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Was würde nun in dem Fall geschehen, wenn die befruchteten Embryonen an ein Kinderwunschzentrum im Ausland "gesendet" werden sollen? Geht das?
Ist es von Bedeutung, was dort mit dem Embryonen geschieht? (Insbesondere, wenn - wie in unserem Fall - die Embryonen eventuell der Partnerin und nicht der genetischen Mutter selbst eingesetzt werden?) Oder muss das überhaupt nicht mitgeteilt werden? Könnten wir also einfach verlangen, dass die Embryonen zum Beispiel nach Belgien gebracht werden?
Leider kann ich dir diese Frage nicht verbindlich beantworten. In dem rechtlichen Statment hier steht ja, dass die genetischen Eltern ein Recht auf Herausgabe haben, das sie aber nicht selbst wahrnehmen können, sondern nur dergestalt ist, dass die Herausgabe an einen Arzt ihrer Wahl geschieht. Das Ausland wurde hier leider nicht diskutiert.
Ich kann aber an einigen Fallbeispielen sagen, dass Embryonen nicht für einen Transfer im Ausland herausgegeben wurden, weil der betreffende Arzt einen Verdacht hatte, dass mit den Embryonen dann nicht nach deutschem Recht verfahren wird. Andererseits meine ich aber auch, schon gelesen zu haben, dass User aus dem Forum ihre Embryonen ins Ausland gebracht haben.
Vermutlich hängt das davon ab, was der betreffende Arzt für eine Einstellung dazu hat. Auf alle Fälle würde ich dem betreffenden Arzt nicht sagen, was ich damit vorhabe, wenn ich mit dem Ansinnen käme, die Embryonen in Klinik XY im Ausland zu bringen.
Vielleicht kommen hier ja noch Erfahrungsberichte oder Statements? - Sonst schlage ich dir vor, dich mit dieser Frage direkt an die Autoren der Studie zu wenden (und dann natürlich hier darüber zu berichten).
Vielen Dank! Immerhin hätten wir - in gewisser Weise - die "Ausrede", dass wir ja nicht überall in Deutschland behandelt werden und deshalb lieber auf's Ausland ausweichen. Wenn wir - wie geplant - zum Beispiel in einem Jahr nach NRW umziehen würden, käme ohnehin nur eine Behandlung im angrenzenden Ausland in Betracht, da meines Wissens nach die nächsten Kliniken in Deutschland, die gleichgeschlechtliche Paare behandeln, etwa 150-200 Kilometer entfernt sind. Da wäre Belgien fast schon näher.
Was wir genau dort dann vorhaben, würden wir auch nicht sagen. Im Notfall ist eben erstmal geplant, die Embryonen dann der leiblichen Mutter einzusetzen - kann ja immer noch sein, dass wir uns direkt vor Ort im Ausland umentscheiden