Rechtliche Lage: Umgang mit kryokonservierten Embryonen

Antworten
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Rechtliche Lage: Umgang mit kryokonservierten Embryonen

Beitrag von rebella67 »

"Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Keimzellen"

(Artikel aus der Zeitschrift "Humbold Forum Recht 1/2010)

http://www.humboldt-forum-recht.de/deut ... index.html

Hier wird die rechtliche Lage in Bezug auf den Umgang mit kryokonservierten Embryonen analysiert.

Ich wurde auf den etwas älteren Artikel gerade hingewiesen und habe ihn selbst noch nicht gelesen. Ich diskutiere gern etwas später mit. :-)
Zuletzt geändert von rebella67 am 09 Jul 2013 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Habe den Artikel jetzt gelesen.

Es geht um weit mehr als um Embryonenspende.

Es geht auch um die rechtlichen Fragen,

- ob sich wer strafbar macht, der vorsätzlich Vorkernstadien beschädigt oder zerstört
- warum kryokonservierte Embryonen nicht unmittelbar an die genetischen Eltern ausgehändigt werden dürfen
- was passiert, wenn einer der genetischen Eltern dem Transfer widerspricht
- was passiert, wenn die genetischen Eltern nicht mehr für die Kryokonservierung zahlen
- unter welchen Voraussetzungen PN-Stadien nur weiterentwickelt werden dürfen
- die rechtlichen Grundlagen für das Verwerfen von kryokonservierten Embryonen
- Umgang mit verwaisten Embryonen - welche Handlungen sind strafbar, welche nicht?
- Wo gibt es verfassungsrechtliche Bedenken?
- Was passiert mit kryokonservierten Embryonen, deren genetische Eltern verstorben sind?
- Vaterschaftsanerkennung vor der Zeugung
- Verbleibender gesetzlicher Handlungsbedarf

Lohnt sich also in jedem Fall, zu lesen!
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Munis
Rang0
Rang0
Beiträge: 125
Registriert: 24 Dez 2012 17:04

Beitrag von Munis »

Hab gerade ein bisschen reingelesen.

Was würde nun in dem Fall geschehen, wenn die befruchteten Embryonen an ein Kinderwunschzentrum im Ausland "gesendet" werden sollen? Geht das?

Ist es von Bedeutung, was dort mit dem Embryonen geschieht? (Insbesondere, wenn - wie in unserem Fall - die Embryonen eventuell der Partnerin und nicht der genetischen Mutter selbst eingesetzt werden?) Oder muss das überhaupt nicht mitgeteilt werden? Könnten wir also einfach verlangen, dass die Embryonen zum Beispiel nach Belgien gebracht werden?

Vielleicht kann mich ja jemand "aufklären"...
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Leider kann ich dir diese Frage nicht verbindlich beantworten. In dem rechtlichen Statment hier steht ja, dass die genetischen Eltern ein Recht auf Herausgabe haben, das sie aber nicht selbst wahrnehmen können, sondern nur dergestalt ist, dass die Herausgabe an einen Arzt ihrer Wahl geschieht. Das Ausland wurde hier leider nicht diskutiert.

Ich kann aber an einigen Fallbeispielen sagen, dass Embryonen nicht für einen Transfer im Ausland herausgegeben wurden, weil der betreffende Arzt einen Verdacht hatte, dass mit den Embryonen dann nicht nach deutschem Recht verfahren wird. Andererseits meine ich aber auch, schon gelesen zu haben, dass User aus dem Forum ihre Embryonen ins Ausland gebracht haben.

Vermutlich hängt das davon ab, was der betreffende Arzt für eine Einstellung dazu hat. Auf alle Fälle würde ich dem betreffenden Arzt nicht sagen, was ich damit vorhabe, wenn ich mit dem Ansinnen käme, die Embryonen in Klinik XY im Ausland zu bringen.

Vielleicht kommen hier ja noch Erfahrungsberichte oder Statements? - Sonst schlage ich dir vor, dich mit dieser Frage direkt an die Autoren der Studie zu wenden (und dann natürlich hier darüber zu berichten).
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
rebella67
Rang5
Rang5
Beiträge: 13586
Registriert: 10 Jan 2002 01:00

Beitrag von rebella67 »

Ich habe die Frage mal hier weiter geleitet: http://www.klein-putz.net/forum/viewtop ... &&start=10
Liebe Grüße, Rebella
------------------------------------------
Munis
Rang0
Rang0
Beiträge: 125
Registriert: 24 Dez 2012 17:04

Beitrag von Munis »

Vielen Dank! Immerhin hätten wir - in gewisser Weise - die "Ausrede", dass wir ja nicht überall in Deutschland behandelt werden und deshalb lieber auf's Ausland ausweichen. Wenn wir - wie geplant - zum Beispiel in einem Jahr nach NRW umziehen würden, käme ohnehin nur eine Behandlung im angrenzenden Ausland in Betracht, da meines Wissens nach die nächsten Kliniken in Deutschland, die gleichgeschlechtliche Paare behandeln, etwa 150-200 Kilometer entfernt sind. Da wäre Belgien fast schon näher.

Was wir genau dort dann vorhaben, würden wir auch nicht sagen. Im Notfall ist eben erstmal geplant, die Embryonen dann der leiblichen Mutter einzusetzen - kann ja immer noch sein, dass wir uns direkt vor Ort im Ausland umentscheiden :?:
Antworten

Zurück zu „Embryonenschutzgesetz“