
LG
Moderator: RA Wagner
ich dachte nach der geburt eines Kindes wird dieser "Zähler" wieder auf null gesetzt, scheint aber nicht der fall zu sein, wenn es erst nach den finanzierten 3 Versuchen zusatnde gekommen ist...bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 28.02.2013 teilen wir Ihnen mit, dass Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung nur in Betracht kommen, wenn durch die Maßnahmen eine Schwangerschaft herbeigeführt werden kann. Eine hinreichende Aussicht besteht nach gesetzlicher Regelung (§ 27 Abs. 1 Nr. 2) nicht mehr, wenn die Maßnahmen drei mal ohne Erfolg durchgeführt worden sind (also nicht ein mal eine klinische Schwangerschaft entstanden ist).
Da in Ihrem Fall bereits drei Maßnahmen - mit Kostenbeteiligung der BKK - durchgeführt wurden, ohne das eine klinische Schwangerschaft entstanden ist, kann eine Kostenübernahme von der Knappschaft nicht erfolgen.
das is ja genau das worauf sich die knappschaft beruft, denn das war ja trotz der geburt nach der 4. ICSI so, und weiter steht da, dass der Zähler nur auf null gesetzt wird, wenn alle anderen Voraussetzungen- also auch diese hier- erfüllt sind...Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung dürfen nur durchgeführt werden, wenn hinreichende Aussicht besteht, dass durch die gewählte Behandlungsmethode eine Schwangerschaft herbeigeführt wird. Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht für die jeweiligen Behandlungsmaßnahmen dann nicht, wenn sie
- bei der Insemination im Spontanzyklus (Nr. 10.1) bis zu achtmal,
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation (Nr. 10.2) bis zu drei-mal,
- bei der In-vitro-Fertilisation (Nr. 10.3) bis zu dreimal,
- beim intratubaren Gameten-Transfer (Nr. 10.4) bis zu zweimal,
- bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (Nr. 10.5) bis zu dreimal
vollständig durchgeführt wurden, ohne dass eine klinisch nachgewiesene Schwangerschaft eingetreten ist.
GrüßeNach Geburt eines Kindes besteht - sofern die sonstigen Voraussetzungen nach diesen Richtlinien gegeben sind - innerhalb der jeweiligen zulässigen Höchstzahl von erfolglosen Versuchen erneut ein Anspruch auf diese Maßnahmen. Dabei werden die der Geburt vorangegangenen Behandlungsversuche nicht auf die vorstehende Anzahl der Versuche angerechnet.