Lieber Dr. Peet!
Ich hatte gestern den 3. Us für die erste ICSI im natürlcihen Zyklus. Ich habe nicht stimuliert sondern nur ab dem 7. ZT Orgalutran gespritzt. Der follikel war also gestern früh (12. ZT) 17 mm gross und gestern Abend musste ich mit 10.000 pregnyl auslösen. Die schleimhaut ist sehr schön aufgebaut.
Nun habe ich große Angst, dass der folli noch zu klein zum auslösen war, da ich überall lese, dass bei 18-20 mm ausgelöst werden soll. Was meinen sie? Kann die EZ bei der punktion morgen trotzdem reif sein?
Überraschenderweise wurde gestern noch ein 2. Follikel gesehen, der aber erst 13 mm groß war.
Auf diesen brauche ich vermutlich gar nicht zu hoffen, oder?
(Ach ja, normalerweise habe ich meinen ES nie nach dem 14. ZT).
Danke!!!!!
MfG,
M.
follikelgrösse bei ICSI im natürlichen zyklus
Moderator: Dr.Peet
Hallo,
man kann schon davon ausgehen, daß ein Follikel ab (16?)17mm eine reife Eizelle enthält. Bedenken Sie, daß der „allgemeine Grundsatz“ gilt, dass im „normalen IVF Zyklus“ ausgelöst wird (werden kann), sobald ca. 3 Follikel a 17 mm gefunden werden.
Peet
man kann schon davon ausgehen, daß ein Follikel ab (16?)17mm eine reife Eizelle enthält. Bedenken Sie, daß der „allgemeine Grundsatz“ gilt, dass im „normalen IVF Zyklus“ ausgelöst wird (werden kann), sobald ca. 3 Follikel a 17 mm gefunden werden.
Peet
Disclaimer:
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
Erster Ansprechpartner für Ihre medizinischen Belange ist Ihr Arzt, Ihr Kinderwunschzentrum.
Dr. Peet gibt Antworten auf Fragen aus seiner persönlichen Fachkenntnis und seiner persönlichen Einschätzung heraus. Seine Antworten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, gelegentlich sind es auschließlich Meinungen und Eindrücke, die sich auf den betreffenden Fall beziehen.
Als Arzt bin ich rechtlich verpflichtet nur allgemeine Informationen zu geben, die das konkrete und individuelle persönliche ärztliche Gespräch nicht ersetzen können. Insofern kann auch keine Haftung für meine Auskünfte gegeben werden. Nach §7 Abs.3 Berufsordnung der Ärztekammer Berlin, darf die individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere Beratung, nicht ausschließlich über Computerkommunikationsnetze durchgeführt werden.
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