Anschreiben an KK und PKV zur Auslands ICSI

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Moderator: RA Wagner

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Linus84
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Anschreiben an KK und PKV zur Auslands ICSI

Beitrag von Linus84 »

Hallo liebe Klein-putz Community!

Ich nutze diesen Thread gleich mal um mich vorzustellen und um gleich die ersten Fragen an Euch zu richten :)

Ich bin 28 Jahre alt und Beamter im Land Hessen (Blau-weißer Staatsdiener).
Meine Frau ist 26 und RA-Fachangestellte.
Verheiratet.

Wir sind seit ca. 4 Jahren dabei uns den Kinderwunsch zu erfüllen, doch es hat sich bis jetzt noch nicht eingestellt.

Seit ca 1 Jahr befinden wir uns in einer Kinderwunschklinik in Hessen in Behandlung.

Befunde:
Männlich:
- Eingeschränktes Spermiogramm
d.h. wenig schnell bewegliche, viele normal bewegliche.
Krampfader Grad 2 (B) - wird heute nicht operiert.

Sie:
- Eileiter rechts komplett zu
- div. Hormonmangel
- Krämpfe bei Menstruation
Es ist bis heute nicht geklärt woran die liegen. Endometriose wurde durch Untersuchung ausgeschlossen.


Behandlung bereits:
- GV :) (hat ja bewiesener Weise nicht geklappt)
- GV zum Optimum
- Hormonelle Behandlung und GV
- Insermination
- Insermination mit hormoneller Stimulation


So...

.. da wir jetzt ein einem Punkt stehen, wo er für sie jeden Tag schwieriger wird, haben wir uns entschlossen eine ICSI zu wagen.
Da ich über die deutschen ICSI´s genug gehört habe - von Person zu Person, nicht via Internet - hab ich/meine Frau keine Nerven mehr auf die deutsche Behandlungsmethoden... ich sag nur embryonenschutzgesetz...

*liebernicht*

So.... jetzt geht es los und wir kommen zu meinem Problem :)
(Danke schon mal, dass ihr bis jetzt noch am lesen seit ! )

Ich will zum einen meine PKV/ihre GKV anschreiben und diese Zwecks Kostenübernahme einer ICSI im Ausland befragen.

Achso, Wunschkanidat der ICSI wäre Klinik von Prof.Dr.Zech in Österreich.

Jetzt sieht es ja meines Wissens (alles hier aus dem Forum) so aus, dass die PVK zahlt (zum. in Deutschland) wenn ich als Verursacher der Kinderlosigkeit gelte.
Die GKV zahlt ja max. 50% - wohl auch andere Kassen bis zu 100%.

Wie schreibe ich die PKV/GKV am cleversten an?
Was muss in das Anschreiben, was nicht?
Soll ich Befunde mitschicken, oder taktischer Weise sein lassen.

Wenn die mir das Schreiben ablehnen, mit der Begründung AUSLAND ÜBERNEHMEN WIR NICHT wie kann ich drauf reagieren, gerade im Bereich PKV?



Es ist alles in Allem ein schweres Thema und ich hoffe auf gute Hilfe eurerseits.

Bis jetzt habe ich die Kassen nicht kontaktiert, wollte erstmal hier die Schritte abklären..


Beste Grüße aus Hessen!




:verneig:
Liebesperlenstrauch
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Beitrag von Liebesperlenstrauch »

Hi Linus,

guck mal hier, da findest Du viele Musteranträge auch zum Thema Ausland:

http://www.klein-putz.net/forum/info.php?artikel=a02

Aus eigener Erfahrung kann ich leider zu dem Thema nichts beitragen.

Da Ihr Euch ja offensichtlich schon für Dr. Zech entschieden habt, stell doch die Frage auch mal bei den Mädels im entsprechenden Thread: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... 93#3385993


LG Amidala
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luzie773
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Beitrag von luzie773 »

Hallo Linus,

schön dass sich mal ein Mann hierher "verirrt".

Zum Thema Anschreiben kann ich nicht so viel beitragen, außer dass die meisten GKVs das laut meinem Gyn (er hätte mir Ö empfohlen) das mittlerweile bezahlen, meistens aber unter der Voraussetzung, dass nur Verfahren zur Anwendung kommen, die auch in D erlaubt sind. Und dann beisst sich die Katze u.U. in den Schwanz (entschuldige die flapsige Ausdrucksweise).

