Guten Tag,
ich habe eine Frage und zwar sind mein Partner und ich nicht verheiratet.
Wir haben einen Termin in der Kinderwunschpraxis.
Nun sagte mir meine Krankenkasse, dass sie keinerlei Kosten dafür übernehmen werden, nicht einmal die für das Erstgespräch, Blutabnahme etc.
Ist das richtig, dass die Krankenkasse nicht mal für diese Kosten aufkommen muss?
Ich habe mal irgendwann was einer Ethikkommission gelesen, wo man einen Antrag stellen kann und dann eventuell die Kosten von denen übernommen werden? Gibt es sowas?
Vielen lieben Dank vorab für Ihre Antwort.
Schöne Grüße
Kessy
Keine Kostenübernahme durch GKK
Moderator: RA Wagner
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- Rang3
- Beiträge: 2813
- Registriert: 09 Jul 2010 09:24
Also alle Untersuchungen incl Erstgespraech, die man auch nicht in einer KiWu machen kann (also FA oder Androloge...) kann ueber die GKV abgerechnet werden!
Erst wenn es Richtung kuenstliche Befruchtung usw geht, muesst ihr dann zahlen, wobei einige KK auch bei juengeren und Unverheirateten etwas zahlen!
Erst wenn es Richtung kuenstliche Befruchtung usw geht, muesst ihr dann zahlen, wobei einige KK auch bei juengeren und Unverheirateten etwas zahlen!
Hashimoto, MTHFR Mutation 4G/4G homozygot + PAI I erhoeht
KIR AA, fehlende antiparnatale Antikoerper, NKs 6% >> 17% >> 16%
____________________________________________________________
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2010-2013 > 1 IVF, 4 ICSI, 2 Kryos = 14 Embryos >> alles negativ! <<< Gibt keine Versuche mehr!
Evt wechseln wir die KK als Plan B, aber es gibt keinen Plan C oder D!
.
Nov 2013: Wir leben dann fuer uns alleine mit zwei Meerschweinen.
Sept 2013 - Ich ernaehre mich vollkommen Gluten- und Milchfrei! Und nehm 1mg Dexa wegen meiner Nebennierenrindenschwaeche. Ausserdem 5000iU Vit D + K2 taeglich, dazu ein paar andere B Vitamine und Methyl B12. Ferroverde, Omega 3, Codliver/Butteroil, Selen, Mg+Ca, manchmal Cr und Mn. Glaube Q10 und DHEA war auch mit dabei. Gruene Smoothies sind grad der Renner, viel gesund und auch viel Kokosfett (und Mettbroetchen)
.
Oder Plan E - es passiert einfach so???
.
6.2.2014 - 3+5 > 3. Urin positiv! Bluttest am Nachmittag: HCG: 427
...
28.9.2014 - 37+1 > Blasensprung und Kaiserschnitt wegen BEL - Allen gehts gut!
.

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Juli 2015 - Gibt es noch einen 6er? Wir verhueten nicht mehr!
.
Anfang Oktober 2015 - Mein Mann stirbt
Wir sind zu zweit und muessen das Leben meistern.
.
Medi-Preise: https://docs.google.com/spreadsheet/ccc ... 3WGc#gid=0
KIR AA, fehlende antiparnatale Antikoerper, NKs 6% >> 17% >> 16%
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2010-2013 > 1 IVF, 4 ICSI, 2 Kryos = 14 Embryos >> alles negativ! <<< Gibt keine Versuche mehr!

Evt wechseln wir die KK als Plan B, aber es gibt keinen Plan C oder D!
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Nov 2013: Wir leben dann fuer uns alleine mit zwei Meerschweinen.

Sept 2013 - Ich ernaehre mich vollkommen Gluten- und Milchfrei! Und nehm 1mg Dexa wegen meiner Nebennierenrindenschwaeche. Ausserdem 5000iU Vit D + K2 taeglich, dazu ein paar andere B Vitamine und Methyl B12. Ferroverde, Omega 3, Codliver/Butteroil, Selen, Mg+Ca, manchmal Cr und Mn. Glaube Q10 und DHEA war auch mit dabei. Gruene Smoothies sind grad der Renner, viel gesund und auch viel Kokosfett (und Mettbroetchen)

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Oder Plan E - es passiert einfach so???

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6.2.2014 - 3+5 > 3. Urin positiv! Bluttest am Nachmittag: HCG: 427

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28.9.2014 - 37+1 > Blasensprung und Kaiserschnitt wegen BEL - Allen gehts gut!
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Juli 2015 - Gibt es noch einen 6er? Wir verhueten nicht mehr!
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Anfang Oktober 2015 - Mein Mann stirbt

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Kostenübernahme für unverheiratete Paare in der GKV
Hallo kessymg,
nach § 27 a SGB V ist die Krankenkasse bei einer Kinderwunschbehandlung nur bei verheirateten Paaren zur Kostenübernahme verpflichtet. Jedoch haben nach meiner Kenntnis zwei Krankenkassen eine Kostenübernahme für unverheiratete Paare als Zusatzleistung (Zusatzleistungen sind Leistungen die von der Krankenkasse über den gesetzlichen Umfang hinaus geleistet werden) angekündigt.
Eine Kostenübernahme durch eine Ethikkommission ist mir nicht bekannt.
Ihr RA Wagner
nach § 27 a SGB V ist die Krankenkasse bei einer Kinderwunschbehandlung nur bei verheirateten Paaren zur Kostenübernahme verpflichtet. Jedoch haben nach meiner Kenntnis zwei Krankenkassen eine Kostenübernahme für unverheiratete Paare als Zusatzleistung (Zusatzleistungen sind Leistungen die von der Krankenkasse über den gesetzlichen Umfang hinaus geleistet werden) angekündigt.
Eine Kostenübernahme durch eine Ethikkommission ist mir nicht bekannt.
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de