Hallo,
ich würde mich freuen, wenn Sie uns vielleicht weiterhelfen könnten:
1) Wir würden gerne wissen. ob es möglich ist einen Arzt bzw. eine KLinik nach 31 Jahren noch haftbar zu machen bzw. Untersuchungen anzustellen. Als Säugling hat ein Arzt bei eine OP (Hirschsprung), die eigentilich bei einem 2monatealten Säugling nicht durchgeführt werden darf und die auch nciht notwendig gewesen wäre, meinen Darm so schwer verletzt, dass er geplatzt ist. Ich bin mittlerweile noch 2Mal am bauch operiert worden (mit 6 Jahren : Darmverschluss und mit 23Jahren: Lösung der Verwachsungen), nun hat sich rausgestellt, dass durch die Verwachsungen meine Eileiter beschädigt haben und ich auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen kann. Eigentlihc müssten die beiden Eileiter operativ entfernt werden, doch es stellt isch erst bei unserem nächsten Arztbesuch heraus, ob sich ein Spezialist überhaupt an meinen Bauch herantraut, da jeder Eingriff wohl ein sehr hohes Risiko darstellt ( es ist wohl nichts mehr dort, wo es hingehört).
Da sie ja erst jetzt herausgestellt hat, welche Auswirkungen die damalige falsch durchgeführte OP hatte, kann man ruristisch noch dagegen vorgehen?
2) Eigentlich sollte bereits im Januar diesen Jahres mit der IVF-Behandlung begonnen werden, doch nach Absetzung der Endomitriosemedikamente haben sich Wucherungen und große Zysten am Eileiter gebildet, so dass die IVF nicht begonnen werden konnte. Da die Medikamente zur Stimulation nicht vorrätig in der Apotheke zu haben sind, haben wir diese selbstverständlich zum eigentlichen Starttermin mit in die Kinderwunschklinik genommen. uns ist jetzt ausgefallen, dass das Medikament Elonva 100 nur noch bis Ende Juni 2013 verwendet werden darf. Nun unsere Frage: Da sich meine Behandlung noch verzögert, kann man die Medikamente abgeben, oder erstattet mit die Krankenkasse das Medikament trotz der "Nichtverwendung". Zählt die Konstenerstattung dann schon zu dem ersten der vier Versuche, die uns von der Debeka / Beihilfe zugesagt worden sind?
Wie bereits geschildert bin ich die Verursacherin und bin privatversichert.
Vielen Dank für Ihre Auskunft neezy
Krankenakte einsehen - Kostenerstattung Medikament
Moderator: RA Wagner
Kostenerstattung IVF
Hallo Neezy,
zu Ihrer Frage zu 1): Hier sollten Sie mit den zugrundeliegenden Befunden einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Arzthaftung kontaktieren, so dass von diesem geprüft werden kann, ob trotz des langen Zeitraumes noch eine Geltendmachung von Ansprüchen möglich ist.
Zu Ihrer Frage zu 2): Über die Dauer der Verwendung der Medikamente sollten Sie mit Ihrem Arzt / Apotheker sprechen. Bezüglich der Kosten würde ich gegenüber der PKV argumentieren, dass (wenn die Medikamente nicht mehr verwendet werden dürfen) diese als Kosten des ersten Versuches anzusehen sind. Im Zweifel lassen Sie sich vom behandelnden Arzt bestätigen, dass die vorliegenden Medikamente aufgrund Zeitablauf nicht mehr verwendet werden können und daher neue Medikamente verschrieben werden mussten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ihr RA Wagner
zu Ihrer Frage zu 1): Hier sollten Sie mit den zugrundeliegenden Befunden einen Rechtsanwalt mit der Spezialisierung Arzthaftung kontaktieren, so dass von diesem geprüft werden kann, ob trotz des langen Zeitraumes noch eine Geltendmachung von Ansprüchen möglich ist.
Zu Ihrer Frage zu 2): Über die Dauer der Verwendung der Medikamente sollten Sie mit Ihrem Arzt / Apotheker sprechen. Bezüglich der Kosten würde ich gegenüber der PKV argumentieren, dass (wenn die Medikamente nicht mehr verwendet werden dürfen) diese als Kosten des ersten Versuches anzusehen sind. Im Zweifel lassen Sie sich vom behandelnden Arzt bestätigen, dass die vorliegenden Medikamente aufgrund Zeitablauf nicht mehr verwendet werden können und daher neue Medikamente verschrieben werden mussten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ihr RA Wagner
Die erteilte Auskunft kann eine Rechtsberatung unter Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht ersetzen. Es handelt sich somit nur um eine vorläufige erste Einschätzung. Für eine verbindliche Rechtsauskunft fragen Sie bitte hierzu einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Aktuelle Meldungen und Urteile (News) zum Kinderwunschrecht sowie zu meiner Person unter www.ra-kinderwunschrecht.de
Ich würde auch sagen kontaktiere einen Anwalt, da du aber auch Endometriose zu haben scheinst ist es unmöglich zu sagen ob die Verwachsungen und Eileiterundurchlässigkeit durch die Perforation des Darmes ausgelöst wurden oder die Endometriose. Die Frage ist auch ob etwas bei der OP falsch lief oder es eine Anastomoseninsuffizienz gegeben hat welche als schicksalshaft zu sehen ist.
Hinzu kommt das der Behandlungsstandard von vor 31 Jahren zu Grunde gelegt werden muss.
Hinzu kommt das der Behandlungsstandard von vor 31 Jahren zu Grunde gelegt werden muss.
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und nun auch noch
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