Zu viel Progesteron genommen
Moderator: Dr.Peet
Zu viel Progesteron genommen
Hallo Herr Dr.Peet, nach meiner erfolgreichen Eizelspende nehme ich täglich Prednison 1/2 , Progynova 1-1-1, dazu Utrogest 2-2-2-2, Duphaston 1-1-1-1 und Montags, Mittwochs und Freitag bekomme ich 250 mg Progesteron Depot gespritzt. Dummerweise gab es letztes Mal nur 500 mg Progestron retard Spritzen, die ich dann halt 2 mal genutzt habe. Heute ist mir allerdings ein Fehler unterlaufen und ich habe die ganzen 500 mg gespritzt bekommen. Kann das jetzt meinem Baby schaden ? Soll ich vielleicht heute weniger Utrogest oder Duphaston nehmen ? Ich bin übrigens heute bei 9+2.
Hallo,
Sie bekommen ohnehin recht „satt“ Progesteron. Noch ein „bisserl mehr“ dürfte nicht schaden.
Sicher sollen Sie bald „Ausschleichen“, also die Dosis reduzieren!?
Gratuliere übrigens!
Peet
Sie bekommen ohnehin recht „satt“ Progesteron. Noch ein „bisserl mehr“ dürfte nicht schaden.
Sicher sollen Sie bald „Ausschleichen“, also die Dosis reduzieren!?
Gratuliere übrigens!
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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