Elternnetzwerken wie DI-Familie und IDI, aber auch erwachsene, durch Fremdsamenspende gezeugte Menschen, zum Beispiel aus dem Verein von Spenderkinder.de. Diese Expertengruppe könnte gemeinsam mit Fachleuten der Datenverwaltung weitere Einzelheiten klären. Zum Beispiel, ob das Register Zwecke erfüllen soll wie die statistische Erfassung der Spendersamenbehandlung. Eine statistische Erfassung ist hilfreich, wenn wir eine inflationäre Anzahl möglicher Kinder pro Fremdspender und damit u.a. die wenngleich minimale Inzestgefahr für Spenderkinder begrenzen wollen. Die Dokumentationsstelle könnte Qualitäts-sicherungsmaßnahmen, Kontroll- und Überwachungsaufgaben, Moderatorenfunktion und die Koordination psychosozialer Dienste übernehmen und Expertise sammeln.

In anderen europäischen Staaten hat sich die Einrichtung eines behördlichen Registers für Samenspender nicht umsonst durchgesetzt und als bewährter Schritt herausgestellt: in der Schweiz, Österreich, Schweden und vor allem in England, darüber hinaus in Australien und in Neuseeland. Man hat überall gute Erfahrung mit dieser Registrierung gemacht, denn eine zentrale Dokumentation bietet allen Beteiligten am meisten Rechtssicherheit und einen pragmatischen Umgang mit Auskunftsfragen. Es ist Zeit, dass Deutschland hier nachzieht, auch im Namen der Harmonisierung der europäischen Rechtssituation.

Die Anonymität von Spendern kann nur eine zeitlich befristete sein! Wenn Deutschland die Donogene Insemination erlaubt und die Zulässigkeit dieses Behandlungsverfahrens heute nicht mehr infrage steht, dann haben Eltern ein großes Interesse, dass der deutsche Staat noch mehr Verantwortung übernimmt und Sicherstellungsleistungen für das Auskunftsrecht der so gezeugten Kinder in Gang bringt. Mit der Finanzierung von Kinderwunschbehandlung wird Deutschland vielleicht kinderreicher, erst mit der rechtlichen Absicherung der jeweiligen Behandlungsmethode wird es familienfreundlicher.





Dieser Text wurde von der Arbeitsgruppe „Spenderregister“ aus dem Elternnetzwerk di-familie.de verfasst.
Kontakt über: www.di-familie.de


Literatur:

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Dateianhänge
Spenderregister - Forderung von di-familie.de 28.6.12.doc
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