Nullbefruchtung bei 2. IVF

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Wer hat Ideen einer möglichen Nachfolge?

Moderator: RA Wagner

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leandra75
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Nullbefruchtung bei 2. IVF

Beitrag von leandra75 »

Hallo,



Wir haben heute die Nachricht einer Nullbefruchtung im 2. IVF-Versuch erhalten.

7 Eizellen, alle reif und sahen gut aus, Spermien bestens.

Im Versuch davor wurden 2 von 5 Eizellen befruchtet.

Ich war schon einmal durch IUI schwanger, leider FG.

Ich bin GKV versichert, mein mann PKV.

Die einzigen Diagnosen, die wir haben sind eine Endo Grad1 und eine SD-Unterfunktion bei mir, Spermiogram bestens.

Damit galt ich als alleinverursacher und wir haben meine Kosten über die GKV finanziert.

Medizinsiche, wäre es sinnvoll, jetzt auf ICSI umzusteigen.

Haben wir überhaupt eine Chance im 3. Versuch eine ICSI genehmigt zu bekommen?

Die GKV genehmigt ja ein Upgrade eigentlich ur nach Versagen bei der 1.IVF, nicht bei der 2.

Da mein Mann ja jetzt irgendwie Mitverursacher ist, lohnt es sich an seine PKV heranzutreten?



MfG
Zuletzt geändert von leandra75 am 16 Feb 2013 15:35, insgesamt 2-mal geändert.
Seit Ende 2009 Kinderwunsch.
Februar 2012 :Bauchspiegelung: Endometriose Grad 1 entfernt, sonst alles in Ordnung
März 2012 : IUI schwanger, FG in der 10.Woche
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Knuddel1707
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Beitrag von Knuddel1707 »

Hallo,
ich kenn mich da leider nicht mit den ganzen KK und so aus.
Aber ich kann dir kurz von uns berichten.
Eine ICSI lohnt sich auf jeden Fall!!!!!

Wir haben einen Sohn, spontan bekommen.
Danach mehere neg. IUIs.
Dann, da eigentlich bei beiden nichts festgestellt wurde, eine IVF.
Diese war damals auch ohne Befruchtung :cry:
Trotz wir ja schon ein gemeinsames Kind haben.
Dann haben wir, daraufhin, von der KK noch zwei ICSI genehmigt bekommen.
Die 1. ICSI war auch negativ.
Dann haben wir die Praxis geweselt, die 2. (und letzte) ICSI war dann positiv.

Ich drück dir ganz ganz feste die *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd* *dd*

Ach ja und nachdem wir die Praxis gewechselt haben hatten wir auch noch 3 Kros übrig, bei der 1. ICSI hatten wir keine Kryos.

Wir hatten dann auch mit den Kryos nochmal Glück und ich wurd SS. Allerlldngs MA in der 11. SSW.
Danach folge noch eine ICSI und wieder positiv mit Kryos. :wink:
rappelkiste*10
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Beitrag von rappelkiste*10 »

liebe leandra,
ich würde es auf jeden Fall versuchen. Durch den Hinweis von Herrn Wagner auf das Urteil des Landessozialgericht Niedersachsn Bremen konnten wir unsere GKV davon überzeugen, dass wir auch nach der 2.IVF eine ICSI durchführen können und es eine rechtliche Absicherung dafür gibt.
viel Erfolg!
i.
PS das urteil findest Du im Netz
leandra75
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Beitrag von leandra75 »

Das freut mich, ich habe deine Geschichte gelesen.
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RA Wagner
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Methodenwechsel auf ICSI

Beitrag von RA Wagner »

Hallo leandra75,

wie ich im vorherigen Thema bereits dargestellt habe ist ein Methodenwechsel nach dem zweiten Versuch problematisch. Aufgrund der vorliegenden Rechtsprechung gibt es hier aber eine Argumentationsmöglichkeit.

Vor dem Hintergrund des erheblichen finanziellen Vorteils, wenn die PKV eine Deckung übernimmt, würde ich hier einen Versuch einer Inanspruchnahme der PKV unternehmen. Die Grenzen zur sogenannten idiopathischen Sterilität sind vielfach fließend. Hier sollte mit dem behandelnden Arzt eine Argumentation entwickelt werden. Gern können Sie mich hierzu anrufen (Tel. 040 / 36 96 33 59)

RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
leandra75
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Beitrag von leandra75 »

Hallo Herr Wagner,

Vielen Dank für ihre Antwort.

Ehrlich gesagt habe ich Angst durch Prügeleien mit der PKV, zuviel Zeit zu verlieren, werde demnächst 38.

Wärest es möglich den Antrag bei der GKV und bei der PKV parallel laufen zu lassen?

Was ist sinnvoller, erst der GKV nur den Antrag schicken, oder Gleich ein Schreiben mit Hinweis auf das Urteil das Landessozialgerichtes ?

MfG
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RA Wagner
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Methodenwechsel

Beitrag von RA Wagner »

Hallo leandra75,

natürlich können Sie den Antrag auf Methodenwechsel bei der GKV stellen und gleichzeitig die PKV in Anspruch nehmen. Erstattungen der GKV werden dann natürlich auch auf mögliche Leistungen der PKV angerechnet.

Wenn Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Methodenwechsel auf das Urteil des Landessozialgerichtes verweisen könnte es sein, dass Sie hier „schlafende Hunde wecken“. Andererseits besteht bei einem offenen Hinweis auf das Problem und das Urteil die Chance, dass Sie hierdurch schneller zum Ziel kommen. Eine Lösung des Problems könnte sein, dass Sie vor der Stellung des Antrages mal mit dem Sachbearbeiter bei der GKV telefonieren und sehen wie er zu dem Thema Methodenwechsel steht.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

RA Wagner
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