trotz gescheiterter refi erstattung

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Moderator: RA Wagner

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spiddi
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trotz gescheiterter refi erstattung

Beitrag von spiddi »

guten tag,

mein mann hatte eine refertililsierung im februar 2011 leider sind im sperma nur wenige spermien enthalten - haben wir trotzdem ein recht auf drei versuche die die kassen trägt?

vielen dank und mit freundlichem gruß

BITTE keine dummen kommentare selbst schuld etc...

keiner weiß was mein mann vorher erleben mußte....
laerke
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Beitrag von laerke »

Weiß die Kasse denn von der Steri und der Refi? Wir haben die ICSI danach selber bezahlt, aber mein Mann war schon über 50. Er hatte aber auch ein Super SG und nach drei Jahren erfolglosem Üben haben wir eine ICSI versucht.
Eigentlich sind das ja alles Privatleistungen von euch, von daher würde ich gar nicht viel davon erzählen,hat er halt einfach ein schlechtes SG.
LG
RA Wagner
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GKV: Kostenübernahme nach Sterilisation

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Spiddi,

in der GKV gilt für die Kostenerstattung die Regelung des § 27a SGB V, welcher als ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung für Leistungen der künstlichen Befruchtung voraussetzt, dass eine ungewollte Kinderlosigkeit vorliegt.

Dies bedeutet, dass eine Kostenerstattung für Leistungen der künstlichen Befruchtung nicht erbracht werden können, wenn die Ursache der Kinderlosigkeit auf eine Sterilisation beruht, welche aus familienplanerischen Gründen durchgeführt wurde. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine ungewollte Kinderlosigkeit auch dann nicht gegeben ist, wenn auch nur einer der beiden Ehegatten – und sei es auch im Rahmen einer früheren Beziehung mit einem anderen Lebenspartner – freiwillig eine Sterilisation habe vornehmen lassen.

Klargestellt muss aber darauf hingewiesen werden, dass diese Grundsätze dann nicht gelten, wenn es sich um eine „durch” Krankheit erforderliche Sterilisation gehandelt hat. In der Eigenverantwortung der Versicherten bleiben deshalb ausschließlich die Sterilisationen, die als Methode der Empfängnisverhütung gewählt wurden.

Sollte die Sterilisation zur Empfängnisverhütung erfolgt sein, dann haben Sie leider kein Anspruch auf eine Kostenerstattung in der GKV.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern (auch als PN) zur Verfügung.

Ihr RA Wagner
Zuletzt geändert von RA Wagner am 28 Aug 2012 14:45, insgesamt 1-mal geändert.
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
spiddi
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Beitrag von spiddi »

vielen vielen dank für deine bzw ihre antwort!!!!

man ist das schön dass man hier fragen kann was einen bedrückt und immer jemand da ist der einem beisteht!!!

danke!!!

wir mußten leider erst die ablehnung der kk vorlegen sonst hätte dortmund gar nicht mit der behandlung angefangen...

aber ja es stimmt wir kriegen nichts bezahlt und nu ist es auch egal warum das sg schlecht ist da wirs eh alles selbst bezahlen müssen....

es ist einfach schrecklich wie übel das leben manchen mitspielt.....

gglg
laerke
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Beitrag von laerke »

Ich weiß,dass nach der Refi von Frauen die KK die Kosten übernimmt,weil danach ja wieder alles beim Alten ist. Versuch dich doch einfach nochmal dahinterzuklemmen und die KK zu nerven. Die Refi habt ihr schließlich selbst bezahlt und den Ausgangszustand wiederhergestellt.
Wer hat die Refi durchgeführt?
Mein Mann war auch 14 Jahre steri und die Refi war 2008 bei Dr.Petsch.
Wenn du Fragen hast, kannst du auch gern eine PN schicken.
LG
Spaghetti
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Beitrag von Spaghetti »

Also Ausgangszustand wiederhergestellt stimmt ja nun mal gar nicht! Sie schrieb doch, dass er nur wenige Spermien im Ejakulat hat. Das wird wohl vor der Steri nicht so gewesen sein! Demnach ist der Ursprungszustand nicht wieder da, sondern das Bild ist verschlechtert. Wäre der Ursprungszustand wieder da, müssten sie wohl auch keine künstliche Befruchtung machen lassen! Es sei denn, sein SG war vorher auch schon schlecht.
Kann verstehen, dass die KK da ablehnt.

LG
laerke
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Beitrag von laerke »

Das SG kann schon aber auch so im Laufe der Zeit verschlechtern, dann bekommt man auch Unterstützung. Es ist ja so, dass Spermien wieder durch kommen und somit ist die Ausgangslage, nämlich durchgängige Samenleiter schon wiederhergestellt, Welchen Unterschied macht es zur Refi der Frau. Da können die EL auch wieder zuwachsen und das kann man nicht mal so einfach feststellen. Die KK zahlt ja schon nichts zur Refi, da wäre es nur fair die KB zu unterstützen.
Übrigens hab ich hier schon freundlichere Post gelesen...
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Phoebe07
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Beitrag von Phoebe07 »

Hallo,

Mein Mann war auch steri und 2007 bei dr. Petsch zur refi das sg war auch sehr schlecht so das wir ne icsi brauchten und haben auch den kk Antrag gestellt und die kinderwunschklinik schrieb drauf sekundäre Sterilität zustand nach refertilisierung und die Kasse hat das ok für drei versuche gegeben!!!

Und wir sind kein Einzelfall kenne mehere wo die KK zahlt.

Es hängt von der Kk ab. Viele BKK zählen sogar ohne refi !!!


Lg und viel Glück für die icsi!!!
1.icsi 09/10 3+5 Zeller neg. :cry:
1.kryo 11/10 3+5 Zeller neg. :cry:
2.kryo 12/10 2+5 Zeller neg. :cry:
2.icsi 03/11 2+3 Zeller neg. :cry:
3.kryo 05/11 2+5 Zeller BT 24.05. positiv hcg 61 :)
Hurra wir bekommen einen Sohn ;)

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laerke
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Beitrag von laerke »

Das wäre bei uns auch so gewesen, nur war mein Mann da schon über der Altersgrenze. Toll, das es geklappt hat. :D
Gast

Beitrag von Gast »

@phoebe in welcher kiwuklinik seid ihr gewesen und welche kk habt ihr?
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