Die Kassen werden ja wohl 3 Versuche zu je 50% übernehmen. Was ist, wenn man schon 2 Versuche verbraucht hat? Hat man dann nur noch einen?

Oder hat man dann "Anspruch" auf 3 neue??

Es ist leider noch nicht bekannt, ob es Übergangsregelungen geben wird. Bis jetzt hat man sich nur auf "Eckpunkte" geeinigt, die näheren Einzelheiten stehen noch nicht fest.In § 34 Abs. 3 SGB X heißt es wörtlich: „(3) Ändert sich nach Abgabe der Zusicherung die Sach- oder Rechtslage derart, dass die Behörde bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht gegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte geben dürfen, ist die Behörde an die Zusicherung nicht mehr gebunden."