Mit dem Thema Ausland habe ich mich längere Zeit beschäftigt, mich aber dann dagegen entschieden. Ich würde den doch nicht unerheblichen Aufwand nur betreiben, wenn ich auf ein Verfahren angewiesen wäre, welches ich in D nicht in Anspruch nehmen kann (z.B. PID, was aber auch in Ö verboten ist).

Wenn Du auf die Blastokultur bzw.-selektion anspielst: Das ist auch D, gerade in Süddeutschland (in meinem Fall BW) möglich. Meine Kiwu kultiviert z.B. 4-5 EZ weiter, wenn man einen Blasto zurück will. Dazu gibt es auch diverse Publikation, z.B. Deutscher Mittelweg in der Anwendung des Embryonenschutzgesetz und ich glaube auch mittlerweile ein Urteil, dass die Blastokultur auch mit mehr als 3 Embryonen in D zulässig ist. Die Kiwu muss vorher anhand der medizinischen Vorbefunde abschätzen, wie viele EZ weiterkultiviert werden müssen, um die gewünschte Anzahl Blastos zu erhalten und das dann dokumentieren. Selektion, also dass alle befruchteten EZ weiterkultiviert werden, ist halt nur im Ausland möglich. Aber so viele EZ muss man auch erstmal haben.

Ich hoffe, das hilft Dir erstmal weiter.

Grüße
Luzie
Zuletzt geändert von luzie773 am 11 Dez 2012 08:24, insgesamt 3-mal geändert.
Bild Baujahr 76, SD-Unterfunktion, V.a. Autoimmunthyreopathie, aktuell 125 µg L-Thyrox, leichte Gelbkörperschwäche, neg. PC-Test, AMH 2,29, leicht erhöhte Killerzellen, PAI-1 4G/4G homozygot, MTHFR heterozygot, 3 fehlende KIR-Gene
Bild Baujahr 73, Spermiogramm prima

KiWu seit 01/2010
09/2011-09/2012 5 IUIs
11/2012 IVF (12 EZ, Nullbefruchtung)
03/2013 ICSI (18 EZ, Nullbefruchtung)
05/2013 Spontanschwangerschaft, MA 8.SSW
09/2013 Spontanschwangerschaft, MA 10.SSW
07/2014 Spontanschwangerschaft, MA 11.SSW
06/2015 gesunde Spontanschwangerschaft

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RA Wagner
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ICSI bei Beihilfe (Hessen)/PKV

Beitrag von RA Wagner »

Hallo Linus84,

die höchste Erstattung werden Sie erwarten, wenn eine erfolgreiche Inanspruchnahme der PKV / Beihilfe erfolgt. Die GKV erstattet hingegen nur einen geringen Anteil der Kosten und sollte daher nur nachrangig in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für eine Erstattung der PKV ist, dass Sie als „Verursacher“ für die Fertilitätsstörung angesehen werden. Insbesondere die Spermiogramme sollten somit als Nachweis bei der PKV vorgelegt werden.

Bei der Beihilfe ist es ähnlich: Soweit als Ursache für die Kinderlosigkeit bei Ihnen eine krankheitsbedingte Einschränkung der Zeugungsfähigkeit vorliegt, haben Sie bei der Beihilfe einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 HBeihVO.

Die GKV erstattet hingegen nur die Kosten Ihrer Frau (sogenanntes Körperprinzip). Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur 50 % der Kassensätze (EBM-Sätze) erstattet werden. Ich gehe davon aus, dass, insbesondere bei einer Behandlung im Ausland, die Ärzte privat liquidieren (eben nicht Kassensatz), so dass Sie im Ergebnis keine Erstattung von 50 % der realen Kosten erhalten würden. Darüber hinaus können bei einer Auslandsbehandlung Probleme bei der Kostenerstattung auftauchen, wenn Behandlungsmaßnahmen erfolgen, welche in Deutschland nicht zulässig sind. In jedem Fall ist vor der Behandlung ein Behandlungsplan zur Genehmigung bei der GKV einzureichen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Behandlung.

Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
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