Hallo
Ich habe da mal eine frage wie sieht es aus: also mein freund und ich sind in Behandlung bei meinen Freund ist alles super ich bin der Verursacher eileiter dicht hatte gerade eine Bauchspiegelung.
Nun aber meine frage ich hatte mit meinem Ex-Mann 2003 4 icsi versuche damals war er der Verursacher wenig Sperma alle negativ.wenn ich nun neu heirate hab ich dann die möglichkeit von der gkv nochmals eine kostenerstattung zu bekommen oder ist dann bei mir alles ausgeschöpft.
Kostenerstattung trotz 4 Versuche
Moderator: RA Wagner
war dein ex privat versichert?
Ich '74
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480
ER IST DA!
Cassian kommt am 24.08.2013 gesund und munter zur Welt!
Wir wollen ein Geschwisterchen!
03/14 1. (4.) Icsi 9 Eizellen, 8 befruchtet, nach PKD: 5 auffällig, 1 (eingeschränkt) ok, 2 nicht beurteilter negativ
05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!
Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
Transfer: 25.11.2014 von 2 hb/1 Blastos
Urintest am 6.12. positiv
BT 08.12.2014 HCG 1358, BT 10.12.2014 HCG 2600
Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!
Er ' 77
Kinderwunsch seit Oktober 2011
da ein Spermiogramm im Januar 2012 deutlich macht, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen wird...
04/12 1. Icsi 10 EZ, 8 befr., 3 Kryos, 2 Blastos negativ
05/12 1. Kryo, nur eine überlebt das Auftauen, 8- Zeller an Tag 3 negativ
07/12 2. Icsi 11 EZ, alle befr. 4 Kryos, 3 Blastos negativ
10/12 2. Kryo 2 8-Zeller und ein 6- Zeller negativ
11/12 3. Icsi 7 EZ, 7 befruchtet, nach PKD nur noch 3 übrig, TF 08.12, Blutungen am 19.12, daher vorgezogener Bluttest an TF + 11-HCG 15, Bluttest am 21.12.-HCG 69, Bluttest am 27.12 HCG 480
ER IST DA!
Cassian kommt am 24.08.2013 gesund und munter zur Welt!
Wir wollen ein Geschwisterchen!
03/14 1. (4.) Icsi 9 Eizellen, 8 befruchtet, nach PKD: 5 auffällig, 1 (eingeschränkt) ok, 2 nicht beurteilter negativ
05/14 2. (5) Icsi 8 eizellen, 7 befruchtet, nach pkd 3 eingeschränkt ok negativ
07/14 3. (6.) Icsi Start-hoffentlich wird es die letzte!!!! 14 Eizellen, 11 befruchtet jetzt: embryoscope UND pkd
Horror-nachricht 10 von 11 Eizellen auffällig, nur eine ok-transfer am 28.07. von einem 8-zeller NEGATIV!!!
Jetzt Plan B : EZP bei reprofit in Brünn
Transfer: 25.11.2014 von 2 hb/1 Blastos
Urintest am 6.12. positiv
BT 08.12.2014 HCG 1358, BT 10.12.2014 HCG 2600
Maxim wird am 18.08.2015 geboren!Alles ist gut!
Hallo Engel6974,
ausgehend davon, dass Sie und ihr Partner beide in der GKV sind, findet hier § 27a SGB V Anwendung. Die vorgenannte Regelung lautet (auszugsweise):
„Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn … nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist, …“
Nach dem Wortlaut der Regelung kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Krankenkasse auf den Umstand berufen wird, dass die „Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt“ wurde. In diesem Fall würde die Krankenkasse die Kostenübernahme für Maßnahmen die an Ihrem Körper durchgeführt werden ablehnen.
Als unverheiratetes Paar sollten Sie aber auch die neue Möglichkeit einer Zusatzleistung, wie z.B. der BKK VBU, in Betracht ziehen.
www.meine-krankenkasse.de/metanavigatio ... paare.html
Eine Zusatzleistung einer Krankenkasse gewährt einem Patienten eine Leistungen, welche dieser aufgrund der gesetzlichen Reglung nicht bekommen würde. Diese Zusatzleistungen sind somit nicht vom Gesetz (wie oben ausgeführt), sondern von der Regelung der Satzung der jeweiligen Krankenkasse, abhängig. Soweit somit die Satzung der Krankenkasse Ihnen eine Kostenerstattung zusichert, dann könnten Sie – nach einem möglichen Wechsel der Krankenkasse – eine Kostenerstattung bekommen.
Bei der oben genannten Leistung der BKK VBU müssen Sie bitte beachten, dass die Satzung mit der Zusatzleistung für unverheiratete Paare noch nicht genehmigt sein soll. Ein Anspruch auf Kostenerstattung würde somit noch nicht bestehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Behandlung.
Ihr RA Wagner
ausgehend davon, dass Sie und ihr Partner beide in der GKV sind, findet hier § 27a SGB V Anwendung. Die vorgenannte Regelung lautet (auszugsweise):
„Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn … nach ärztlicher Feststellung hinreichende Aussicht besteht, daß durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt wird; eine hinreichende Aussicht besteht nicht mehr, wenn die Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt worden ist, …“
Nach dem Wortlaut der Regelung kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Krankenkasse auf den Umstand berufen wird, dass die „Maßnahme drei Mal ohne Erfolg durchgeführt“ wurde. In diesem Fall würde die Krankenkasse die Kostenübernahme für Maßnahmen die an Ihrem Körper durchgeführt werden ablehnen.
Als unverheiratetes Paar sollten Sie aber auch die neue Möglichkeit einer Zusatzleistung, wie z.B. der BKK VBU, in Betracht ziehen.
www.meine-krankenkasse.de/metanavigatio ... paare.html
Eine Zusatzleistung einer Krankenkasse gewährt einem Patienten eine Leistungen, welche dieser aufgrund der gesetzlichen Reglung nicht bekommen würde. Diese Zusatzleistungen sind somit nicht vom Gesetz (wie oben ausgeführt), sondern von der Regelung der Satzung der jeweiligen Krankenkasse, abhängig. Soweit somit die Satzung der Krankenkasse Ihnen eine Kostenerstattung zusichert, dann könnten Sie – nach einem möglichen Wechsel der Krankenkasse – eine Kostenerstattung bekommen.
Bei der oben genannten Leistung der BKK VBU müssen Sie bitte beachten, dass die Satzung mit der Zusatzleistung für unverheiratete Paare noch nicht genehmigt sein soll. Ein Anspruch auf Kostenerstattung würde somit noch nicht bestehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Behandlung.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de