Sehr geehrter Herr Dr Peet,
ich bin etwas verunsichert über das Vorgehen unserer Klinik bzgl. des Stimulationsablaufs/ Transferablaufs.
Offenbar wird dort ein anderes Vorgehen praktiziert als in der der Klinik wo wir vorher waren:
Als erstes wird die Empfängerin downreguliert (Dauer ca. 2 - 3 Wochen). Dann fängt sie je nach Ultraschallergebnis an mit Progynova o.ä. die Schleimhaut aufzubauen. Erst nach dem nächsten US nach ca. 10 Tagen (also wenn die SH hoch genug ist) fängt die Spenderin an zu stimulieren (für ca. 14 Tage). Der Transfer ist also extrem spät im Zyklus..
Ist das so sinnvoll?? Schwangerschaftswahrscheinlichkeit??
Würde mich sehr über eine Einschätzung freuen!
Vielen Dank und LG
Malou
Dr Peet: Zeitlicher Ablauf der Stimulation
Moderator: Dr.Peet
Danke für die Beachtung
Hallo,
die IVI Klinikskette hat mal vor ca. 10 Jahren eine Studie gemacht, bei der gezeigt wurde, dass man erst nach 35-40 Tagen reiner Östrogenzufuhr-vor start der Progesterongabe vor Embryotransfer- mit einem Abfall der Schwangerschaftsrate rechnen muß. Das Vorgehen bei Ihnen wird diese kritische Länge nicht erreichen.
Peet
die IVI Klinikskette hat mal vor ca. 10 Jahren eine Studie gemacht, bei der gezeigt wurde, dass man erst nach 35-40 Tagen reiner Östrogenzufuhr-vor start der Progesterongabe vor Embryotransfer- mit einem Abfall der Schwangerschaftsrate rechnen muß. Das Vorgehen bei Ihnen wird diese kritische Länge nicht erreichen.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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