Hallo,
ich hatte letztes Jahr eine ICSI und wurde mit den daraus entstanden Kryos schwanger.
Leider MA in der 9 SSW.
Der Embryo hat sich nie entwickelt. Bei der AS wurden Placebtare Zotten gefunden aber kein embryonales Gewebe.
Ich besitze einen MuPa und habe US Bilder der Fruchthöhle.
Laut Kiwu stehen mir erneut drei Versuche zu aber die KK hat lediglich 2 genehmigt.
Ist das rechtens?
In dem Folge-Behandlungsplan hat die Kiwu unter II eingetragen
Anzahl und Art der bereits ohne Eintritt einer klinisch nachgewiesenen Schwangerschaft erfolgte Behandlungen
1x Nr 10.5 mit SS+Abort
Hat die KK das überlesen oder hat die Kiwu das falsch eingetragen?
Trotz Schwangerschaft mit Abort nur 2 weitere Versuche
Moderator: RA Wagner
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- Registriert: 07 Aug 2012 08:14
Trotz Schwangerschaft mit Abort nur 2 weitere Versuche
*frau* 1985
*mann* 1982
Seit Mai 2008 versuchen wir Eltern zu werden aber
2011
1. ICSI mit Blasto Negativ
2012
1. Kryo Positiv - MA 9 SSW
2. Kryo Negativ
3. Kryo Negativ, das war ja so klar
2. ICSI mit Blasto Negativ
4. Kryo mit Blasto Negativ
2013
Blut zu RF geschickt
3. ICSI Positiv - FG 7 SSW, biochem. Schwangerschsft
2014
5. Kryo Negativ
1. HI Negativ
2. HI
Bitte bitte bleib bei mir mein kleines WM Wunder! Ich gebe dich nicht mehr her!
Mehr über unseren Weg gibt's in meinem Profil
Bevor ich das nehme was ich kriegen kann, kämpfe ich lieber um das, was ich haben will !
*mann* 1982
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1. ICSI mit Blasto Negativ
2012
1. Kryo Positiv - MA 9 SSW
2. Kryo Negativ
3. Kryo Negativ, das war ja so klar
2. ICSI mit Blasto Negativ
4. Kryo mit Blasto Negativ
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Blut zu RF geschickt
3. ICSI Positiv - FG 7 SSW, biochem. Schwangerschsft
2014
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Bevor ich das nehme was ich kriegen kann, kämpfe ich lieber um das, was ich haben will !
GKV: Anzahl IVF oder ICSI-Versuche bei kl. Schwangerschaft
Hallo La esperanza,
der von Ihnen beschriebene Behandlungsversuch wird nicht bei der Ermittlung der gesetzlichen Höchstgrenze von drei ICSI-Zyklen mitgezählt.
Danach besteht eine Kostentragungspflicht der GKV, wenn die ICSI-Behandlung bis zu dreimal vollständig durchgeführt wurde, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist. In Ziffer 8 der Richtlinie über künstliche Befruchtung des Bundesausschusses ist hierzu geregelt, dass wenn es trotz klinisch nachgewiesener Schwangerschaft nachfolgend nicht zur Geburt eines Kindes kommt, der entsprechende Behandlungsversuch nicht angerechnet wird.
Eine klinische Schwangerschaft ist nach Ihrer Darstellung gegeben gewesen, da eine Schwangerschaft durch die Ultraschalluntersuchung nachgewiesen wurde. Nicht relevant ist, dass leider kein Kind geboren wurde. Somit wird dieser Versuch nicht angerechnet.
Die Eintragung im Folgebehandlungsplan kann ich nicht nachvollziehen. Eingetragen werden die Versuche bei denen keine Schwangerschaft nachgewiesen werden konnte. Dieses war aber bei Ihnen gerade nicht der Fall. Sie sollten hierzu den behandelnden Arzt kontaktieren.
Möglicherweise hat die Frage nach zwei genehmigten Behandlungsversuchen auch den Hintergrund, dass in der Richtlinie zur künstlichen Befruchtung geregelt ist, dass die Krankenkasse die Genehmigung für den 3. IVF oder ICSI-Zyklus nur unter dem Vorbehalt erteilt, dass in einem der vorherigen zwei Behandlungen eine Befruchtung stattgefunden hat. Es werden im Behandlungsplan somit nur zwei Behandlungsversuche unbedingt genehmigt. Da bei Ihnen aber eine Befruchtung stattgefunden hat, ist auch die Genehmigung für den 3. Versuch anzunehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die weitere Behandlung. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
Ihr RA Wagner
der von Ihnen beschriebene Behandlungsversuch wird nicht bei der Ermittlung der gesetzlichen Höchstgrenze von drei ICSI-Zyklen mitgezählt.
Danach besteht eine Kostentragungspflicht der GKV, wenn die ICSI-Behandlung bis zu dreimal vollständig durchgeführt wurde, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist. In Ziffer 8 der Richtlinie über künstliche Befruchtung des Bundesausschusses ist hierzu geregelt, dass wenn es trotz klinisch nachgewiesener Schwangerschaft nachfolgend nicht zur Geburt eines Kindes kommt, der entsprechende Behandlungsversuch nicht angerechnet wird.
Eine klinische Schwangerschaft ist nach Ihrer Darstellung gegeben gewesen, da eine Schwangerschaft durch die Ultraschalluntersuchung nachgewiesen wurde. Nicht relevant ist, dass leider kein Kind geboren wurde. Somit wird dieser Versuch nicht angerechnet.
Die Eintragung im Folgebehandlungsplan kann ich nicht nachvollziehen. Eingetragen werden die Versuche bei denen keine Schwangerschaft nachgewiesen werden konnte. Dieses war aber bei Ihnen gerade nicht der Fall. Sie sollten hierzu den behandelnden Arzt kontaktieren.
Möglicherweise hat die Frage nach zwei genehmigten Behandlungsversuchen auch den Hintergrund, dass in der Richtlinie zur künstlichen Befruchtung geregelt ist, dass die Krankenkasse die Genehmigung für den 3. IVF oder ICSI-Zyklus nur unter dem Vorbehalt erteilt, dass in einem der vorherigen zwei Behandlungen eine Befruchtung stattgefunden hat. Es werden im Behandlungsplan somit nur zwei Behandlungsversuche unbedingt genehmigt. Da bei Ihnen aber eine Befruchtung stattgefunden hat, ist auch die Genehmigung für den 3. Versuch anzunehmen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für die weitere Behandlung. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de